Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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'Brentano Garten' der Oberbayern Event GmbH

Rödelheimer Parkweg o. N.

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Außenbereich: Der Außenbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur war mangelhaft. Es wurden eine Vielzahl von Geräten und Maschinen gelagert.

Lagerraum: Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum Getränke: Die Türdichtung, die Transportpaletten, die Regale, der Ablaufschlauch des Verdampfers sowie das Verdampferschutzgitter waren verunreinigt.

Lagerraum/Spülbereich: Die Ordnung und Struktur war mangelhaft, mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, deren Oberflächen waren mit Kleberesten bedeckt. Außerdem wurden Lebensmittelbehälter, wie Ölkanister, auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Tief-/Kühlung: Der Verdampfer war vereist und die Kartonagen waren stark vereist. Zudem wurden Lebensmittelbeutel (Eiswürfel) auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Verkauf Getränke mit Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ebenso waren die Ver- und Entsorgungsleitungen im Unterbau des Spülbeckens sowie der Unterbau der Getränkezapfanlage verschmutzt. Teilweise waren die Wände mit verunreinigten Zetteln beklebt. Weitere Verunreinigungen fanden sich am Backofen, insbesondere an den Scharnieren, an der Decke durch Spinnengewebe sowie an den Rückwänden der Kühleinrichtungen. Auch der Abfallbehälter, der Kühltisch am Türschließer, der Auslauf der Kaffeemaschine sowie die Fasskühlbox und deren Motor waren verschmutzt. Die Oberflächen der Tiefkühltruhen zeigten äußerliche Verschmutzungen und waren zudem von innen stark vereist. Ein Edelstahlbehälter mit Currysoße war stark verunreinigt, wobei die verunreinigte Schöpfkelle vom Vortag im Behälter lag. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, was die Kühlkette unterbrach; so wurden Speiseeis in der Tiefkühltruhe bei -2,6 °C und -8,3 °C sowie Bienenstich im Kühlschrank bei +14,7 °C gelagert. Zudem wurden verdorbene und nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel (Desserts) in einem defekten Kühlschrank aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Weiterhin wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da Eiswürfel ohne Abdeckung in einem Bereich gelagert wurden, in dem gleichzeitig kosmetische Artikel zum Verkauf bereitstanden.

Vorbereitung und Verkauf/Grill: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Die Wände, die Dunstabzugsanlage, mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen sowie die Beleuchtung waren verunreinigt. Auch der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Zudem war das Regal verunreinigt, ebenso wie das Ventilatorschutzgitter des Kühlschranks. Private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände wie Brillen und Kopfhörer wurden aufbewahrt, und Reinigungsmittel standen in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Grillwürste waren teilweise schwarz verbrannt. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde; so betrug die gemessene Temperatur der Imbissrindswurst im Kühlschrank +12,8 °C.

Außenbereich/Imbiss: Die Eiswürfelmaschine war sowohl an den Außen- als auch an den Innenflächen verunreinigt, und die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Eisschaufel für die Eismaschine wurde zudem unabgedeckt im Außenbereich gelagert. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht möglich war. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde; so betrug die gemessene Temperatur für Speiseeis -8,4 °C.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 15.08.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Istanbul Fisch Grill'

Münchener Straße 27

60329 Frankfurt am Main

Betrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Showküche: In der Betriebsstätte wurden zahlreiche Verunreinigungen festgestellt, unter anderem am Fußboden, an der heißen Theke, an sämtlichen Rohren, an der Türdichtung des Kühltisches, am Grill, am Unterschrank der Fritteuse, im Innenraum des Kühltisches, teilweise an den Wänden, an der Beleuchtung der Dunstabzugsanlage sowie am Unterschrank. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Erhitzte Speisen wurden bis zum Verzehr nicht ausreichend heiß gehalten und erreichten nicht durchgängig die erforderliche Temperatur von mindestens 60 °C (Reis, gemessene Temperatur: + 15,1 °C). Auch die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (verschiedene Fischsorten, gemessene Temperaturen: + 5,1 °C, + 13,7 °C, + 11,4 °C). Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot zwischen Kabeln auf dem Fußboden).

Kühlraum: Verunreinigt waren der Fußboden, das Regal und auch teilweise die Wände im Bodenbereich.

