EDEKA Habig, Habig Supermärkte KG

Am Palmusacker 9

63628 Bad Soden-Salmünster

Verstoß festgestellt am 07.01.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war in der Fleisch-, Wurst-, Käse, und Fischabteilung wiederholt die Scherbeneismaschine nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem war in der Schnippelküche der elektrische Gemüsehobel wiederholt verunreinigt.

Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.

Ein Gemüsehobel, mit dem Lebensmittel direkt in Berührung kommen, war wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Schnippelküche:
Der elektrische Gemüsehobel war verunreinigt. An den Einlegescheiben des Gemüsehobels befanden diverse stecknadelgroße bräunliche Punkte.

Markt Küche:
Die Kunststoffschneidebretter, wie u. a. an der heißen Theke, hatten dunkle Einkerbungen und waren stellenweise verfärbt. Die Schneidebretter der heißen Theke waren stellenweise verfärbt.

In der Fleisch-, Wurst-, Käse, und Fischabteilung wurde wiederholt Scherbeneis nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eismaschine verunreinigt war.

Die Scherbeneismaschine war im Innenbereich, insbesondere am Schacht sowie an den Wänden mit rötlichen, bräunlichen und dunklen Anhaftungen verunreinigt. Im Innenraum an den Wagen und an den Bauteilen wurde augenscheinlich dunkler Schimmel festgestellt. Dazu waren in den Ecken und Kanten rötliche Ablagerungen.

Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren beschädigt und wurden somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.

Fleisch-, Wurst-, Käse, und Fischabteilung:
Die Oberflächenbeschichtungen der Aufschnittmaschinen waren stellenweise nicht mehr vorhanden.

Im Vorbereitungsraum/Spülküche war wiederholt keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Das Handwaschbecken neben der Spüle war mit leeren Flaschen zugestellt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.

Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 b VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 16.02.2026

Main-Kinzig-Kreis

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