1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem leicht verderbliche Lebensmittel (Hähnchen Innereien) bei einer nicht angemessenen Temperatur zum Kauf angeboten wurden und dadurch die Kühlkette unterbrochen wurde.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums und Käsezubereitung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten wurde.
6) Es wurde ein Erzeugnis aus Käse ohne die Bezeichnung der Fettgehaltsstufe und ohne des Fettgehalts in der Trockenmasse mit der Angabe "…% Fett i. Tr." in den Verkehr gebracht.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, bzw. die oben aufgeführten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 07.11.2025