Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Dyonysos
Rödelheimer Straße 34 B
60487 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Theke / Tresen: Sämtliche Regalflächen und Unterbauschränke waren stark verunreinigt und mit Ausscheidungen von Schadnagern kontaminiert: Mäusekot und Urinspuren wurden festgestellt auf der Ablage für Weinflaschen, auf der Ablage für die Kehrschaufel, auf der Ablage für Serviertabletts und auf der Ablage für Tischdecken. Verunreinigt waren außerdem die Geschirrspülmaschine, der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, der Innenboden des Kühltresens unter den Kühlschubladen (stark und schwarzschimmelähnlich verunreinigt), der Getränkekühltresen an den Randflächen (stark durch pelzige und schimmelähnliche Anhaftungen verunreinigt) und die Silikonfuge am Handwaschbecken (schimmelähnlich verunreinigt). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, hinter den Gerätschaften können (z. B. Spülmaschine), sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Kuchentheke: Es wurden Lebensmittel (alle Kuchenerzeugnisse, die in der Kuchentheke lagerten) derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war: Die Kühllüftungsschlitze waren schimmelähnlich verunreinigt und in der Kuchentheke lagerten die Erzeugnisse ohne Abdeckung.
Küche: Verunreinigt war das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates der Tischkühlung war mit Mäusekot und Staub verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (insbesondere mit Mäusekot). Die Auffangbleche des Gasherdes waren massiv mit Mäusekot verunreinigt, darüber wurde Alufolie ausgelegt. Deckenbeleuchtung: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war mit alten dunkelbraunen Fettablagerungen verunreinigt, an welchen tote Fluginsekten hafteten. Die Dunstabzugsanlage war hinter den Fettauffangfiltern stark verunreinigt (dunkelbraun bis schwarze rußartige Fettablagerungen). Mehrere Lebensmittelkontaktmaterialien wurden zudem unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte: Lagerung von Küchenutensilien in einem Gastronormblech (u. a. Messer, Reibe, Schneebesen, Plattiereisen, Pfannenwender, Schaumkelle), welche mit Mäusekot verunreinigt waren, sowie Lagerung von Geschirr wie Teller mit Mäusekotanhaftungen, Mäusekot befand sich auch neben Schalen mit Henkeln an der Brotschneidestation sowie Mäusekot auf einer Ablage neben Gastronnormblechen und Mäusekot auf einer Ablage neben Schüsseln.
Vorbereitungsraum: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Es wurden Kotanhaftungen an einem Grubentuch festgestellt, an denen sich vorverpackte Lebensmittel befanden, zudem wurden Mäusekotanhaftungen an der Oberseite der Konserve "Maggi Ravioli" festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (insbesondere mit Mäusekot).
Kühlraum: Stikkenwagen: Es wurden unverpackte Lebensmittel (geschnittenes Gemüse) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein grünes Sieb, in dem Salat gelagert wurde, war durch abgesplitterten und brüchigen Kunststoff beschädigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Spülküche: Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, und zwar auf dem Fußboden neben Mäusekot, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Ebenso lagerten Teller mit Mäusekotanhaftungen in diesem Raum. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war verunreinigt und der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Ein Großteil der hygienischen Mängel war bei der Nachkontrolle vom 13.11.2024 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.