Küche: Verunreinigungen lagen unter anderem teilweise an den Wänden, am Fußboden, an der Tür, am Abfallbehälter, am Hochdruckreiniger, am Heizkörper, am Feuerlöscher, an sämtlichen Unterschränken, am Teigkneter, an den Fettfiltern der Dunstabzugsanlage, welche mit Fettrückständen belegt war, sowie am Handwaschbecken vor. Auch die Reinigung der Behälter war nicht ausreichend und die Transportpaletten aus Holz wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Darüber hinaus wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und dadurch nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt waren. Es wurde außerdem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Es wurden Verunreinigungen unter anderem am Fußboden, teilweise an den Wänden, an der Haubenspülmaschine, an der Decke und an der Geschirrspülbrause festgestellt. Schimmelähnliche Verunreinigungen an der Silikonfuge der Spüle sowie am Schneidebrett konnten ebenfalls festgestellt werden.

Lager Groß: Sämtliche Regale waren verunreinigt und die Tiefkühltruhe war stark vereist. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr und die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 waren die Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Asia Food'

Eschersheimer Landstraße 223

60320 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Warenpflege der Lebensmittel war mangelhaft. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem waren die Wandfliesen, das Mikrowellengerät und mehrere weitere Einrichtungen verunreinigt. Auch verschiedene Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kamen, wiesen Verunreinigungen auf, wie z. B. ein Gemüsehobel und ein Sparschäler. Verunreinigt waren der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, die Leiter, das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage, die Armatur der Doppelspüle, die zudem verkalkt war, die Geschirrspülmaschine selbst, die verschleimt war, sowie die Silikonfuge der Doppelspüle, die schimmelähnlich verunreinigt und verschleimt war. Für das Handwaschbecken wurde anstelle von Einmalhandtüchern ein verunreinigtes Textiltuch verwendet, sodass eine hygienische Händetrocknung nicht möglich war. Außerdem fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Lebensmittel wurden so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht auszuschließen war. So waren beispielsweise vorbereitete Nudeln mit einem Spültuch abgedeckt, das mit schimmelähnlichen Flecken versehen war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auch die Ventilatorschutzgitter der Kühlschränke wiesen Verschmutzungen auf, ebenso der Kühlschrank selbst. Die Dunstabzugsanlage zeigte deutliche Verunreinigungen und auch die Wandfliesen sowie die Wandfliesenfugen waren verschmutzt. Der Bereich unter dem Grill war stark verschmutzt und darüber hinaus waren die Fußbodenabflüsse verunreinigt und wiesen einen artfremden Geruch auf. Der Kühltisch sowie der Spalt zwischen den Kühlschränken waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel in Kartonagen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der unverpackten Lebensmittel konnte somit nicht ausgeschlossen werden.

Theke / Tresen: Die Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt. Auch die Armatur der Doppelspüle wies Verschmutzungen auf und das Regal war ebenfalls verunreinigt. Der Fußbodenabfluss zeigte Verunreinigungen, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verschmutzt und es wurden frische Eier unverpackt gelagert. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei unter anderem Mäusekot in den Unterschränken gefunden wurde. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Gastraum: Die SB-Kühltruhe und der Besteckkasten waren verunreinigt. Zudem wurde bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln (u. a. Sushi, gemessen mit +20,6 °C) die Höchsttemperatur überschritten.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 14.08.2025 waren die Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Ice 7 GmbH & Co. KG

Liebigstr. 2

61130 Nidderau

Im Rahmen einer Kontrolle am 28.07.2025 iwurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war der Betrieb von Schadnagern befallen und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt und verschmutzt.

Immergut GmbH & Co. KG

Bahnhofstr. 22

36381 Schlüchtern

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 09.07.2025 wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Insbesondere waren Rohrstücke, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt und Bereiche, in denen die Rohrleitungen geöffnet werden, waren verunreinigt und von Fluginsekten befallen.

Phai China und Thairestaurant

Berliner Straße 64

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Sila Market

Helenenstraße 15-17

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Hygiene allgemein: Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung getrenntes Handwaschbecken, fehlte.

Theke/Tresen: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurden verunreinigte und muffig riechende Wischtücher verwendet.

