Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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'My Lokanta' (Döner & Pizzeria)

Gravensteiner-Platz 6

60435 Frankfurt am Main

Theke Getränke: Verunreinigt waren der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße, das Kühlaggregat und die Kaffeemaschine. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich im Inneren sowie an den Randbereichen stark verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher).

Küche: Verunreinigt waren die Lüftungsgitter der Kühlschränke (Jack/Frost) und (cookmax+), das Tischeinlegeschneidebrett der Saladette und das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage. Der Teigkneter war innen sowie außen stark mit alten Rückständen verunreinigt und das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Stark verunreinigt waren das Tischeinlegeschneidebrett (für gegrillte Lebensmittel), die Fritteuse im Bereich des Frittierfettauslasses und der Reiskocher. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage sowie die Dunstabzugsanlage im Bereich der Beleuchtungen waren sehr stark mit Fettrückständen verunreinigt; es konnte aus der Rinne der Dunstabzugsanlage eine zentimeterdicke Schicht alter Fettrückstände abgewischt werden. Drei Fußbodenabflüsse waren sehr stark verunreinigt und augenscheinlich schon länger nicht mehr gründlich gereinigt worden; beim Öffnen der Bodenabflüsse war ein sehr unangenehmer Geruch wahrnehmbar. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Grill (Lavasteingrill mit Wanne) war im Unterbodenbereich und in der Dampfwanne stark schimmelähnlich verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war im Innenbereich mit schimmelähnlichen Verunreinigungen behaftet und mit ausgelaufener Soße verunreinigt. Außerdem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher). Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: Im Kühlschrank wurden Lebensmittel (frische Fleischbällchen/Köfte, Schisch Kebap/Sis Kebap) neben anderen Lebensmitteln offen und ohne Abdeckung gelagert und die Saladette wurde im Bereich der frischen Beilagen mit einem herkömmlichen Müllbeutel überdeckt. Des Weiteren war das Frittierfett der Fritteuse verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch und gemessene Temperatur von + 207,4 °C) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet.

Trockenlager: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeiß- und Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.


Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt. Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel (Roastbeef-Rindfleisch) unabgedeckt im Kühlhaus bevorratet. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Des Weiteren wurden Lebensmittelbehälter (u. a. mit unverpackten Zucchini und vorverpacktem Fleisch) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Theke Grill: Verunreinigt waren die Dichtungen der Kühleinrichtung (Saladette), mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die Aufsatzkühleinrichtung oberhalb des Arbeitstisches (Pizzatisch) und der Sandwich-Toaster. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Pizzaofen war oberhalb verunreinigt und stark verstaubt. Stark verunreinigt waren der Bereich des Kühlaggregates der Saladette und das Türscharnier der Kühleinrichtung (Saladette). Beide Döner-/Gyrosgrills waren oberhalb des Schutzbleches stark mit alten Fettrückständen verunreinigt. Die Lüftungsgitter mehrerer Kühleinrichtungen (Unterbaukühlung) waren stark schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel (Teiglinge für z. B. Pizza) in Pizzaballenboxen mit feuchten Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurden die Herstellertemperaturangaben sowie die Temperaturrichtlinien bzw. die produktspezifischen Höchsttemperaturen überschritten (u. a. Pizzabeilagen z. B. Thunfisch +13,9 °C, mariniertes Hackfleisch +9,4 °C für Lahmacun und Dönerfleisch aus Eigenherstellung +19,3 °C). Des Weiteren wurde der Pizzaschieber unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden in einer verunreinigten Kunststoffkiste mit darin ausgelegter Kartonage aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Nebenraum / Treppenhaus: Es wurde ein Lebensmittelsack (mit Mehl) auf dem Boden gelagert, welcher üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt wird. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche: Der Arbeitstisch war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war sehr stark mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle vom 26.11.2025 größtenteils beseitigt.

Aroydee

Hanauer Landstraße 72

60314 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Es wurde ein gravierender Schädlingsbefall (Schaben und Mäuse) festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Dehmani Markt

Anton-Hehn-Straße 2

55246 Mainz-Kostheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fischabteilung: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Kühlschrank war insbesondere an den Türkontaktflächen schimmelähnlich verunreinigt. Insgesamt zeigte sich die Fischabteilung in einem mangelhaften bis maximal ausreichenden hygienischen Zustand. Ebenso war die allgemeine Struktur mangelhaft. Die Scherbeneismaschine war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt. Die Tischschneidebretter der Fischabteilung waren teilweise massiv mit gelblichen Verfärbungen verschmutzt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung.

Kühlraum Obst & Gemüse: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt.

Frischfleischabteilung: Der Bereich hinter dem Lüftungsgitter der Kühltheke war mit altem Fleischsaft verunreinigt. Die frisch gespülten Bedarfsgegenstände wurden auf verschmutztem, total durchnässten Papiertüchern abgestellt. Der Fleischwolf wies im Inneren alte Lebensmittelverkrustungen auf. Der Hackblock war verunreinigt. Die Oberfläche des Hackblockes war nicht glatt und leicht zu reinigen.

Kühlraum Fleisch: Das Regal war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Verkaufsraum: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Gesamtbetrieb: Das Scherbeneis in der Scherbeneismaschine war aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Es wurden offensichtlich schmierige, teilweise bereits dunkel verfärbte Teilstücke vom Kalb und Rind in der Theke festgestellt.

