Pizza and More

Friedrich-Kahl-Straße 22a

60489 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 14.01.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.

Küche: Es wurden Töpfe und Pfannen auf dem Boden gelagert (befüllt mit Speisen - Soßen). Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Türdichtungen des Kühltisches waren verunreinigt. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde (Lebensmittel waren einer Kontamination ausgesetzt: Spülmittel wurde unmittelbar über einem Topf Basilikum gelagert). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (private Kleidung).

Pizzabereich: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (Hackfleischbällchen, gemessene Temperatur + 18.3 °C und 19.7 °C). Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (Hackfleischbällchen wurden ohne Abdeckung im Bereich von verunreinigten und beschädigten Styroporkisten gelagert). Die Styroporkisten zum Transport von Lebensmitteln waren beschädigt und verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Kartoffeln) auf dem Boden gelagert (Kontaminationsgefahr). Es wurde ein Sack Reis auf dem Boden gelagert, welcher üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt wird (Kontaminationsgefahr).

Theke / Tresen: Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt (Salat wurde unmittelbar neben dem Handwaschbecken gelagert). Das Handwaschbecken war mit Zigarettenasche verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Abwasser des Handwaschbeckens wurde in einer Kunststofftonne aufgefangen. Es wurden Lebensmittel (Getränke und Lebensmittel in Tüten) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Es wurden Lebensmittel in Verpackungen aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Sucuk). Es wurde vorverpacktes Hackfleisch in den Verkehr gebracht, dessen Verbrauchsdatum überschritten war. (Hackfleisch Rind zum Braten, zu verbrauchen bis 10.01.2026). Der Kühlschrank war verunreinigt (totes Insekt). Kühlschrank: Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen. (Mozzarella, mindestens haltbar bis 25.12.25 - Die Packung war bereits stark aufgebläht).

Lager im Treppenhaus: Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (es wurde ein Kühlschrank im Treppenhaus/Hausflur betrieben und die Lebensmittel waren nicht vor dem Zugriff von unbefugten Personen geschützt).

Personaltoilette: Es fehlten Toiletten für das Personal mit einem Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben dürfen.

Bei der Nachkontrolle am 17.02.2026 waren die Mängel teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.02.2026

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