Zuständigkeitsbereich
Groß-Gerau
Gujjar Food
Darmstädter Str. 46
64572 Büttelborn
Betriebsstätte (allgemein)
• Es wurden mehrere Verpackungen vorgefunden, in welchen Süßigkeiten mit grünlichen Pelzanhaftungen zu erkennen waren. Auf Nachfrage wurde der Behörde mitgeteilt, dass es sich bei der Ware um Retoure von Kunden handele und entsorgt werden müsse. Die Produkte/Abfälle lagerten im Abfüllbereich.
Küche
• Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bspw. wurde Teig auf einer Arbeitsfläche gelagert und mit einem privaten Kopftuch abgedeckt. Das Kopftuch war stellenweise ausgefranst. Die Gefahr einer Kontamination mit Hautschuppen, Haaren, Materialteilchen oder Waschmittel/Weichspüler wurde begünstigt.
• Ein Zweiplattenherd zeigte eine massiv mangelnde Reinigung auf. Dunkel angebrannte Verkrustungen waren ersichtlich. Der Topf, welcher darauf stand, war verunreinigt/kontaminiert. Es war möglich, dass im weiteren Prozess der Topf auf der Arbeitsfläche abgestellt und dann bspw. Teig auf dieser portioniert und so kontaminiert wird.
• Die Gasleitungen im Kochbereich (an der Wand entlangführend) wiesen eine gelbliche Beschichtung auf, welche sich bereits stellenweise ablöste. Eine leichte Reinigung konnte nicht mehr gewährleistet werden. Unmittelbar davor wurden Lebensmittel frittiert. Die Gefahr einer Kontamination wurde begünstigt.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Bspw. lagerten auf der Fensterbank mehrere Schneidemesser sowie selbst hergestellte Teigschaber (herausgeschnitten aus Kunststoffeimern), welche durch Fettanhaftungen verunreinigt waren.
• In einer Schublade lag ein Schneidemesser, dessen Oberflächenbeschichtung sich bereits stellenweise ablöste. Zudem war die Klinge nicht vollständig eingesetzt und diese war durch fettig-klebrige Anhaftungen verunreinigt. Im unmittelbaren Umfeld lagerten Knoblauchschalen, Chilis, Schraubenzieher und ein verunreinigter Besteckvorleger sowie ein verunreinigter Sparschäler und ein Feuerzeug.
• Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen wies eine massiv mangelnde Reinigung auf. An der linken Seite waren schwarzschimmelähnliche Schmutzanhaftungen zu sehen. Unterhalb der Spüle standen zwei Kunststoffeimer, in welchen Speisereste gesammelt wurden. Der Fußboden, die Versorgungsleitungen, Wandbereiche sowie die Unterseite der Spüleinrichtung wiesen massive Schmutznasen auf. Zahlreiche Lebensmittelreste verunreinigten den Bereich. Im Spülbereich war es nicht möglich, eine hygienische Reinigung der Bedarfsgegenstände durchzuführen.
Lagerraum/Produktion
• Die Tiefkühltruhe war in den Randbereichen durch dunkle Krümel verunreinigt. In der Truhe lagerte ein Kunststoffeimer mit einer gefrorenen Lebensmittelmasse darin. Diese war nicht abgedeckt und einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Personaltoilette
• Eine wirksame Entlüftung fehlte. Zudem konnte bei Betreten des Raumes ein massiver Gestank wahrgenommen werden und ein Schwarm kleiner Fliegen flog dem Behördenpersonal entgegen. Der Vorraum sowie der Toilettenraum waren massiv verunreinigt. Die massiv stinkenden Aerosole sowie der Insektenbefall kontaminierten den Produktionsbereich jedes Mal erneut beim Öffnen der Tür.
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (beispielsweise Einmalpapierhandtücher im Spender). Vor dem Toilettenvorraum hingen zwei Stoffhandtücher, welche Verunreinigungen aufwiesen. Die Hände konnten nicht hygienisch getrocknet werden und wurden durch die verunreinigten Stoffhandtücher offensichtlich kontaminiert. Dies stellte im weiteren Prozess und im Umgang mit Lebensmitteln eine Kontaminationsgefahr dar.
Verpackungsraum
• Das gesamte Handwaschbecken wies eine mangelnde Reinigung auf. Es zeigten sich gelbliche Schmutzanhaftungen an der Silikonfuge auf. Die Armatur wies klebrige Rückstände auf. Am Vorbau zeigten sich zahlreiche Schmutznasen. Zudem lagen auf dem Vorbau zahlreiche benutzte, angetrocknete schmutzige Putzlappen. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich.
• Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bspw. standen in den Räumlichkeiten „Verpackung/Abfüllung“ mehrere Wannen, in welchen zahlreiche Süßigkeitenbällchen in Zuckersirup getränkt lagerten. In zwei der Wannen schwammen tote Fliegen an der Oberfläche der Flüssigkeit. Andere Wannen waren von außen massiv verunreinigt und wiesen klebrig-bunte Anhaftungen auf.
• Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurde frittiertes Gebäck (verzehrfertig) in einem unsauberen Papierkarton gelagert. Das Produkt lagerte lose in dem Karton und wurde somit der Kontamination durch Verunreinigungen ausgesetzt.
• Die Fenster waren während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt, sodass sich ein massiver Fliegenbefall zeigte. Während der Kontrolle flogen mehrere Fliegen umher. Zudem wurden bereits verzehrfähige Lebensmittel durch die Fliegen kontaminiert. Es schwammen bereits mehrere tote Insekten im Zuckersirup, in welchem die Süßigkeiten getränkt wurden.
• Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeißfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Teilweise wurden die Lebensmittel bereits durch tote Fliegentiere kontaminiert.
Kleines Bedarfsgegenständelager
• Es war nicht ausreichend Regalfläche für eine einwandfreie Lagerung der Bedarfsgegenstände vorhanden. Teilweise mussten Bedarfsgegenstände auf dem verunreinigten Fußboden abgelegt werden. Die Bedarfsgegenstände wurden durch die Verunreinigungen des Fußbodens kontaminiert.
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden Siebkellen, Kellen, Besteck und Pürierstäbe im Lager unmittelbar auf verunreinigtem Untergrund zwischengelagert. Teilweise wurden Bedarfsgegenstände auch unmittelbar auf dem Fußboden gelagert, welcher massive dunkel-schmierige Schmutzanhaftungen aufwies. Die Bedarfsgegenstände wurden durch diverse Verunreinigungen kontaminiert.
Entsorgungsraum
• Der hintere Raum, welcher für die Zwischenlagerung von leeren Kartonagen genutzt werden sollte, war zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Abfallbereich, welcher nicht ordentlich und hygienisch geführt wurde. Bei Betreten des Raumes konnte ein muffiger Geruch wahrgenommen werden. Abfälle wie Kartonagen, Altfett in Kochtöpfen, Plastikmüll etc. wurden unordentlich und offen in der Räumlichkeit, welche unmittelbar in den Produktionsbereich führte, gelagert. Ein Fliegenbefall konnte ebenfalls festgestellt werden. Zwischen den zahlreichen Abfällen lagerten die Reinigungsutensilien, welche für die Küchenreinigung verwendet wurden. Diese wiesen ebenfalls eine massiv mangelnde Reinigung auf. Die Wände waren durch Schmutznasen verunreinigt. Am Rand standen auf einem erhöhten Wandsockel Schuhe mit darauf liegenden Socken sowie ein zerbrochenes Glas. Augenscheinlich häufte sich der Abfall bereits über einen längeren Zeitraum an. Eine Kontamination der Produktionsräumlichkeiten und somit der Lebensmittel wurde begünstigt, da der Abfall nur entfernt werden konnte, wenn das Personal hierfür durch die Produktionsräumlichkeiten lief.
Personal/Küche/Bad
• Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel gelagert wurden, war mangelhaft. Bspw. stand im hinteren Bereich ein haushaltsüblicher Kühlschrank mit Lebensmitteln, welche augenscheinlich für den privaten Verzehr verwendet wurden. In dem Kühlschrank waren verdorbene Lebensmittel wie Pfefferminze und Chilis. Eine tote Fliege lag in der Gummidichtung; generell war der Innenbereich stak verunreinigt. Lebensmittel, welche unabgedeckt im Kühlschrank lagerten, wiesen bereits eine angetrocknete Oberfläche auf. Unmittelbar vor dem Kühlschrank standen Reisekoffer und diverse private sowie Arbeitskleidung. Zudem wurde offensichtlich einen Raum weiter ein Bad installiert. Teilweise wurden die Wände bereits gefliest und eine neue Badewanne wurde aufgestellt. Bei der letzten Kontrolle wurde mitgeteilt, dass der Raum als Lager verwendet werden solle. Während der aktuellen Kontrolle erwecke es den Anschein, dass in den Räumlichkeiten gewohnt wird. Im Büro war die Möglichkeit zum Schlafen gegeben.