Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

274 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Schöfferstube

Magdalenenstr. 75

64579 Gernsheim

Keller
• Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tür zur Küche war im unteren Bereich zerfressen, sodass die Ratten im gesamten Betrieb waren.

Lager
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18 °C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der Pommes Frites lag bei -5,8 °C und die des Schweinelachses bei 5,1 °C.
• Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren wie z. B. der Müllsack, der auf dem Pizzateig lag.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination ausgesetzt. In einer Verpackung mit frischem Hähnchen wurden Salami, frische Hefe und Brokkoli zusammen gelagert.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, wie der stark verschmutzte Eimer, der im Kühlschrank lagerte.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt; auf einem Sack mit Zwiebeln stand ein stark verschmutzter Behälter.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten; angebrochene Eimer mit Mayonnaise, Senf und Ketchup wurden nicht kühl gelagert.

Küche
• Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht. Eine merkliche Rauchentwicklung sowie ein unangenehmer Geruch waren wahrzunehmen, somit war das Fett nicht mehr zum Frittieren geeignet.
• Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt, sodass Teile/Bruchstücke der Fliesen auf den Grill fallen konnten.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der Joghurtsoße lag bei 16,3 °C und die der geschnittenen Salate bei 17,3 °C / 16,2 °C.

Alte Schmiede

Wolfhager Straße 366

34128 Kassel

Am 29. Oktober 2025 wurden im Betrieb in nicht nur unerheblichem Ausmaß hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung und einer Kontamination ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot in verschiedenen Räumlichkeiten u.a. in der Küche auf der Arbeitsfläche und auf dem Porzellan – und Einweggeschirr festgestellt. Ein Schädlingsmonitoring lag nicht vor. Der Betrieb war folglich nicht sauber.

Thai Imbiss Isarn

Osterholzstraße 8

34123 Kassel

Am 20. November 2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurden im Betrieb lebende und tote Schaben nicht bekämpft oder beseitigt. Die lebenden Schaben befanden sich im Bereich eines Beistelltischs mit Tellern und Einweggeschirr, hinter dem kleinen Kühlschrank im Küchenbereich und u.a. hinter dem großen Kühlschrank im Durchgang zum Lager.
Weitere tote Schaben fanden sich hinter dem Reiskocher an der Wand, auf dem Fußboden hinter dem Kühlschrank im Trockenlager und unter anderem im Wandbereich zwischen der Getränkekühlung im Gastraum.
Die Betriebsstätte war damit nicht sauber und Lebensmittel aufgrund der fehlenden und geeigneten Schädlingsbekämpfung der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch tierische Schädlinge in Form der lebenden Schaben ausgesetzt. Insgesamt ergibt sich die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch eine Ekel erregende Beeinträchtigungsmöglichkeit von Lebensmitteln aufgrund der vorgefundenen lebenden und toten Schaben gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Eine Schädlingsbekämpfung innerhalb des Betriebes wurde zeitnah vorgenommen.

'Amritsari Kulcha Express' der 1-Tech Heaven GmbH

Mannheimer Straße 15

60329 Frankfurt am Main

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben), wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, in den Schränken und in Serviertellern.

Küche: Das Regal, der Fußboden und der Herd waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden zudem ein Mäusebefall sowie ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, in Regalen, auf Arbeitsflächen, unmittelbar neben Lebensmitteln (Dosen), in Pfannen.

Vorraum Kühlhaus: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlhaus: Das Regal und der Fußboden waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 25.11.2025 waren sämtliche Mängel komplett behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Der Meisterbäcker Stehling GmbH & Co. KG

Hanauer Str. 2a

36381 Schlüchtern

Es wurden in mehreren Kühlräumen, die augenscheinlich mit Schimmel verunreinigt waren, vorrätig gehaltene Zutaten und Rohstoffe wiederholt nicht vor Kontamination geschützt. Zudem waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Mängel wurden inzwischen überwiegend behoben.

Pearl Le

Im Rad 3

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Griffbereiche und Oberflächen mehrerer Kücheneinrichtungen waren mit klebrigen, fettigen Rückständen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter sowie stark muffig riechender Bodenwischer verwendet. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war mit älteren angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Sieb war großflächig mit gelblichen, angetrockneten Teigrückständen verunreinigt. Der Dosenöffner war stark angerostet. Das Sieb war so beschädigt, dass sich einzelne Materialteilchen ablösten. Dadurch waren die Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch Fremdkörper ausgesetzt. Die Abfallbehälter waren nicht verschließbar. Eine hygienische Lagerung der Abfälle war nicht gewährleistet. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Säurehaltige Sojasoße wurde in Wassereinwegflaschen gelagert. Es war nicht auszuschließen, dass Schadstoffe ins Lebensmittel immigrierten. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Das Schneidebrett wurde auf dem Fußboden gelagert.

Spülbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit schmierigen, rötlichen Rückständen verunreinigt. Der Spülarm der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag stark verunreinigt. Die Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war mit Fett- und Kalkrückständen großflächig verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Kühlraum im UG: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Holztrittroste des Fußbodens waren verunreinigt. Das Regal war stellenweise angerostet.

Theke/Tresen und Vorbereitung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Schweinefleisch) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung durch Gefrierbrand der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Geflügelfleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Restaurant Santorini

Brunnenallee 25

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Thai Banyan

Luisenstraße 24

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Die Dunstabzugsanlage war an den Außenflächen mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Kühleinrichtungen waren innen und außen stark verunreinigt. Die Untergestelle der Arbeitstische waren stark verunreinigt und mit angetrockneten Lebensmittelresten und dunkel verfärbten Fettablagerungen behaftet. Die Lüftungsgitter mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Fritteuse war verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Messer, Kochlöffel, Behälter, etc.), waren verunreinigt. Mehrere Schneidebretter waren verunreinigt. Die Oberflächen waren stellenweise dunkel verfärbt und rissig. Der Slicer (Schneidemaschine) war stark verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Regal links neben der Kochgruppe befand sich Mäusekot. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eingeweichte Sprossen und geschnittenes Gemüse wurde offen auf einer Abstellfläche unter der Kochgruppe abgestellt. Der gesamte Bereich war mit Altfett verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Warmer Krautsalat wurde im verunreinigten Regal gelagert. Das entstandene Kondenswasser tropfte vom Regal auf das offene Lebensmittel. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Frisches Lachsfilet wurde bei einer Temperatur von 9,9 °C gelagert. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Vom Steaker geschnittenes Rind- und Hähnchenfleisch wurde in Gefrierbeuteln so gelagert, dass die Auftauflüssigkeit nicht abfließen konnte.

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Spieße) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien (Plastikwasserflaschen) verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren.

Theke/Tresen Getränke: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt.

Theke/Tresen Essen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Thekenbereich wurde hinter den Einrichtungsgegenständen und auf dem Fußboden Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und auf den Ablageflächen wurde Mäusekot festgestellt.

Lagerbereich (Ecke im Flur): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, unter und zwischen den Einrichtungsgegenständen wurde Mäusekot festgestellt.

Zum Schützenhaus/Asia Restaurant Thu-An

Brühlweg 7

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So
wurden u. a. vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt und ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt war verunreinigt.

Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.

‚japanisches Restaurant IROHA‘ der Mensyoku Europe GmbH

Friedensstraße 6-10

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Sushi Küche: Verunreinigt waren die Griffe der Schränke und der Backofen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem mit Mäusekot. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittel in einem verunreinigten Behälter aufbewahrt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von + 2 °C für frischen Fisch wurde außerdem überschritten (gemessen wurden +7,5 °C), eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Innenraum, das Lüftungsgitter sowie das Ventilatorschutzgitter des Getränkekühltresens und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren stark rötlich verunreinigt. Die Regale waren im unteren Bereich mit Mäusekot verunreinigt.

Küche: Verunreinigt waren die Türdichtung des Kühlschranks, die Regale (stellenweise) sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Unterschrank der Fritteuse war stark verunreinigt bzw. verfettet. Die Grillroste des Salamanders waren stark verunreinigt bzw. verkrustet. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt und die Unterschränke der Kochgruppe waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Außerdem wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur der zur Lieferung bereit gehaltenen Lebensmittel überschritten (vorverpackter Salat; gemessen wurde + 19,7 °C).

Küche UG: Das Lüftungsgitter der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Die Regale (Trinkgefäße, Reinigungsmittel) waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem durch Mäusespuren. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Zudem wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden; mehrere Verpackungen (mit Paniermehl) wiesen Fraßspuren durch Mäuse auf.

Spülbereich (Küche) UG: Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Unterschrank der Spülstraße war unter anderem durch Mäusespuren verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund einer starken Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr geeignet.

Warenwege / Flur UG: Die Regale (Trinkgefäße, Reinigungsmittel) waren stellenweise mit Mäusespuren verunreinigt. Zudem wurde durch Mäusespuren verunreinigtes Lebensmittelverpackungsmaterial aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen unter anderem durch Mäusespuren verunreinigt. Des Weiteren wurden Lebensmittelbehälter (mit Kartoffeln und Zwiebeln) auf dem Boden vor der Toilette gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand ein Kontaminationsrisiko.

Umkleideraum Damen UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Umkleideraum Herren UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.11.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.