'Gennaros Restaurant' der K&G Gastronomie GmbH

Berger Straße 15

60316 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 19.01.2026

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren das Ventilatorschutzgitter des Kühltresens, die Decke, die Kaffeemaschine, das Türscharnier, der Innenraum des Kühltresens, insbesondere die Abtropfschale, der Unterbauschrank sowie mehrere Einrichtungsgegenstände. Ferner waren die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine verunreinigt, der Kühltresen angerostet und die Armatur des Handwaschbeckens verkalkt. Insgesamt war der Raum so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen sowie zum Händewaschen; zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Pizzaküche: Verunreinigt waren das Regal, die Decke, der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Türdichtung des Pizzakühltisches sowie der Teigkneter. Zudem waren die Arbeitsflächen unter anderem mit Mäusekot verunreinigt; der Raum befand sich insgesamt in einem derart stark verunreinigten Zustand, dass eine Grundreinigung sämtlicher Geräte und Oberflächen erforderlich war. Unter einer Einrichtung war frei zugängliches Gift gegen Schädlinge (Mäuse) ausgelegt, am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen und es standen mehrere Reinigungsgeräte unmittelbar in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Vorbereitung: Verunreinigt waren die Fensterbank, der Tischdosenöffner, die Eiswürfelmaschine, der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Aufschnittmaschine sowie mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Zudem war der Tischdosenöffner angerostet und der Raum befand sich insgesamt in einem derart stark verunreinigten Zustand, dass eine Grundreinigung sämtlicher Geräte und Oberflächen erforderlich war. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich, da das Handwaschbecken belegt war und es fehlten sowohl Mittel zum hygienischen Händetrocknen als auch zum Händewaschen. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Küche: Der Raum war insgesamt so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren insbesondere die Fritteuse, der Konvektomat, der Fußboden – vor allem in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Küchenmaschine mit Kochfunktion, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die Kühltische, die Wandfliesen, die Unterbaueinrichtung stellenweise, die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Geschirrspülbrause, das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Spender, das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage, die Decke stellenweise, die Tiefkühltruhe, die Durchreiche zwischen Küche und Vorbereitung, die Unterseite der Wärmebrücke der Speisenausgabe sowie die Beleuchtungen stellenweise. Zudem war die Dunstabzugsanlage außen mit einem Fett- und Staubbelag und deren Fettfilter mit Fettrückständen verunreinigt. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich, da das Handwaschbecken belegt war und es fehlten sowohl Mittel zum hygienischen Händetrocknen als auch zum Händewaschen. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lagerbereich: Die Halterung für das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt.

Lagerraum: Der Raum befand sich in einem derart verunreinigten Zustand, dass eine Grundreinigung sämtlicher Geräte und Oberflächen erforderlich war. Zudem waren die Türschwelle, die Regale, der Fußboden – insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen – sowie mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) verunreinigt. Die Kühlschränke wiesen stellenweise Verunreinigungen auf, unverpackte Lebensmittel wurden unabgedeckt gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination nicht auszuschließen war, und es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Spülküche: Der Raum befand sich in einem derart stark verunreinigten Zustand, dass eine Grundreinigung sämtlicher Geräte und Oberflächen erforderlich war. Zudem waren die Türschwelle sowie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt, die Geschirrspülbrause war verunreinigt, der Innenraum der Haubenspülmaschine sowie die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren verkalkt, Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht möglich war, und es wurde ein Mäusebefall festgestellt, sodass die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Keller - Flur- und Warenwege: Die Türschwelle und der Fußboden waren verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Keller – Lagerraum: Der Fußboden war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Keller – Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter sowie der Fußboden waren verunreinigt, die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt und es wurden vorverpackte, leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum bereits überschritten war.

Keller – Umkleide: Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Fußboden, das Gitter der Belüftung sowie die Spinde waren verunreinigt. Zudem fehlten am Handwaschbecken sowohl Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender) als auch Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Keller - Personaltoilette Damen / Herren: Der Fußboden, der Türrahmen, der Deckenlüfter, die Beleuchtung sowie das Toilettenbecken waren verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 27.01.2026 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 25.02.2026

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