Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
‚China Restaurant Xiang‘ der TSKL GmbH
Gutleutstraße 152
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurde im Keller, im Vorraum des Kühlhauses, ein Befall von Totenkäfern festgestellt, diese lagen unmittelbar vor der Kühlraumtüre und im Flur (Weg zum Kühlraum). Im Flurbereich des Kellers wurde ein artfremder und stark übelriechender Geruch wahrgenommen. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: An der Gläserspülmaschine war kein Geschirrreiniger angeschlossen und das Geschirr wurde nicht hygienisch gereinigt. Zum Reinigen des Geschirrs wurde lediglich ein Klarspüler verwendet. Die gereinigten Trinkgefäße waren stellenweise augenscheinlich nicht sauber.
Küche: Die Kassettendecke war stellenweise verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Fußbodenabfluss und mehrere Ausrüstungen wie Kanister mit Reinigungsmitteln, das Thermostat der Heizkörper, die Mikrowelle und verschiedene Dichtungen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Schaltkasten der Dunstabzugsanlage war verfettet. Die Wände mit Kabelkanälen waren verfettet und verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war innen und an der Oberseite verunreinigt und verfettet. Die Fugen der Wandfliesen waren schwarz verunreinigt und stark verfettet. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt, zudem waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine verunreinigt. Die Versorgungsleitungen auf dem Fußboden sowie unter und hinter den Einrichtungen waren stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie Haarsieb und Wokpfannen, waren stark verunreinigt; zudem lagen Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Pfannen auf dem Fußboden, und Hackmesser wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der gesamte Kochbereich war sehr stark verschmutzt, einschließlich Gasherd, Fritteuse, Wänden und Fugen. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, verbrannt und stark verfettet. Zudem war der Gasherd mit Aluminiumfolie ausgelegt, die sehr stark verschmutzt war, sodass eine angemessene Reinigung nicht möglich war und das Ansammeln von Schmutz nicht vermieden wurde. Mehrere Einrichtungen wie das Wandregal, die Armaturen der Doppelspüle und des Handwaschbeckens, die Unterseite des Arbeitstisches sowie die Füße der Einrichtungen waren verunreinigt und stellenweise sehr stark verfettet. Die Dehnungsfuge am Fußbodenrand war angeschimmelt. Das Handwaschbecken war mit Lebensmitteln belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht, zeigte merkliche Rauchentwicklung und einen unangenehmen Geruch und war somit nicht mehr zum Frittieren geeignet; die Fetttemperatur betrug 184,1 °C (Soll: max. 175 °C). Es wurden zudem Lebensmittelbehälter und Geschirr auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.