Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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332 Einträge

Ergebnisse 141 bis 150 auf Seite 15

Town-Hall GbR

Kettelerstr. 3c

68519 Viernheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Küche:
Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Ein hygienisches Händewaschen und -trocknen war hier nicht möglich.
Es wurden mehrere Lebensmittel ohne geeignete Verpackung / Umhüllung eingefroren. In der Truhe stand ein unsauberer Behälter mit Gemüsefrikadellen, an denen sich teils Eisschneeanhaftungen bildeten.
Im Tiefkühlschrank wurden Lebensmittel ohne Abdeckung unmittelbar neben verpackten Lebensmittel eingefroren. Es wurden unverpackte Lebensmittel (gewaschener und verzehrfertiger Salat) mit unsauberen Textiltüchern abgedeckt.
Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. In der Küche und der Theke waren erneut mehrere Gegenstände / Gerätschaften, die mit Lebensmittel in Berührung kommen verunreinigt.
Unter anderem waren mehrere Schneidebretter (einschließlich die Schneidefläche der Saladette) verunreinigt. Weiterhin war der Grillrost verunreinigt und ein Milchkännchen verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren mit rötlichen Ablagerungen verunreinigt. Auch die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Eine hygienische Reinigung von u. a. Tellern und Besteck war so nicht möglich. Ferner waren sämtliche Reinigungsgeräte/-utensilien (u. a. Besen, Wischer, etc.) erheblich verunreinigt. Eine ordnungsgemäße Reinigung der Küchenräume mit derartigen Geräten war nicht möglich.
Es wurden Reinigungsmittel unmittelbar über gereinigten Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert.
Großer Lagerraum im Keller:
Es wurde offen Waschpulver aufbewahrt. Auf der rechten Eiswürfelmaschine stand eine Flasche mit Reinigungsmittel. Auf der linken Eiswürfelmaschine stand ein Heizgebläse. Die Transportschutzfolie war nicht
entfernt worden. Das Waschbecken war stark unsauber. Der Bereich der Waschmaschine war mit Waschpulver verunreinigt.
Lager für Verpackungen und Leergut:
Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Ebenso im Putzmittel-Lager / Umkleidebereich.
Kühlraum Lebensmittel
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die Üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Abfallsammelplatz:
Der Abfallsammelplatz war nicht so konzipiert und geführt, dass dieser sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte. Der Fußboden war stellenweise erheblich verunreinigt. Eine ordnungsgemäße Reinigung des Bodens im Bereich der Tonnen war aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Die Abfallbehälter, einschließlich der Behälter für Speisereste, waren nicht verschlossen bzw. ließen sich nicht mehr schließen.
Der Abfallsammelplatz grenzt unmittelbar an die Küche und wird vom Küchenpersonal für Raucherpausen genutzt, weshalb sämtliche Verunreinigungen des Fußbodens mit in die Küche getragen/verbracht werden.
Eine Vorrichtung zum Reinigen der Schuhe war nicht vorhanden. Über den Abfallsammelplatz wird auch Lebensmittel angeliefert. Es standen mehrere angelieferte Kisten Obst und Gemüse (u. a. Erdbeeren und Himbeeren, etc.), ohne Schutz vor Schädlingen und Zugriff von Dritten, im Außenbereich, in unmittelbarer Nähe des erheblich unreinen Abfallsammelplatzes.
Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren die Mängel mehrheitlich und zufriedenstellend behoben

Golden Chicken

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Schadnager- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Vedang Vegane Burger

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Verkaufsbereich war durch einen Schaben- und Mäusebefall stark verunreinigt, so dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Flächen, einschließlich Geräten, nötig war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Westhafenkiosk

Gutleutstraße 154

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, in den Verkaufsregalen mit Lebensmittel und in weiteren Einrichtungen wurden Klebefallen, Mäusekot, Urinspuren und Fraßspuren vorgefunden. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt. Die Verkaufsregale und die Thekeneinrichtung waren sehr stark verschmutzt. Die Trinkwasserzufuhr für den Kaffeevollautomaten wurde aus einem stark verschmutzten Wasserkanister und weiteren verunreinigten Anschlussteilen gewonnen. Der Kaffeevollautomat war stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände waren verunreinigt.

Lagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in Einrichtungen lag Mäusekot und Fraßspuren waren an Müllsäcken erkennbar. Die Wände waren verunreinigt. Der Fußboden war stark verunreinigt.

Personaltoilette: Der Toilettenraum und der Toilettenvorraum befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Das Fenster ließ sich nicht vollständig schließen (Mäusewege). Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Gastraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 12.12.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Dionysos

Schulstraße 12

69509 Mörlenbach

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Küche, Lager, Kühlzelle etc.), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand.
Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teils erheblich verunreinigt sowie schadhaft. Mehrere Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Unter anderem Teigkneter, Messerhalter, Messer, Schneidbretter, Lebensmittel Behältnisse, etc.
Es wurden Lebensmittelbehältnisse unmittelbar auf dem verunreinigten Fußboden gelagert.
Am Handwaschbecken in der Küche fehlten die Einmalpapiertücher im Papiertuchspender sowie auf der Toilette der erforderliche Spender mit Papiertüchern.
Es wurden mehrere Lebensmittel (Brokkoli, Blumenkohl, Kroketten, Lachs) unverpackt offen in Tiefkühlschränken gelagert.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Durch die Nachkontrolle am 16.02.2024 wurden die Hygienemängel vertretbar behoben.

