Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Burgerholic

Hermannsteiner Str. 64 a

35576 Wetzlar

Betriebsstätte (allgemein)
1. Die Grundschulung nach Infektionsschutzgesetz konnte für den Betriebsinhaber und den Mitarbeiter nicht vorgelegt werden.
2. Ein System der betrieblichen Eigenkontrollen konnte nicht vorgelegt werden.

Personaltoilette
3. Die Personaltoilette war nicht sauber.

Lagerraum
4. Der gesamte Bereich war stark altverschmutzt. Besonders die Ecken und der Bereich zwischen den Geräten war teils millimeterdick verschmutzt. Die Gefriertruhen waren stark vereist, teilweise konnten sie nicht mehr geschlossen werden. In den Truhen lagen teilweise unverpackte Lebensmittel mit Gefrierbrand. Besonders in und an den Kartonagen, sowie den Wänden, befanden sich massenhaft Fliegen. Auch hier befanden sich mehrere Fliegenklebefallen mit zahlreichen toten Fliegen. In den Kühlschränken befanden sich stark verschmutzte Kartonunterlagen. An einer Kühltruhe fehlte das Lüftungsgitter für den Kompressor. Auch hier wurde eine millimeterdicke Schmutzschicht festgestellt.

Vorbereitung / Pizzabackbereich
5. Der Gemüsehobel war notdürftig mit Panzerband zusammengehalten und altverschmutzt. Die Teigknetmaschine war altverschmutzt. In der Saladette wurden faulige Reste von Hähnchenbrustfilet und Truthahnschinken vorgefunden. Auf den Oberflächen, sowie im Pizzamehl krabbelten zahlreiche Fliegen.

Spülküche
6. Der gesamte Bereich der Spüle war stark verschmutzt. Die Armatur war mit einem verschmutzten Lappen und Panzerband zusammengehalten. Auch hier befanden sich mehrere Fliegenklebefallen mit zahlreichen toten Fliegen. Besonders die Ecken und schwer zugänglichen Bereiche waren teilweise millimeterdick altverschmutzt.

Küche
7. Die Fritteuse war altverschmutzt. die darüberliegende Abzugshaube war stark fettig, harzig verschmutzt. Harziges Öl tropfte in die Fritteuse und auf die darunterliegende Grillplatte.
Weiterhin tropfte das Öl durch die Dichtung in den darunterliegenden Gefrierschrank.

Theke / Tresen
8. Im gesamten Betriebsbereich wurden zahlreiche Fliegen festgestellt. Zahlreiche Fliegen krabbelten auf den offenen Lebensmitten der Saladette. An mehreren Stellen waren Fliegenklebefallen aufgestellt. Die Fallen waren übersät mit toten Fliegen. Die beiden Hintertüren, sowie die Eingangstür standen offen, so dass die Fliegen ungehindert in den Betrieb
gelangen konnten. Das Handwaschbecken war zugestellt und nicht sauber. In der Unterthekenkühlung wurden stark verschimmelte Kartoffelerzeugnisse vorgefunden. Weiterhin eine stark verkrustete Burgercreme, welche noch in Benutzung war. Die Dichtung der Unterbaukühlung war stark verschlissen.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Die Schließung des Betriebs wurde daher am 23.06.2026 angeordnet.

Datum der Feststellung: 23.06.2026

Anlässlich einer Nachkontrolle am 29.06.2026 wurde festgestellt, dass die am 23.06.2026 festgestellten Mängel noch nicht vollständig behoben waren. Die am 23.06.2026 angeordnete Schließung des Betriebs konnte noch nicht aufgehoben werden.

Datum der Feststellung: 29.06.2026

Anlässlich einer Nachkontrolle am 30.06.2026 wurde festgestellt, dass die am 23.06.2026 festgestellten Mängel weitgehend behoben waren. Die am 23.06.2026 angeordnete Schließung des Betriebs konnte wieder aufgehoben werden.

Datum der Feststellung: 30.06.2026

Der Meisterbäcker, Stehling GmbH & Co. KG

Hanauer Str. 2a

36381 Schlüchtern

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren im Kühlhaus, das augenscheinlich mit Schimmel verunreinigt war, vorrätig gehaltene Zutaten und Rohstoffe nicht vor Kontamination geschützt. Zudem waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Mängel wurden inzwischen behoben.

