Lebensmittel wurden wiederholt ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde erneut ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Schadnagerkot festgestellt. U. A. war die Arbeitsplatte insbesondere neben der Burgerstation in den Randbereichen verunreinigt. Zusätzlich war diese teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.