Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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260 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Afghan Naan

Helenenstraße 30

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Gasherd war auf der gesamten Fläche verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war im Innenbereich großflächig mit alten, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, stellenweise erheblich durch alte, fettige Lebensmittelreste verunreinigt. Die Zugluftanlage war am Außenbereich mit fettigen Ablagerungen verunreinigt.

Vorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Innenfläche der Kühltheke war verunreinigt. Es wurden unverpackte Backwaren auf Textiltüchern ausgelegt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Gasherd war auf der gesamten Fläche verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Unterschrank war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit fettigen Resten verunreinigt. Der Standventilator war verunreinigt. Die Fensterscheibe war erheblich beschädigt und fast komplett offen zum Außenbereich. Das Tischeinlegeschneidebrett war großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Gemüsehobel war großflächig mit alten, gelben Ablagerungen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Auf dem Zubereitungstisch für Hackfleisch wurde eine Rolle Klopapier verwendet.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Pizzeria Party

Frankfurter Straße 24

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Smashy Wiesbaden

Berliner Straße 268

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Salatschleuder war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Diverse Kühleinrichtungen waren erneut verschmutzt (festgestellt am 14.08.2025: Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt). Der gesamte Fußboden war wiederholt mit einem offensichtlichen älteren Fettfilm verschmutzt (festgestellt am 14.08.2025: Der Fußboden war teilweise klebrig verunreinigt). Das einzige Handwaschbecken mit warmem Wasser zur hygienischen Händereinigung war wiederholt nicht nutzbar (festgestellt am 14.08.2025: Das Handwaschbecken war wiederholt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt). Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Es wurde unter anderem Reis bei deutlich unter 60°C gelagert. Es wurden amtlich 43,1 °C gemessen. Es wurden wiederholt Abweichungen der Temperaturen festgestellt. Offensichtlich wurden noch immer keine ausreichenden Verfahren zur Temperaturüberwachung installiert. Ebenso fehlt noch immer ein ausreichendes Fachverständnis bezüglich Speisenlagerung und potentieller Gesundheitsgefahren durch falsche Lagerung von Lebensmitteln. Es wurden Speisen in einem Bain Maire festgestellt bei welchen eine Kerntemperatur von 43,1°C amtlich gemessen wurde (festgestellt am 14.08.2025: Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. so wurden kühlpflichtige Onionrings sowie Nuggets vom Geflügel bei 17,6°C vorrätig gehalten).

Theke/Tresen: Es wurde erneut festgestellt, dass das warme Wasser am Handwaschbecken noch immer fehlt (festgestellt am 14.08.2025: Für das Handwaschbecken fehlte noch immer die Warmwasserzufuhr). Allgemein war der Thekenbereich unstrukturiert und stellte sich chaotisch dar (festgestellt am 14.08.2025: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich).

Spülbereich: Es wurden erneut Bedarfsgegenstände im Spülbecken für Lebensmittel gereinigt. Da zum Zeitpunkt der Kontrolle mindestens drei Personen (angestellter Koch, Mutter des Betreibers, Bruder des Betreibers) in der Küche beschäftigt waren, kann man ebenso nicht von der Möglichkeit der zeitlichen Trennung der Nutzung ausgehen (festgestellt am 14.08.2025: Es wurden die Bedarfsgegenstände vom Vortag im Becken für Lebensmittel gereinigt. Eine weitere Waschmöglichkeit für Bedarfsgegenstände war nicht vorhanden, da die Spülmaschine noch immer defekt war).

Lagerraum Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Es wurden Kühlschränke zur Lagerung von TK Lebensmitteln genutzt. Der Betreiber war der Auffassung, dass es sich bei diesen Produkten nicht um Lebensmittel handelt.

True Tasty

Ludwigstraße 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

ALTAT DÖNER

Fahrstr. 9

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, in mehreren Bereichen wurde keine gute Handhygiene gewährleistet und in der Kühlzelle wurden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Bäckerei Rüyam

Hahnenkammstr. 34

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurden beispielsweise in der Backstube offene Backzutaten bei der Lagerung unter unhygienischen Bedingungen nicht vor Kontamination geschützt und eine Vielzahl an Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt war verunreinigt. Insgesamt wurde im Betrieb wiederholt keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da sämtliche Bereiche verunreinigt waren. Insbesondere der Deckenbereich in der Backstube war erheblich verschimmelt. Zudem wurden wiederholt Getränke ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.
Bei der am selben Tag erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel weitestgehend behoben.

KEYF-ET

Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen gelagert, insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet und der Reinigungszustand war unzureichend. Zudem wurde Geflügelfleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit nachweislich behoben.

Paradero Bar y Tapas

Langgasse 13

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das Reinigungsintervall der Schankanlage überschritten und mehrere Gegenstände bzw. Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt. Darüber hinaus war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da in den Dichtungen, an den Stoßkanten und im Innenraum der Kühlmöbel stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt wurde.

Pizzeria Dalla Mamma

Waldstr. 2 a

63457 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen waren zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. U. a. waren ein Schneidebrett, die Teigmaschine und der Dosen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem waren in einer Kühlzelle das Verdampferschutzgitter, die Bedieneinheit sowie Stromkabel mit überwiegend dunklen, teils hellen schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt, während dort u. a. unbedeckte Lebensmittel (geschnittene Zwiebel, geschnittene Paprika etc.) und unbedeckte Rohstoffe (Tomaten, Kräuter etc.) lagerten.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 05.11.2025 behoben.

'Pizzeria Calma Caos'

Kaiserstraße 39

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Eiswürfelmaschine, der Kühltresen sowie mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Außerdem war der Ablageort der Eisschaufel ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf u. a. der Arbeitsfläche unmittelbar neben Tassen.

Pizzaküche: Der Pizzakühltisch war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, auf der Arbeitsfläche, in Regalen unmittelbar neben Tellern und auf Servietten.

Küche: Verunreinigt waren der Teigkneter, die Decke, der Unterschrank, der Fußboden, der Herd, sämtliche Holzservierbretter, die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken, sowie mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Das Geflügelfleisch wurde nach der abgeschlossenen Zerlegung nicht auf eine Temperatur von nicht mehr als 4 °C abgekühlt (Temperatur des Geflügelfrischfleischs +12,1 °C). Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf der Arbeitsfläche, dem Fußboden und auf der Pizzaaufsatzkühlung unmittelbar neben offener Tomatensoße.

Spülküche: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, der Fußboden, die Wände und die Haubenspülmaschine

Lager oben: Verunreinigt waren der Treppentritt und der Kühlschrank.

Kühlraum: Verunreinigt war das Regal. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lager II: Der Fußboden war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der dritten Nachkontrolle am 03.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.