Gujjar Food

Darmstädter Str. 46

64572 Büttelborn

Betriebsstätte (allgemein)
• Es wurden mehrere Verpackungen vorgefunden, in welchen Süßigkeiten mit grünlichen Pelzanhaftungen zu erkennen waren. Auf Nachfrage wurde der Behörde mitgeteilt, dass es sich bei der Ware um Retoure von Kunden handele und entsorgt werden müsse. Die Produkte/Abfälle lagerten im Abfüllbereich.

Küche
• Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bspw. wurde Teig auf einer Arbeitsfläche gelagert und mit einem privaten Kopftuch abgedeckt. Das Kopftuch war stellenweise ausgefranst. Die Gefahr einer Kontamination mit Hautschuppen, Haaren, Materialteilchen oder Waschmittel/Weichspüler wurde begünstigt.
• Ein Zweiplattenherd zeigte eine massiv mangelnde Reinigung auf. Dunkel angebrannte Verkrustungen waren ersichtlich. Der Topf, welcher darauf stand, war verunreinigt/kontaminiert. Es war möglich, dass im weiteren Prozess der Topf auf der Arbeitsfläche abgestellt und dann bspw. Teig auf dieser portioniert und so kontaminiert wird.
• Die Gasleitungen im Kochbereich (an der Wand entlangführend) wiesen eine gelbliche Beschichtung auf, welche sich bereits stellenweise ablöste. Eine leichte Reinigung konnte nicht mehr gewährleistet werden. Unmittelbar davor wurden Lebensmittel frittiert. Die Gefahr einer Kontamination wurde begünstigt.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Bspw. lagerten auf der Fensterbank mehrere Schneidemesser sowie selbst hergestellte Teigschaber (herausgeschnitten aus Kunststoffeimern), welche durch Fettanhaftungen verunreinigt waren.
• In einer Schublade lag ein Schneidemesser, dessen Oberflächenbeschichtung sich bereits stellenweise ablöste. Zudem war die Klinge nicht vollständig eingesetzt und diese war durch fettig-klebrige Anhaftungen verunreinigt. Im unmittelbaren Umfeld lagerten Knoblauchschalen, Chilis, Schraubenzieher und ein verunreinigter Besteckvorleger sowie ein verunreinigter Sparschäler und ein Feuerzeug.
• Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen wies eine massiv mangelnde Reinigung auf. An der linken Seite waren schwarzschimmelähnliche Schmutzanhaftungen zu sehen. Unterhalb der Spüle standen zwei Kunststoffeimer, in welchen Speisereste gesammelt wurden. Der Fußboden, die Versorgungsleitungen, Wandbereiche sowie die Unterseite der Spüleinrichtung wiesen massive Schmutznasen auf. Zahlreiche Lebensmittelreste verunreinigten den Bereich. Im Spülbereich war es nicht möglich, eine hygienische Reinigung der Bedarfsgegenstände durchzuführen.

Lagerraum/Produktion
• Die Tiefkühltruhe war in den Randbereichen durch dunkle Krümel verunreinigt. In der Truhe lagerte ein Kunststoffeimer mit einer gefrorenen Lebensmittelmasse darin. Diese war nicht abgedeckt und einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette
• Eine wirksame Entlüftung fehlte. Zudem konnte bei Betreten des Raumes ein massiver Gestank wahrgenommen werden und ein Schwarm kleiner Fliegen flog dem Behördenpersonal entgegen. Der Vorraum sowie der Toilettenraum waren massiv verunreinigt. Die massiv stinkenden Aerosole sowie der Insektenbefall kontaminierten den Produktionsbereich jedes Mal erneut beim Öffnen der Tür.
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (beispielsweise Einmalpapierhandtücher im Spender). Vor dem Toilettenvorraum hingen zwei Stoffhandtücher, welche Verunreinigungen aufwiesen. Die Hände konnten nicht hygienisch getrocknet werden und wurden durch die verunreinigten Stoffhandtücher offensichtlich kontaminiert. Dies stellte im weiteren Prozess und im Umgang mit Lebensmitteln eine Kontaminationsgefahr dar.

