Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Bagdad Lebensmittel
Bleichstraße 19
65183 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Gesamtbetrieb: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb war in Teilen so stark, auch mit Schädlingsspuren und -urin, verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Ein starker Uringeruch war im gesamten Betrieb, aber insbesondere im Verkaufsraum, wahrnehmbar.
Verkaufsraum: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, vor allem mit Kotspuren von Schadnagern verunreinigt. Die Regalböden waren an mehreren Stellen mit Kotspuren von Schadnagern verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern (insbesondere Beschädigungen am Deckel) aufbewahrt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen (Lagerung von frischem Brot) wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18°C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.
Lagerraum Treppenhaus: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, insbesondere mit Schadnagerkot verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Die gelagerten Lebensmittel waren teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt, teilweise wurden Fraßspuren, insbesondere an den Kartonagen, festgestellt.
Lagerraum oben: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Teilweise wurden ganze Nester von Schadnagern vorgefunden.
Lagerraum Keller: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Verunreinigungen entsprachen denen, die bereits am 13.08.2024 festgestellt worden waren. Eine Zwischenreinigung war augenscheinlich nicht erfolgt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Farbeimer) in direkter Nähe zu Lebensmitteln aufbewahrt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Dadurch wurde dem Schadnagerbefall Vorschub geleistet.
Lagerraum hinten: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Insbesondere wurde Schadnagern ein Rückzugsraum, der nicht gereinigt werden konnte, zur Verfügung gestellt.