Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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274 Einträge

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‚China Restaurant Xiang‘ der TSKL GmbH

Gutleutstraße 152

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurde im Keller, im Vorraum des Kühlhauses, ein Befall von Totenkäfern festgestellt, diese lagen unmittelbar vor der Kühlraumtüre und im Flur (Weg zum Kühlraum). Im Flurbereich des Kellers wurde ein artfremder und stark übelriechender Geruch wahrgenommen. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: An der Gläserspülmaschine war kein Geschirrreiniger angeschlossen und das Geschirr wurde nicht hygienisch gereinigt. Zum Reinigen des Geschirrs wurde lediglich ein Klarspüler verwendet. Die gereinigten Trinkgefäße waren stellenweise augenscheinlich nicht sauber.
Küche: Die Kassettendecke war stellenweise verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Fußbodenabfluss und mehrere Ausrüstungen wie Kanister mit Reinigungsmitteln, das Thermostat der Heizkörper, die Mikrowelle und verschiedene Dichtungen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Schaltkasten der Dunstabzugsanlage war verfettet. Die Wände mit Kabelkanälen waren verfettet und verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war innen und an der Oberseite verunreinigt und verfettet. Die Fugen der Wandfliesen waren schwarz verunreinigt und stark verfettet. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt, zudem waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine verunreinigt. Die Versorgungsleitungen auf dem Fußboden sowie unter und hinter den Einrichtungen waren stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie Haarsieb und Wokpfannen, waren stark verunreinigt; zudem lagen Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Pfannen auf dem Fußboden, und Hackmesser wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der gesamte Kochbereich war sehr stark verschmutzt, einschließlich Gasherd, Fritteuse, Wänden und Fugen. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, verbrannt und stark verfettet. Zudem war der Gasherd mit Aluminiumfolie ausgelegt, die sehr stark verschmutzt war, sodass eine angemessene Reinigung nicht möglich war und das Ansammeln von Schmutz nicht vermieden wurde. Mehrere Einrichtungen wie das Wandregal, die Armaturen der Doppelspüle und des Handwaschbeckens, die Unterseite des Arbeitstisches sowie die Füße der Einrichtungen waren verunreinigt und stellenweise sehr stark verfettet. Die Dehnungsfuge am Fußbodenrand war angeschimmelt. Das Handwaschbecken war mit Lebensmitteln belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht, zeigte merkliche Rauchentwicklung und einen unangenehmen Geruch und war somit nicht mehr zum Frittieren geeignet; die Fetttemperatur betrug 184,1 °C (Soll: max. 175 °C). Es wurden zudem Lebensmittelbehälter und Geschirr auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Ainu Sushi

Frankfurter Str. 22

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren und Lebensmittel bei zu warmen Temperaturen aufgetaut wurden.
2) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem vorgegartes Hähnchenfleisch außerhalb der Kühlung in einem verunreinigten Kunststoffsieb lagerte.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
4) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 08.09.2025 (größtenteils)

Tansas Cash GmbH

Lamboystraße 6

63452 Hanau

Im Zuge der Kontrolle wurden teilweise erhebliche Mängel im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln in der Frischfleischabteilung sowie im Kühlraum der Metzgerei festgestellt. Zudem war in der Backvorbereitung keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit nachweislich beseitigt.

Denn's Biomarkt

Mauergasse 6b

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theken: Die Kühltheke für Backwaren war in den Randbereichen der Einlegebleche schimmelähnlich verunreinigt. Diverse Unterschränke im Bedienungsbereich für Backwaren, kleine Gerichte und Käse, waren durch Mäusekot und eingetrocknetem Mäuseurin verunreinigt. Der Unterschrank in der Vorbereitung für Käse war durch Mäusefraß beschädigt.

Küche/Thekenbereich: Die Arbeitsfläche unter und hinter dem Salamander Grill war staubig verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt. Das Handwaschbecken in der Vorbereitungsküche war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.