KFC (Kentucky Fried Chicken, Filiale 385) der AM East West GmbH und Co. KG

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsstätte war durch den Mäuse- und Schabenbefall und dessen Ausscheidungen so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Flächen - einschließlich Geräten - nötig war.

Küche: Die Dunstabzugsanlage samt Fettfiltern waren verunreinigt. Die Untergestelle mehrerer Fritteusen waren massiv mit alten Fettablagerungen und Mäusekot verschmutzt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren stark verschmutzt, u. a. mit Ausscheidungen von Mäusen (Kot- und Urin).

Theke / Verkauf: Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren stark verschmutzt, u. a. mit Ausscheidungen von Mäusen (Kot- und Urin). Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Schabenbefall insbesondere an der linken Seite des Kühlschranks festgestellt.

Spülbereich: Ein Schabenbefall wurde im Spender für Flüssigseife festgestellt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (Spritzwasserbereich Handwaschbecken), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Die Handkontaktflächen der Reinigungspistole und die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde eine verunreinigte Spülbürste verwendet.

Lager 1.06: Fraßschäden wurden an einem Sack mit Mehl festgestellt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 05.02.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Eiscafé Venezia

Königsteiner Str. 79

65812 Bad Soden

Es wurden wiederholt unverpackte Lebensmittel ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung allergener Inhaltsstoffe in Verkehr gebracht.
Betroffen waren alle unverpackt abgegebenen Lebensmittel, welche allergene Inhaltsstoffe enthielten.

Kindertagesstätte Pfiffikus

Oberliederbacher Weg 23 a

65843 Sulzbach

Es wurden wiederholt Lebensmittel ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung von Allergenen in Verkehr gebracht. Hierdurch bestand eine potentielle gesundheitliche Gefährdung der Kinder durch allergene Substanzen.
Es wurden Lebensmittel ohne die erforderliche Kennzeichnung der enthaltenen Zusatzstoffe in Verkehr gebracht. Hierdurch bestand die Gefahr der Täuschung der Eltern, hinsichtlich der Zusammensetzung der Speisen, mit welchen ihre Kinder in der Einrichtung versorgt werden.
Betroffen waren hiervon alle Lebensmittel, welche allergene Substanzen oder kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe enthalten.

Schnitzelwelt 55 GmbH, Harald's im Schlachthof

Mainzer Landstr. 500

65795 Hattersheim

1. Reinigungs- und Desinfektionsmittel lagerten in Bereichen in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. In der Küche lagerten Lebensmittel.
2. Die Vorrichtung zum Waschen von Lebensmitteln war nicht sauber gehalten. 3. Gegenstände, Armaturen oder Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht oder nicht richtig gereinigt. Dies betrifft die dort behandelten Lebensmittel.
4. Rohstoffe oder Zutaten wurden nicht vor Kontamination / Verderb geschützt gelagert. Temperaturbedingungen wurden nicht eingehalten. Die Lebensmittel lagerten in verschmutztem Umfeld.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Flörsheimer Bootshaus

Dr. Georg von Opel Anlage 1

65439 Flörsheim

1. Die Betriebsräume, insbesondere die Küche, wiesen derart hochgradige Verschmutzungen auf, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.
Betroffen hiervon waren alle Lebensmittel, welche zu diesem Zeitraum in der Küche behandelt wurden.
2. Lebensmittel wurden mit verschmutzten Bedarfsgegenständen behandelt, sodass es zur Kontamination der behandelten Lebensmittel kam.
Betroffen waren alle in der Küche zubereiteten Lebensmittel.
3. Lebensmittel wurden bei zu warmen Temperaturen gelagert. Insbesondere wurde flüssiges Vollei (maximale Lagertemperatur von +4°C) bei 4,4 °C gelagert und tiefgefrorene Lebensmittel bei Raumtemperatur aufgetaut.
Betroffen waren Flüssigvollei und damit hergestellte Speisen sowie aufgetaute Lebensmittel.
4. Verbraucher wurden hinsichtlich der Art der Lebensmittel getäuscht, indem Speisen, welche in der Speisekarte als Speisen mit Schafskäse ausgezeichnet waren, tatsächlich mit Kuhmilchkäse hergestellt wurden.
Betroffen waren alle Speisen, in welchen laut Speisekarte Schafskäse enthalten sein sollte.
5. Die Kennzeichnung der Allergene bei Speisen, welche laut Speisekarte mit Schafskäse zubereitet werden sollte war falsch, da in diesen Produkten Kuhmilchkäse statt Schafskäse enthalten war.
Betroffen waren alle Speisen, die laut Speisekarte mit Schafskäse hergestellt worden sein sollten, jedoch tatsächlich Kuhmilchkäse enthielten.