Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Maaschanz' der MHB Maaschanz GmbH
Färberstraße 75
60594 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Besteckkasten, die Schränke, der Kaffeevollautomat, der Brauchwasserschlauch der Kaffeemaschine, die Ablage für das zur Verwendung bereitstehende Geschirr, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Armatur des Spülbeckens mit schleimigen Belägen, die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens mit älteren Getränkerückständen, der Unterschrank des Spülbeckens einschließlich der darin befindlichen Rohrleitungen, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine mit schimmelähnlichen Belägen sowie der Kühltisch im Innenraum, an Rohrleitungen, Ventilatorschutzgehäuse, Dichtungen, Dichtflächen und Türfanghaken, ebenfalls mit schimmelähnlichen Belägen. Am Spülbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Warme Küche: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Herd mit alten Verkrustungen am Kochfeldgitter, Auffangblech und Untergestell, die Dunstabzugsanlage einschließlich der Fettfilter mit Fettrückständen, die Wandfliesen, mehrere Gegenstände die Lebensmittelkontakt haben, der Backofen im Innenraum mit alten Verkrustungen sowie der Kühltisch stark verschmutzt und mit schimmelähnlichen Belägen behaftet (Innenraum, Rohrleitungen, Ventilatorschutzgehäuse, Dichtungen, Dichtflächen, Türfanghaken). Gefrorene Lebensmittel (Shrimps) wurden bei zu warmer Temperatur (Raumtemperatur) aufgetaut, sodass das Risiko des Wachstums pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen (Giften) nicht auf ein Mindestmaß beschränkt war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot in der Kühleinrichtung, auf Lebensmitteln und auf dem Herd befand, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Kalte Küche: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Dichtung des Kühltisches, die Spritztülle des Sahnesiphons sowie der Türrahmen schimmelähnlich. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Spülbereich: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Innenraum der Geschirrspülmaschine einschließlich der Randbereiche, das Gestell des Spültisches sowie die Ver-/Entsorgungsleitungen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, es befand sich Mäusekot auf dem Spültisch, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Kühlraum: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Türrahmen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände sowie die Regale und der Transportwagen, letztere waren mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Lebensmittel wurden nicht abgedeckt gelagert (u. a. eingelegte Birnen, Gänseleber, Emmentaler und diverses gekochtes Gemüse), sodass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Lagerbereich mit Konvektomat: Verunreinigt waren die Ablaufrinne des Konvektomaten, der Fleischwolf, die Fritteuse einschließlich des Korbes mit Frittierresten, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Wände schimmelähnlich sowie der Unterschrank unter dem Konvektomaten ebenfalls schimmelähnlich, in welchem diverse GN-Bleche gelagert wurden. Auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem mit Mäusekot in Einrichtungen und auf dem Fußboden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Lagerbereich mit Tiefkühlschränken: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Tiefkühlschrank, die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, der Unterschrank, in welchem sich zudem Wasser befand, sowie die Wandfliesenfugen schimmelähnlich. Der Tiefkühlschrank war zudem stark vereist. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden, sodass die Gefahr bestand, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen werden und diese kontaminieren können. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Fraßspuren von Mäusen an Kartoffeln vorhanden waren, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Umkleideraum: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, sowie die Wände teilweise mit Spinnengewebe und teilweise schimmelähnlich. Es wurden Straßenschuhe auf dem Fußboden gelagert. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Fraßspuren von Mäusen in der Wand vorhanden waren, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Personaltoilette: Verunreinigt waren die Toilettenpapierhalterung, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sowie die Wände teilweise schimmelähnlich. Auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. In der Toilette wurden Backofen- und Grillreiniger gelagert. Neben der Toilette befand sich eine Wasserflasche - es besteht die Vermutung, dass eine manuelle Analreinigung vollzogen wurde. In diesem Zusammenhang ist stets zu gewährleisten, dass die Hände gründlich und hygienisch (mit Flüssigseife, warmem Wasser und Einmalhandtüchern) gewaschen werden - dies konnte aktuell aufgrund fehlender Einmalhandtücher nur bedingt gewährleistet werden.
Lagerbereich Keller: Die Treppe des Kellerzugangs war stark verschimmelt.
Lagerbereich Flur: Der Kühlschrank und das Lüftungsgitter des Getränkekühlschrankes hinter der Tür waren verunreinigt. Mehrere Flaschen waren zudem schimmelähnlich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004