Aufgrund von anhaltend vorgefundenen Mängel und die dadurch entstehenden vermeidbaren Risiken und Gesundheitsgefahren die darauf hindeuten, dass Mängel in den Eigenkontrollsystemen bzw. im Managementsystem für Lebensmittelsicherheit bestehen, wurden dem Betrieb am 14.04.2025 Maßnahmen angeordnet um zu verhindern, dass Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind.

Am 30.07.2025 wurde durch die Lebensmittelkontrolleure erneut festgestellt, dass gegen die Anordnungen unter Punkt I.1. bis I.6. verstoßen wurde. Die am 22.05.2025 und 05.06.2025 festgesetzten Zwangsgelder hatten den Betrieb offensichtlich nicht dazu bewogen, die Anordnungen umzusetzen.

Goc Da – Authentic Vietnamese Cuisine

Sonnenberger Straße 64

65193 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Betriebsstätte allgemein: Die Betriebsräume und Gegenstände waren durch einen Befall von Mäusen (Kot- und Schmierspuren) so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion nötig war. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Es lagerten u. a. Soßen und Gewürze in einer roten Kiste unterhalb vom Arbeitstisch. In der Kiste sowie auf einer Packung mit Hühnerbouillon lag Mäusekot.

Vorbereitungsbereich: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Der Aufsatzbehälter der Küchenmaschine war beschädigt (abgesplitterter Kunststoff). Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es lagerte dort geschnittenes Gemüse in Kunststoffkisten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Der Steaker, insbesondere die Messerwalzen und Zwischenbereiche, waren verunreinigt. Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Explizit: Zum Abkühlen von vorgegarten Speisen wurde ein Standventilator verwendet. Am Lüfterschutzgitter sammelte sich am vorderen Bereich Staub. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Die Schaufel lagerte ohne Schutz auf der unsauberen Oberseite des Geräts. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülbereich: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Ein Kunststoffpodest, welches als Ablagefläche dient, war mit Mäusekot verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der nach dem Spülen bereitgehaltene Gemüsehobel war verunreinigt. Ein Haarsieb war beschädigt (ablösender Draht). Unter und hinter der Spülmaschine war ein Schabenbefall festzustellen (lebende Tiere). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke/Tresen/Showküche: Die Wandverkleidung, hinter dem Konvektomaten, war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Das Thekenmobiliar war in den unteren zum Teil offenen Flächen stark mit Mäusekot verunreinigt. Bereich Mikrowelle: Der Unterschrank war mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt.

Gefrierraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Theke/Tresen/Showküche: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. In einem Glasbehälter, gefüllt mit Reis, waren lebende Schaben ersichtlich. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die untere Ablagefläche vom Konvektomaten, war mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt. Eine verwendete Siebkelle für den Wok, wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Explizit: Die Unterbauflächen, in denen die Siebkelle lagerte, war mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt.

Na Siam Original Thai Cuisine

Dotzheimer Straße 53

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Betriebsstätte allgemein: Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Der Spender für Einmalhandtücher war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere mit Mäusekot und Schmierspuren. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Kühlschrank (Luxor) war beschädigt (Kunststoffabplatzer, Rost) Die Dunstabzugsanlage war stark verunreinigt. Die Wände waren mit alten Fettrückständen verunreinigt. Der Fensterrahmen war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Die Flächen der Leitungen/Rohre waren mit Aluminiumfolie umwickelt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Schneidebretter waren verschlissen (rau, riefig). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mehrere Backbleche wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. geschnittenes Gemüse, soßenähnliche Pasten) unabgedeckt im Kühltisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen

Lager (Nebenraum): Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Die Rohrleitungen waren schwarzschimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Neben Rapsölbehälter lag Mäusekot auf dem Fußboden.

Theke/Tresen: Das Thekenmobiliar war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen im Bereich der Doppelspüle festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt.

Pizzeria Safrano und Pizzeria Bella Italia

Mainzer Straße 36

55252 Mainz-Kastel

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Betrieb allgemein: Es wurde Pizzateig in einem Hubteigkneter direkt unter einem mit toten Fliegen stark behafteten Fliegenfänger hergestellt.

