Küche: Der Kühltisch, in dem rohe Fleischprodukte gelagert wurden (Hackfleischspieße), sowie die darin befindlichen Gitterroste waren verunreinigt. Zudem waren die Dunstabzugsanlage, die Geschirrspülbrause, der Wasserkocher, das Hängeregal, das Mikrowellengerät und der Fußboden verunreinigt.
Aufgrund der festgestellten Verunreinigungen wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsgegenstände angeordnet.
Bei der Nachkontrolle vom 03.02.2026 waren die Mängel teilweise behoben.
§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004