Verpackungsraum
• Das gesamte Handwaschbecken wies eine mangelnde Reinigung auf. Es zeigten sich gelbliche Schmutzanhaftungen an der Silikonfuge auf. Die Armatur wies klebrige Rückstände auf. Am Vorbau zeigten sich zahlreiche Schmutznasen. Zudem lagen auf dem Vorbau zahlreiche benutzte, angetrocknete schmutzige Putzlappen. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich.
• Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bspw. standen in den Räumlichkeiten „Verpackung/Abfüllung“ mehrere Wannen, in welchen zahlreiche Süßigkeitenbällchen in Zuckersirup getränkt lagerten. In zwei der Wannen schwammen tote Fliegen an der Oberfläche der Flüssigkeit. Andere Wannen waren von außen massiv verunreinigt und wiesen klebrig-bunte Anhaftungen auf.
• Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurde frittiertes Gebäck (verzehrfertig) in einem unsauberen Papierkarton gelagert. Das Produkt lagerte lose in dem Karton und wurde somit der Kontamination durch Verunreinigungen ausgesetzt.
• Die Fenster waren während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt, sodass sich ein massiver Fliegenbefall zeigte. Während der Kontrolle flogen mehrere Fliegen umher. Zudem wurden bereits verzehrfähige Lebensmittel durch die Fliegen kontaminiert. Es schwammen bereits mehrere tote Insekten im Zuckersirup, in welchem die Süßigkeiten getränkt wurden.
• Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeißfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Teilweise wurden die Lebensmittel bereits durch tote Fliegentiere kontaminiert.

Kleines Bedarfsgegenständelager
• Es war nicht ausreichend Regalfläche für eine einwandfreie Lagerung der Bedarfsgegenstände vorhanden. Teilweise mussten Bedarfsgegenstände auf dem verunreinigten Fußboden abgelegt werden. Die Bedarfsgegenstände wurden durch die Verunreinigungen des Fußbodens kontaminiert.
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden Siebkellen, Kellen, Besteck und Pürierstäbe im Lager unmittelbar auf verunreinigtem Untergrund zwischengelagert. Teilweise wurden Bedarfsgegenstände auch unmittelbar auf dem Fußboden gelagert, welcher massive dunkel-schmierige Schmutzanhaftungen aufwies. Die Bedarfsgegenstände wurden durch diverse Verunreinigungen kontaminiert.

Entsorgungsraum
• Der hintere Raum, welcher für die Zwischenlagerung von leeren Kartonagen genutzt werden sollte, war zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Abfallbereich, welcher nicht ordentlich und hygienisch geführt wurde. Bei Betreten des Raumes konnte ein muffiger Geruch wahrgenommen werden. Abfälle wie Kartonagen, Altfett in Kochtöpfen, Plastikmüll etc. wurden unordentlich und offen in der Räumlichkeit, welche unmittelbar in den Produktionsbereich führte, gelagert. Ein Fliegenbefall konnte ebenfalls festgestellt werden. Zwischen den zahlreichen Abfällen lagerten die Reinigungsutensilien, welche für die Küchenreinigung verwendet wurden. Diese wiesen ebenfalls eine massiv mangelnde Reinigung auf. Die Wände waren durch Schmutznasen verunreinigt. Am Rand standen auf einem erhöhten Wandsockel Schuhe mit darauf liegenden Socken sowie ein zerbrochenes Glas. Augenscheinlich häufte sich der Abfall bereits über einen längeren Zeitraum an. Eine Kontamination der Produktionsräumlichkeiten und somit der Lebensmittel wurde begünstigt, da der Abfall nur entfernt werden konnte, wenn das Personal hierfür durch die Produktionsräumlichkeiten lief.

Personal/Küche/Bad
• Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel gelagert wurden, war mangelhaft. Bspw. stand im hinteren Bereich ein haushaltsüblicher Kühlschrank mit Lebensmitteln, welche augenscheinlich für den privaten Verzehr verwendet wurden. In dem Kühlschrank waren verdorbene Lebensmittel wie Pfefferminze und Chilis. Eine tote Fliege lag in der Gummidichtung; generell war der Innenbereich stak verunreinigt. Lebensmittel, welche unabgedeckt im Kühlschrank lagerten, wiesen bereits eine angetrocknete Oberfläche auf. Unmittelbar vor dem Kühlschrank standen Reisekoffer und diverse private sowie Arbeitskleidung. Zudem wurde offensichtlich einen Raum weiter ein Bad installiert. Teilweise wurden die Wände bereits gefliest und eine neue Badewanne wurde aufgestellt. Bei der letzten Kontrolle wurde mitgeteilt, dass der Raum als Lager verwendet werden solle. Während der aktuellen Kontrolle erwecke es den Anschein, dass in den Räumlichkeiten gewohnt wird. Im Büro war die Möglichkeit zum Schlafen gegeben.

