Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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284 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Altes Rathaus Münster

Frankfurter Str. 153

65779 Kelkheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 28.10.2025

Casa Caloti

Schwalbacher Str. 3 c)

65843 Sulzbach

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehen untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 16.10.2025

Hähnchenwagen Running Farm

Königsteiner Str.

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Pizza Venus Einkaufskiosk

Schulstraße 1

65795 Hattersheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
3) Obst und/oder Gemüse wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes in Verkehr gebracht.
4) Es wurden vorverpackte Lebensmittel in Verkehr gebracht, die eine fehlende Kennzeichnung aufwiesen.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 10.09.2025

Pizzeria Da Capo

Waldstraße 123

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Ratten- und Mäusebefall sowie erhebliche z.T. wiederholte Hygienemängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Pizza, Pasta und Salate) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

Shisha-Bar Malin Garden

Königsberger Ring 2 – 8

65239 Hochheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
6) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
7) Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel bzw. Stoffe, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden, war nicht in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt.
8) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

ARAL Tankstelle

Friedhofstraße 11

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Schädlingsbefall sowie Hygienemängel festggestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Backwaren, belegte Brötchen) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb wurde vorübergehend auf das Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln und die Kaffeezubereitung beschränkt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen offener Lebensmittel wurde vorübergehend untersagt.

'Seoulmate' der Seoulmate GmbH

Schäfergasse 40

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich des Schädlingsbefalls durch Mäuse, wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen / Kochbereich: Verunreinigt waren die Unterschränke stellenweise, der Innenraum des Kühltisches, mehrere Steckdosen, die Fritteuse, der Fußboden stark, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, der Innenraum des Getränkekühltresens schimmelähnlich sowie der Unterschrank der Wasseraufbereitung (Winterhalter) stark mit Mäusekot. Zudem wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Weiterhin wurden private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.


Spülbereich: Verunreinigt waren die Unterschränke stellenweise, die Oberfläche des Kühlschrankes, die Geschirrspülbrause sowie der Fußboden. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Vorbereitungsküche UG: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Decke stark mit Fluginsektenkot, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren, sowie die Unterschränke stellenweise, ebenfalls unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren. Für Reinigungsarbeiten wurde ein angerosteter Edelstahltopfreiniger verwendet. Zudem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Darüber hinaus wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr durch Fluginsekten ausgesetzt waren.

Lagerraum / Trockenlagerraum UG: Die Regale im Raum waren stellenweise verunreinigt, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren.

Lagerbereich / Warenwege UG: Verunreinigt waren die äußere Oberfläche der Tiefkühltruhe sowie der Fußboden, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren - zudem lag vor dem Kühlschrank eine tote Maus. Darüber hinaus wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte.

Kühlraum UG: Verunreinigt war das Verdampferschutzgitter. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 19.12.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Babylon Lounge

Carl-Ulrich-Straße 11

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Best Döner Neu-Isenburg

Frankfurter Straße 189

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Auch wurden Mängel in der Kennzeichung, welche zu einer Täuschung und Irreführung der Verbraucher führt, festgestellt.