Verkaufsraum: Das Lüftungsgitter des SB-Kühlregals war verunreinigt. Die Innenflächen des SB-Kühlregals waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Auf Packungen mit Butterkeksen in den Verkaufsregalen wurde Mäusekot vorgefunden. Mindestens eine Packung war deutlich sichtbar angefressen.

Kühlraum: Mehrere Gastronorm-Behälter aus transparentem Kunststoff, zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, waren schimmelähnlich verunreinigt.

Gesamtbetrieb: Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. In allen Betriebsbereichen wurde Mäusekot und im Laden angefressene Lebensmittelpackungen vorgefunden. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Explizit: Diverse Fertigpackungen mit Lebensmitteln wurden in mit Mäusekot und Urin verunreinigten Regalen zum Verkauf angeboten.

Pizzeria Gianluca

Maintraße 13

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung – Pizza: Die Decke oberhalb vom Pizzatisch war verstaubt. Es wurden unverpackte Lebensmittel im Tiefkühlschrank (Spinat) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Küche: Die Verbrennungsgitter des Drehspießgrills waren beschädigt, sodass das Gerät in diesem Zustand aufgrund der Fremdkörpergefahr nicht genutzt werden durfte. Der Drehspießgrill war verunreinigt. Das Rührwerk eines Rührgeräts war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Die unter dem mittleren Arbeitstisch gelagerten Küchenutensilien (u.a. Schöpfkelle) waren verunreinigt. Die Fritteuse und dessen Korb waren altverschmutzt. Das weiße Kunststoffsieb war beschädigt (ablösende Kunststofffragmente). Kühlschrank: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Geflügelfleisch, Blauschimmelläse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Kühlschrank: Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich durchlaufen. Explizit: Gekochte Spaghetti, gemessen bei +23,9 °C, lagerten bei Zimmertemperatur.

Spülbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verkalkt und auf dem Kalk hat sich Schmutz gesammelt. Die Geschirrspülmaschine war nicht vollständig funktionsfähig, da am unteren Sprüharm einer der vier Auslässe fehlte und das Spülwasser dadurch nicht mehr zielgerichtet auf das Spülgut gelangen konnte.

Lagerbereich innen: Diverse Pizzaschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (direkt auf dem Fußboden).

Bruzzelstubb

Am Hahlgarten 1

65510 Idstein

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Küche: Die Decke muss Instand gesetzt werden.
Die Wände müssen gereinigt werden. Die Löcher für Schädlinge müssen verschlossen werden.
Die Lüftung muss gereinigt werden. Fett tropfte auf den Herd darunter. Regale müssen Instand gesetzt werden.
Das Handwaschbecken war nicht Funktionsfähig. Die Brause am Handwaschbecken muss gereinigt werden.
Bedarfsgegenstände müssen ausgetauscht werden wenn sie kaputt sind.
Im Lager muss eine Grundreinigung und Ordnung hergestellt werden. Die Regale die Kühlschränke der Bereich
um die Teigmaschine müssen Gründlich gereinigt werden
Alle Zugänge für Schadnager sind zu verschließen.
Eine Grundordnung muss im Lager hergestellt werden.
Aufgrund des Schädlingsbefalls ist der Verkauf vorerst ausgeschlossen bis eine Grundreinigung erfolgt ist.

JFG Großhandel GmbH Carvan Supermarkt

Im Ziegelhaus 7

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln sowie bei der Kennzeichnung einer Vielzahl vorverpackter Lebensmittel festgestellt und dokumentiert.

So wurde beispielsweise Geflügelfleisch bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht, Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt, insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene sowie keine gute Handhygiene gewährleistet.
Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 17.12.2025 behoben.

Rheika-Delta Warengesellschaft mbH, Filiale Herkules E-Center Gießen

Marburger Str. 143-145

35396 Gießen

Es wurden in der Frischfleisch- und Käsefrischtheke erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung darstellen.