True Tasty

Ludwigstraße 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Grigorakis GbR - Nahkauf

Bahnhofstraße 133

63263 Neu-Isenburg

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb vorverpackte Lebensmittel (unter anderem: Joghurt, Fich, Fleisch), aber auch unverpackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Backwaren behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
In den Molkereiprodukt-Verkaufskühlregalen wurden erhebliche Abweichungen von den vorgeschriebenen bzw. vom Hersteller auf der Verpackung angegebenen Höchsttemperaturen festgestellt.
Die vorgefundenen Mängel, mit Ausnahme der Mängel im Verkaufsbereich und der Obst- und Gemüseabteilung, wurden bereits bei vorangegangen Kontrollen festgestellt.

Gurme Bäckerei

Frankfurter Straße 144

63263 Neu-Isenburg

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (unter anderem: Brötchen, Lahmacun, Börek, Gözleme, Simit) behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen nötig war. Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt, in einigen Kühleinrichtungen fehlte das erforderliche Thermometer zur Temperaturüberwachung. Im Kühlraum wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten (+ 18,2 °C Weichkäse, + 18,6 °C geriebene Mozzarella). Eine unschädliche Beseitigung wurde während der Kontrolle durchgeführt.

Die Gabel Catering & Events, Inh. Thomas Müller e. K.

Benzstr. 5

64546 Mörfelden-Walldorf

Küche
- Mehrere Gastronorm-Bleche wurden ineinander gestapelt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Kühlhaus 1
- Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche
- Auf der Herrentoilette im Personalraum war der Spender für Flüssigseife beschädigt und leer.

Bäckerei
- In der Bäckerei wurde Mehl in offenen Schütten sowie in Mehlsäcken gelagert, die offen waren. Es wurden in allen offenen Mehlbehältern Vorratsschädlinge (Mehlmotten) festgestellt. Vereinzelt konnte man am Übergang der Wand zur Decke beginnende Nestbildung feststellen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
- Der Schokoladentemperierer war von außen mit Mehlstaub verunreinigt. Im Inneren befand sich Schokolade.

Warenanlieferung
- Es wurden Tiefkühlbaguettes in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
Froster
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Personaltoilette
- Am Handwaschbecken der Damentoilette sowie der Herrentoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Gaststätte Arnold

Berliner Str. 19

35088 Battenberg (Eder)

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Metzgerei Nefes Et

Schiersteiner Straße 62

65187 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke / Tresen: Die Lüftungsgitter der Fleischtheken waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren stellenweise mit angetrockneten Fleisch- und Marinadenrückständen verunreinigt.

Vorbereitung Theke: Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Edelstahltopfreiniger verwendet. Die Metallborsten der Hackblockbürste waren stark angerostet. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Oberfläche mehrerer Schneidebretter waren beschädigt, so dass diese nicht mehr leicht zu reinigen waren. Der Abfallbehälter war nicht verschließbar. Eine hygienische Lagerung der Abfälle war nicht gewährleistet.

Vorbereitung Lager: Mehrere Reinigungsgeräte (Fußbodenbürste, Abzieher, Handfeger) waren durch Urin- und Kotrückstände von Schadnagern erheblich verunreinigt.

Kühlraum: Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Reinigungstuch verwendet. Der Fußboden war durch schmierige Fleischsaftrückstände verunreinigt. Das Ablaufrohr des Verdampfers war schimmelähnlich verunreinigt. Die Regalböden waren durch angetrocknete Fleisch- und Kartonagenrückstände erheblich verunreinigt. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Hinter den Fleischerkisten wurde ein offener Beutel mit Abfall festgestellt. Es wurden Lebensmittelbehälter (mehrere Fleischerkisten) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Personalhygiene: Es wurde Personal beschäftigt, das (durch angetrocknete Fleischrückstände) stark verschmutzte Arbeitskleidung trug.

PronFresh GmbH

Erich-Ollenhauer-Straße 6

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Lebensmitteltransportfahrzeug: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Wie bereits am 24.04.2026 wurden mehrere Steigen mit Ayran (ca. 100 Becher, kühlpflichtig bei max. 8 °Celsius) ungekühlt transportiert. Die Kerntemperatur des Ayran betrug bereits 14,4 °Celsius.