Schöfferstube

Magdalenenstr. 75

64579 Gernsheim

Keller
• Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tür zur Küche war im unteren Bereich zerfressen, sodass die Ratten im gesamten Betrieb waren.

Lager
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18 °C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der Pommes Frites lag bei -5,8 °C und die des Schweinelachses bei 5,1 °C.
• Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren wie z. B. der Müllsack, der auf dem Pizzateig lag.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination ausgesetzt. In einer Verpackung mit frischem Hähnchen wurden Salami, frische Hefe und Brokkoli zusammen gelagert.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, wie der stark verschmutzte Eimer, der im Kühlschrank lagerte.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt; auf einem Sack mit Zwiebeln stand ein stark verschmutzter Behälter.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten; angebrochene Eimer mit Mayonnaise, Senf und Ketchup wurden nicht kühl gelagert.

Küche
• Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht. Eine merkliche Rauchentwicklung sowie ein unangenehmer Geruch waren wahrzunehmen, somit war das Fett nicht mehr zum Frittieren geeignet.
• Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt, sodass Teile/Bruchstücke der Fliesen auf den Grill fallen konnten.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der Joghurtsoße lag bei 16,3 °C und die der geschnittenen Salate bei 17,3 °C / 16,2 °C.

Alte Schmiede

Wolfhager Straße 366

34128 Kassel

Am 29. Oktober 2025 wurden im Betrieb in nicht nur unerheblichem Ausmaß hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung und einer Kontamination ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot in verschiedenen Räumlichkeiten u.a. in der Küche auf der Arbeitsfläche und auf dem Porzellan – und Einweggeschirr festgestellt. Ein Schädlingsmonitoring lag nicht vor. Der Betrieb war folglich nicht sauber.

Thai Imbiss Isarn

Osterholzstraße 8

34123 Kassel

Am 20. November 2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurden im Betrieb lebende und tote Schaben nicht bekämpft oder beseitigt. Die lebenden Schaben befanden sich im Bereich eines Beistelltischs mit Tellern und Einweggeschirr, hinter dem kleinen Kühlschrank im Küchenbereich und u.a. hinter dem großen Kühlschrank im Durchgang zum Lager.
Weitere tote Schaben fanden sich hinter dem Reiskocher an der Wand, auf dem Fußboden hinter dem Kühlschrank im Trockenlager und unter anderem im Wandbereich zwischen der Getränkekühlung im Gastraum.
Die Betriebsstätte war damit nicht sauber und Lebensmittel aufgrund der fehlenden und geeigneten Schädlingsbekämpfung der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch tierische Schädlinge in Form der lebenden Schaben ausgesetzt. Insgesamt ergibt sich die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch eine Ekel erregende Beeinträchtigungsmöglichkeit von Lebensmitteln aufgrund der vorgefundenen lebenden und toten Schaben gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Eine Schädlingsbekämpfung innerhalb des Betriebes wurde zeitnah vorgenommen.

'Amritsari Kulcha Express' der 1-Tech Heaven GmbH

Mannheimer Straße 15

60329 Frankfurt am Main

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben), wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, in den Schränken und in Serviertellern.

Küche: Das Regal, der Fußboden und der Herd waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden zudem ein Mäusebefall sowie ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, in Regalen, auf Arbeitsflächen, unmittelbar neben Lebensmitteln (Dosen), in Pfannen.

Vorraum Kühlhaus: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlhaus: Das Regal und der Fußboden waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 25.11.2025 waren sämtliche Mängel komplett behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Der Meisterbäcker Stehling GmbH & Co. KG

Hanauer Str. 2a

36381 Schlüchtern

Es wurden in mehreren Kühlräumen, die augenscheinlich mit Schimmel verunreinigt waren, vorrätig gehaltene Zutaten und Rohstoffe wiederholt nicht vor Kontamination geschützt. Zudem waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Mängel wurden inzwischen überwiegend behoben.

Pearl Le

Im Rad 3

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Griffbereiche und Oberflächen mehrerer Kücheneinrichtungen waren mit klebrigen, fettigen Rückständen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter sowie stark muffig riechender Bodenwischer verwendet. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war mit älteren angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Sieb war großflächig mit gelblichen, angetrockneten Teigrückständen verunreinigt. Der Dosenöffner war stark angerostet. Das Sieb war so beschädigt, dass sich einzelne Materialteilchen ablösten. Dadurch waren die Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch Fremdkörper ausgesetzt. Die Abfallbehälter waren nicht verschließbar. Eine hygienische Lagerung der Abfälle war nicht gewährleistet. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Säurehaltige Sojasoße wurde in Wassereinwegflaschen gelagert. Es war nicht auszuschließen, dass Schadstoffe ins Lebensmittel immigrierten. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Das Schneidebrett wurde auf dem Fußboden gelagert.

Spülbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit schmierigen, rötlichen Rückständen verunreinigt. Der Spülarm der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag stark verunreinigt. Die Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war mit Fett- und Kalkrückständen großflächig verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Kühlraum im UG: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Holztrittroste des Fußbodens waren verunreinigt. Das Regal war stellenweise angerostet.

Theke/Tresen und Vorbereitung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Schweinefleisch) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung durch Gefrierbrand der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Geflügelfleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Restaurant Santorini

Brunnenallee 25

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.