Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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272 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

DONA EVA

Altstädter Markt 3-5

63450 Hanau

Es wurden wiederholt in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren wiederholt ein Kühlraum und eine Eiswürfelmaschine verschimmelt. Insgesamt befanden sich mehrere Betriebsbereiche wiederholt in einem unhygienischen Zustand.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Gebrüder Kinnel UG & Co.KG, Konditorei Kinnel

Gerhart-Hauptmann-Straße 54

63165 Mühlheim a.M.

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen, gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Pascha Döner & Pizza

Bleichgartenstr. 18

63607 Wächtersbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das elektrische Fleischmesser, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, verunreinigt. Die Verunreinigungen stammten augenscheinlich bereits vom Vortag. Darüber hinaus konnte Schadnagerkot und typischer Schadnagernestbau im Betrieb festgestellt werden.

Pera Restaurant

Am Bahnhof 1

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren der Einstechdorn des Dosenöffners, der Knetkessel der Teigmaschine und ein Messer, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten in der Unterbaukühlung und in der Pizza-Küche und Saladette wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 13.11.2025 weitestgehend behoben.

Steak Haus El Paso

Herzogstraße 61a

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen, gravierenden MÄngel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

'Café Weidenweber' der Café Weidenweber GmbH

Große Friedberger Straße 10-12

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt sowie ein leichter Rattenbefall im Keller. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Ratten) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkauf: Verunreinigt waren die Innenräume der Kühltresen, mehrere Steckdosen, die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine und das Innere des Kaffeebohnenbehälter der Kaffeemühle. Der Gärschrank war schimmelähnlich verunreinigt und die Unterschränke waren stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) kontaminiert. Außerdem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt, und es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt (eine Torte stand im Bereich des Handwaschbeckens).

Spülküche: Verunreinigt waren der Fußboden in der Außenlagerung (Flur), die Regalbretter, die Unterseite des Arbeitstischs, der Stuhl (Elefantenfuß), die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Beleuchtung, die Geschirrspülbrause sowie mehrere Reinigungsgeräte. Der Schrank war u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Weiterhin wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Kleidung aufbewahrt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Lager Keller (ehemalige Spülküche): Das Regal war verunreinigt und es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Zudem rauchte das Personal in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Lager Keller (ehemalige Produktion): Verunreinigt waren die Fensterbänke, die Innenräume der Kühlschränke ganz links und ganz rechts und die Türgriffe der Kühlschränke. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und die Oberfläche des linken Kühlschranks war u. a. mit toten Schaben verunreinigt. Zudem war die Regale und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt.

Trockenlager Keller: Der Lichtschalter war verunreinigt und es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Außerdem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Lagerraum Keller U-2: Der Fußboden war u. a. mit Schadnagerspuren (tote Maus, Mäuse- und Rattenkot) verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei Nachkontrolle am 06.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Oishi Bar

Graben 1

64646 Heppenheim

In Räumen in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene / Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Konkret waren Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, wiederholt verunreinigt. Hierunter zählen der Gemüsehobel, der mit angetrockneten Karottenstiften behaftet war und ein kleines Sieb mit dunklen, klebrigen Anhaftungen. In einem Eimer mit Gemüsebrühepulver befand sich eine kleine Schüssel mit der das Pulver aus dem Eimer entnommen wird. Diese war wiederholt mit nicht definierbaren Belägen verunreinigt. Der Eimer selbst wies ebenfalls wiederholt im Inneren Verunreinigungen auf. Der Reiskocher war im inneren Deckelrand wiederholt mit bräunlichen Anhaftungen verunreinigt.
Durch die erfolgte Nachkontrolle am 20.11.2025 wurde festgestellt, dass die Hygienemängel im Betrieb noch deutlich weiter verbessert werden müssen.

'The Dragon's Restaurant' der The Dragon KG

Fahrgasse 25

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem das Mikrowellengerät, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine, die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen und mit alten Rückständen verunreinigt waren, der stark verunreinigte Innenraum des Getränkekühltresens sowie die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine, die aufgrund der Verunreinigung im Innenraum der Maschine nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. Das Innere des Schaltschranks, mehrere Gegenstände, die Arbeitsfläche / Theke und der Unterschrank (Verpackungsmaterial) waren mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hatte keine Händereinigung stattgefunden, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt wurden.

Küche: Mehrere Bratpfannen waren verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem mehrere Steckdosen, der Innenraum des Kühltisches, die Schubladendichtungen des Kühltisches, die Arbeitsfläche, der Korb der Fritteuse mit Frittierresten, die Fritteuse an den Bedienelementen und Ablaufhähnen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Unterseite der Aufsatzkühleinrichtung, die Arbeitsfläche der Sushi-Station sowie mehrere für die Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehaltene Behälter. Es wurden zudem mehrere stark verunreinigte Steckdosen, der sehr stark verunreinigte Grill, die teilweise schimmelähnlich verunreinigten Wände und der mit Kot- und Urinspuren verunreinigte Bereich des Kühlaggregats entdeckt. Mehrere Gegenstände (Behälter für Lebensmittel) und die Unterschränke, welche zur Lagerung von Verpackungsmaterial genutzt wurden, waren ebenfalls mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülbereich Küche: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Unterschrank, die Wände und die Regalböden. Mehrere Gegenstände (Scheren, Trichter, Messer), die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Reinigungsmitteln umgegangen wurde. Geflügelfleisch wurde so gelagert, dass die Temperatur von +4 °C überschritten wurde (+14,1 °C). Es wurden zudem Verpackungen unmittelbar auf unverpackten Lebensmitteln (Geflügelfleisch) gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.

Lagerraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren zudem die Türdichtung des Kühlschrankes und der Kühlschrank selbst. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren und es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren; dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Kühltisch war ausgeschaltet und roch stark artfremd. Die Treppe war rechts an der Fliesenleiste mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt und es wurden Lebensmittel (Rübenzucker) in mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigten Behältern aufbewahrt.

Bierkeller / Spülküche Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Bereich um die Wandventilatoren, die Türdichtung der Fasskühlbox, die Beleuchtung, die Behälter der Reinigungsmitteldosieranlage sowie der Innenraum der Haubenspülmaschine, wobei die Deckel der Reinigungsmittelbehälter nicht vollständig verschlossen waren. Ein Korb der Geschirrspülmaschine stand unmittelbar auf dem Fußboden.

Kühlraum Keller: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Verunreinigt waren zudem der Fußbodenabfluss und der Fußboden. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (schimmlige Karotten und Radicchio Salat).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei Nachkontrolle am 07.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Alfa Supermarkt

Berliner Str. 21

65760 Eschborn

Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln, in diesem Fall "Rindswurst", wurden Spuren von Senf nachgewiesen. Senf gehört zu den nach der VO (EU) Nr. 1196/2011 kennzeichnungspflichtigen Allergenen, die auch als Bestandteil einer Zutat gekennzeichnet werden müssen. Eine Allergenkennzeichnung zu Senf war nicht vorhanden.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.

AM North South GmbH Kentucky Fried Chicken

Chinonplatz 6-12

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Schadnagerkot festgestellt.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, in diesem Fall die Hähnchenpanierstation, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 22.09.2025