Lager: Mehrere Kühleinrichtungen waren teilweise massiv mit alten Resten von Rohstoffen und Lebensmitteln verunreinigt. Der für nicht kühlpflichtige Lebensmittel genutzte Kühlschrank war innen sowie außen erheblich verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Produktion: Der Arbeitstisch, auf welchem der Teigausroller stand, war nicht von leicht zu reinigender wasserabstoßender Beschaffenheit. Es wurden wiederholt in Alufolie eingeschlagene Holzfaserplatten als Höhenausgleich verwandt. Diese Art der Oberflächenbeschaffenheit wurde in der Vergangenheit mindestens am 29.01.2025 schriftlich bemängelt. Die Wände waren teilweise insbesondere im Bereich der Ablageregale für Pizza verunreinigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Die Saladette war an den unteren Außenoberflächen oberhalb der Produktionsfläche für Pizza teilweise mit grünen schimmelartigen Anhaftungen verunreinigt. Der Innenraum der Schubladen des Kühltisches, in welchem Pizzateig gelagert wird, war schimmelartig verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Der Kühltisch war im Bereich der Laufschienen der Schubladen für Pizzateig verunreinigt. Der Arbeitstisch vor dem Pizzaofen war mit alten teilweise gelben Ablagerungen verunreinigt. Der Abfallbehälter war verunreinigt. Der Arbeitstisch unter dem Teigausroller war noch vom Vortag massiv verunreinigt. Der Fußboden war erneut insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (siehe ebenso Kontrollbericht vom 29.01.2025). Der Bereich unter dem Transportband des Durchlauf-Pizzaofens war erneut teilweise massiv verunreinigt (siehe ebenso Kontrollbericht vom 29.01.2025). Der Durchlauf-Pizzaofen war verunreinigt. Die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war beschädigt. Mehrere Lagerboxen für rohen Pizzateig im Kühltisch der Pizzastation waren verunreinigt. Das Pizzaschneiderad und der Teigheber waren noch vom Vortag verschmutzt, ebenso der Ablagebereich dieser Geräte. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. (Mehl- und Teigbottich, Soßenflasche). Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurde ein voller Abfallbehälter mit Abfall vom Vortag festgestellt. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Das Handwaschbecken war wiederholt (siehe ebenso Kontrollbericht vom 29.01.2025) mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Es wurden wiederholt unverpackte Lebensmittel unabgedeckt in der Tiefkühltruhe gelagert (hier Dessertportionen). Von einer weiteren Behandlung oder einem weiteren Verarbeitungschritt kann auf Grund des Fertigungsgrades des Desserts nicht ausgegangen werden. Teilweise zeigte sich bereits Frostbrand. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Es wurde Thunfisch (Fischereierzeugnis) bei 10,9°C in der Salatdette bereitgehalten.

Verkauf: Der Innenraum des Kühlschrankes für Salatsoßen war verunreinigt.

Vorbereitungsküche: Der Kühltisch war verunreinigt. Der Abfallbehälter war verunreinigt. Der Teigkneter war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Gemüsehobel war insgesamt innen an den Lebensmittelkontaktflächen sowie außen mit alten Resten von Lebensmitteln verunreinigt. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurde der Abfall des Vortages festgestellt. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Allgemeiner Hauslagerbereich: Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Zugang zum Lagerraum war nahezu frei zugänglich. Die Haustür sowie sämtliche Flurtüren zum Vorraum des Trockenlagers standen offen. Im Vorraum des Trockenlagers wurde Müll, Autoreifen und Bestuhlung gelagert. Ebenso wurde dort mindestens eine lebende Ratte durch das anwesende Behördenpersonal gesichtet. Da weder die Wand des Trockenlagers boden- und deckenbündig ausgebildet war, noch die Tür dicht in der Zarge abschloss, waren die gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Schadnager oder Manipulation durch dritte ausgesetzt. Der gesamte Flurbereich sowie Vorraum zum Lager roch stark nach Abfall und ranzigem Fett. Ebenso waren im gesamten Lagerbereich des Hauses (Vorraum zum Trockenlager) Mäuse- sowie Rattenkotspuren feststellbar. Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde geraucht. Im Vorraum des Trockenlagers, welcher ebenfalls ein Transportweg innerhalb des Betriebes für Trockenwaren, Konserven als auch kühlpflichtige Molkereiprodukte und Salat darstellt, wurde offensichtlich geraucht. Es wurden eine Vielzahl an Kippenstummeln auf dem Boden festgestellt.