Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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274 Einträge

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Main Döner Falafel

Münchener Straße 38

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Osteria Toscana Da Bruno

Dumen 6

34593 Knüllwald

Nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden.
Gem. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 haben Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, die den Arbeitsgängen gemäß Absatz 1 nachgeordnet sind, haben die allgemeinen Hygienevorschriften gemäß Anhang II sowie etwaige spezielle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu erfüllen.
Nach Anhang II Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sauber und stets instand gehalten sein.
Nach Anhang II Kapitel V Nr. 1a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Die Reinigung und die Desinfektion muss so häufig erfolgen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.
Gem. § 12 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, andere als dem Verbot des Artikels 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 unterliegende Lebensmittel, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, in den Verkehr zu bringen.
Nach § 3 S. 1 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) dürfen Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.

Bei der Vor-Ort-Kontrolle am 31.10.2025 wurden eine Vielzahl Hygienemängel in mehreren Bereichen des Betriebes vorgefunden.

Die Beseitigung der Mängel wurden dem Unternehmer aufgegeben.

Rechtsgrundlagen:
§ 3 S. 1 LMHV, Art 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2, Anhang II Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Art. 138 VO (EG) Nr. 2017/625, §§ 12 und 40 Abs. 1a Ziff. 1 LFGB

Restaurant Michelangelo

Hainallee 6

35781 Weilburg

Wiederholte und schwerwiegende hygienische Mängel.

DONA EVA

Altstädter Markt 3-5

63450 Hanau

Es wurden wiederholt in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren wiederholt ein Kühlraum und eine Eiswürfelmaschine verschimmelt. Insgesamt befanden sich mehrere Betriebsbereiche wiederholt in einem unhygienischen Zustand.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Gebrüder Kinnel UG & Co.KG, Konditorei Kinnel

Gerhart-Hauptmann-Straße 54

63165 Mühlheim a.M.

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen, gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Happy Yummy

Kinzigheimer Weg 96

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Unter anderem wurden im Kühlraum an verschiedenen Stellen augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt und dort lagernde, zum Teil mangelhaft verpackte Lebensmittel wurden unsachgemäß aufbewahrt.

Die Mängel wurden inzwischen überwiegend behoben.

Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

Es wurden wiederholt Mängel im Umgang mit kühlungsbedürftigen Lebensmitteln (Geflügelfleisch und Innereien) sowie bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln festgestellt.

Pascha Döner & Pizza

Bleichgartenstr. 18

63607 Wächtersbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das elektrische Fleischmesser, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, verunreinigt. Die Verunreinigungen stammten augenscheinlich bereits vom Vortag. Darüber hinaus konnte Schadnagerkot und typischer Schadnagernestbau im Betrieb festgestellt werden.

Pera Restaurant

Am Bahnhof 1

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren der Einstechdorn des Dosenöffners, der Knetkessel der Teigmaschine und ein Messer, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten in der Unterbaukühlung und in der Pizza-Küche und Saladette wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 13.11.2025 weitestgehend behoben.

Steak Haus El Paso

Herzogstraße 61a

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen, gravierenden MÄngel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.