Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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255 Einträge

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'Mainmühle Höchst

Mainberg o. Nr.

65929 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren der Kaffeevollautomat, der Tiefkühlschrank, mehrere Steckdosen, die Kühlvitrine (u. a. mit toten Insekten) und die Kühltheke, die schimmelähnlich verunreinigt war. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Die Kühlvitrine war vereist, der Tiefkühlschrank stark vereist. Die Spülbrause war stark verschmutzt. Es wurde Tee gelagert, der im Geruch stark abwich, sowie unter anderem Kuchen, der nicht mehr der Verbrauchererwartung entsprach. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden erdbehaftete Kräuter- und Pflanztöpfe gelagert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst werden.

Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt waren der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Backofen, mehrere Steckdosen, der Standmixer, die Saladette, die Wände sowie mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Der Messerblock war nicht leicht zu reinigen. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt und verschmutzt. Die Schränke der Einrichtung waren von innen und außen verschmutzt, wobei die Außenseiten stark mit Fliegenkot verschmutzt waren. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel war stark verunreinigt. Die Klinge vom Standmixer war schimmelähnlich verschmutzt. Die Anschlüsse vom Warmwasserbereiter waren stark verschmutzt, unter anderem mit Fliegenkot. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, sodass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es waren Kochlöffel im Gebrauch, die aus offenporigem und rissigem Holz bestanden und damit nicht leicht zu reinigen waren. Lebensmittel waren ohne vollständige Verpackung oder Umhüllung eingefroren. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Lebensmittelmotten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager: Die Trittleiter war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Auf den eingefrorenen Fleisch- und Fleischprodukten fehlte das Datum des ersten Einfrierens. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Obwohl mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war die angrenzende Toilette unmittelbar zugänglich, ein entlüftbarer Vorraum fehlte.
Personaltoilette: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Star Kebaphaus

Kurt-Schumacher-Platz 4

63454 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren roher Pizzateig in einer unhygienischen Unterbaukühlung gelagert und der elektrische Gemüsehobel war mit erheblich angetrockneten Krautresten vom Vortag verschmutzt. Zudem wurden Lebensmittel bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Aroydee

Stiftstraße 34

60313 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

China Wok

Hauptstr. 4

35713 Eschenburg

Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt.

Die für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion fehlte. Es wurden unverpackte Lebensmittel offen gelagert, darunter auch Nudeln, Fleisch und Soßen. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden. In der Tiefkühltruhe gelagerte Lebensmittel waren nicht mit einem Datum zur Rückverfolgung beschriftet. Eingefrorene Lebensmittel wurden so aufgetaut, dass die dabei entstandene Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Darüber hinaus wurden Lebensmittel vorgefunden, welche nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Zudem wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern gelagert.
Das Kühlaggregat im Lagerraum war schimmelähnlich verunreinigt, ebenso die Türdichtung. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Im Spülbereich und im Bereich der Vorbereitung wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren auch hier einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Schnellkochnudeln wurden nicht ordnungsgemäß zubereitet. Sie wurden in einem Eimer von Erdnusspaste mit heißem Wasser aus dem Boiler übergossen und auf diese Art und Weise gegart. Der Spender für Einmalhandtücher an dem Handwaschbecken der Personaltoilette war leer.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Nudelbar

Neugasse 2

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung: Der Innenraum des kleinen Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (vorgequellte Nudeln) in Kunststoffbehältern (Stiegen für Obst und Gemüse) aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Wohnungsflur, unmittelbar vor der Toilette, wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (tiefgefrorene Frühlingsrollen). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden unverpackte Lebensmittel (verzehrfähiger Salat, bzw. Wokgemüse) mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Während der Kontrolle huschte eine Maus quer durch die Küche und verschwand hinter der Tiefkühltruhe. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Vorgegarte Garnelen standen bei Raumtemperatur in der Küche und wiesen eine amtlich gemessene Kerntemperatur von 17,8° Celsius, anstatt der maximal zulässigen 7° Celsius auf. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fleisch) bei einer zu warmen Temperatur (in heißem Wasser) aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, (in der Vakuumverpackung) dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Betrieb allgemein: Während der Kontrolle einer der Nachbarbetriebe wurde von dort aus beoachtet, dass im Hinterhof der Nudelbar auf einem Baugerüst eine größere Menge Lebendmittel, welche kurz zuvor von der Fa. Tran Qua angeliefert wurden, auf einem Baugerüst, unmittelbar vor dem geöffneten Fenster der Personaltoilette abgestellt waren.

Casa Mendelssohn

Königsteiner Str. 89

65812 Bad Soden

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren, wodurch die Lebensmittel kontaminiert wurden.
3. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4. Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
5. Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
6. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
7. Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Chinoncenter Buch GmbH

Chinonplatz 6-12

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
4) Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.
5) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

City Markt

Frankfurter Straße 37

65795 Hattersheim

1) Lebensmittel, in diesem Fall Obst und/oder Gemüse, wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes in Verkehr gebracht.
2) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
3) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 12.08.2025 (fast vollständig)

LAFAYE

Kronberger Str. 4

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem Lebensmittel in der Personaltoilette gelagert wurden.
4) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
6) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
7) Es wurden Getränke mit der Bezeichnung "Saft" in Verkehr gebracht, obwohl es sich um Nektare handelte. Dies stellt eine Verbrauchertäuschung dar.
8) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Ngon Ngon

Wiesbadener Str. 24

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.