Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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283 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Metzgereifiliale Reitzel

Hauptstraße 36

64859 Eppertshausen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Restaurant Perle im Bürgerhaus Harheim

In den Schafgärten 21

60437 Frankfurt am Main

Kühltheke / Tresen: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt und die Decke war großflächig mit Fruchtfliegenkot verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Verunreinigt waren der Spender für Flüssigseife, der Spender für Einmalhandtücher, die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel und der Tischdosenöffner. Die Küchenmaschine war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Herdoberflächen waren mit alten Fett- und Schmutzrückständen verunreinigt. Mehrere Oberflächen von Einrichtungsgegenständen waren ebenfalls mit alten Schmutzrückständen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere unter dem Herdblock stark verunreinigt.

Spülküche: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum: Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt.

Tiefkühlraum: Der Türgriff war verunreinigt.

Kühlraum 1: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum 2: Das Türblatt und der Türgriff waren verunreinigt. Der Verdampfer, die Wandfliesenfugen sowie teilweise die Wände waren schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette: Das Handwaschbecken und die Armatur waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.04.2026 größtenteils beseitigt.

Asia Imbiss Thang Long

Alleestraße

65239 Hochheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.
3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Die Mängel waren derart gavierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Mängelbeseitigung festgestellt am 13.01.2026

Gasthaus am Reis

Am Reis 7

65779 Kelkheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Metzgerei Röderhof

Außerhalb Seeheim 28

64342 Seeheim-Jungenheim

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Pizza Pasta Salat

Mergenthalerallee 35-39

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Betrieb wurde Mäusekot vorgefunden.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem im Tiefkühlschrank unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert wurden.
4) Es wurden Speisen mit Käse aus Kuhmilch als Zutat in Verkehr gebracht, obwohl in der Speisekarte Schafskäse als Zutat angegeben war. Dies stellt eine Verbrauchertäuschung dar.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Mängelbeseitigung festgestellt am 26.02.2026 (größtenteils)

Ristorante La Grotta

Am Plan 2

65239 Hochheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitten vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 03.12.2025

Thai Time

Düsseldorfer Str. 32

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel, Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem sie in erheblich verschmutzten Behältern gelagert wurden. Fischeierzeugnisse hatten Berührung mit Schmelzwasser.
4) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
6) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 16.02.2026

Little Beach GmbH

Kennedystr. 73

63477 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren verschiedene Kühleinrichtungen zur hauptsächlichen Lagerung von vorverpackten Lebensmitteln augenscheinlich verschimmelt.

Die Mängel waren zum Zeitpunkt des 28.04.2026 vollständig behoben.

Asia Khan

Lampertheimer Str. 21

68642 Bürstadt

Bei der Kontrolle der Betriebsstätte wurden zum Teil wiederholt Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel darstellen.
Im Kühlhaus wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. vorgeschnittenes Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen, da die Versorgungsleitungen sowie der Ablaufschlauch des vorderen Kühlaggregats, stellenweise die Wandfliesenfugen sowie der Deckenbereich im hinteren Teil des Kühlhauses, mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt waren.
In der Küche sowie im Vorbereitungsbereich der Grilltheke wurden mehrere Schneidbretter zum Schneiden von Fleisch und Gemüse vorgefunden, die durch dunkle Verfärbungen verunreinigt waren.
Der in der Küche vorgefundene Schneideinsatz der Gemüseschneidmaschine sowie der Gemüsehobel waren durch eingetrocknete Lebensmittelreste altverschmutz. Der Innenbereich der Scherbeneismaschine war stellenweise hochgradig schimmelähnlich verunreinig.