'My Lokanta' (Döner & Pizzeria)

Gravensteiner-Platz 6

60435 Frankfurt am Main

Theke Getränke: Verunreinigt waren der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße, das Kühlaggregat und die Kaffeemaschine. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich im Inneren sowie an den Randbereichen stark verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher).

Küche: Verunreinigt waren die Lüftungsgitter der Kühlschränke (Jack/Frost) und (cookmax+), das Tischeinlegeschneidebrett der Saladette und das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage. Der Teigkneter war innen sowie außen stark mit alten Rückständen verunreinigt und das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Stark verunreinigt waren das Tischeinlegeschneidebrett (für gegrillte Lebensmittel), die Fritteuse im Bereich des Frittierfettauslasses und der Reiskocher. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage sowie die Dunstabzugsanlage im Bereich der Beleuchtungen waren sehr stark mit Fettrückständen verunreinigt; es konnte aus der Rinne der Dunstabzugsanlage eine zentimeterdicke Schicht alter Fettrückstände abgewischt werden. Drei Fußbodenabflüsse waren sehr stark verunreinigt und augenscheinlich schon länger nicht mehr gründlich gereinigt worden; beim Öffnen der Bodenabflüsse war ein sehr unangenehmer Geruch wahrnehmbar. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Grill (Lavasteingrill mit Wanne) war im Unterbodenbereich und in der Dampfwanne stark schimmelähnlich verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war im Innenbereich mit schimmelähnlichen Verunreinigungen behaftet und mit ausgelaufener Soße verunreinigt. Außerdem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher). Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: Im Kühlschrank wurden Lebensmittel (frische Fleischbällchen/Köfte, Schisch Kebap/Sis Kebap) neben anderen Lebensmitteln offen und ohne Abdeckung gelagert und die Saladette wurde im Bereich der frischen Beilagen mit einem herkömmlichen Müllbeutel überdeckt. Des Weiteren war das Frittierfett der Fritteuse verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch und gemessene Temperatur von + 207,4 °C) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet.

Trockenlager: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeiß- und Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.


Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt. Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel (Roastbeef-Rindfleisch) unabgedeckt im Kühlhaus bevorratet. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Des Weiteren wurden Lebensmittelbehälter (u. a. mit unverpackten Zucchini und vorverpacktem Fleisch) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Theke Grill: Verunreinigt waren die Dichtungen der Kühleinrichtung (Saladette), mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die Aufsatzkühleinrichtung oberhalb des Arbeitstisches (Pizzatisch) und der Sandwich-Toaster. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Pizzaofen war oberhalb verunreinigt und stark verstaubt. Stark verunreinigt waren der Bereich des Kühlaggregates der Saladette und das Türscharnier der Kühleinrichtung (Saladette). Beide Döner-/Gyrosgrills waren oberhalb des Schutzbleches stark mit alten Fettrückständen verunreinigt. Die Lüftungsgitter mehrerer Kühleinrichtungen (Unterbaukühlung) waren stark schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel (Teiglinge für z. B. Pizza) in Pizzaballenboxen mit feuchten Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurden die Herstellertemperaturangaben sowie die Temperaturrichtlinien bzw. die produktspezifischen Höchsttemperaturen überschritten (u. a. Pizzabeilagen z. B. Thunfisch +13,9 °C, mariniertes Hackfleisch +9,4 °C für Lahmacun und Dönerfleisch aus Eigenherstellung +19,3 °C). Des Weiteren wurde der Pizzaschieber unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden in einer verunreinigten Kunststoffkiste mit darin ausgelegter Kartonage aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Nebenraum / Treppenhaus: Es wurde ein Lebensmittelsack (mit Mehl) auf dem Boden gelagert, welcher üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt wird. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche: Der Arbeitstisch war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war sehr stark mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle vom 26.11.2025 größtenteils beseitigt.

Aroydee

Hanauer Landstraße 72

60314 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Es wurde ein gravierender Schädlingsbefall (Schaben und Mäuse) festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.