Pizzeria Da Capo

Waldstraße 123

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 14.01.2026

Es wurden ein Ratten- und Mäusebefall sowie erhebliche z.T. wiederholte Hygienemängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Pizza, Pasta und Salate) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

Allgemein
Es wurde ein Ratten- und Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Betriebsräume waren stellenweise wiederholt so stark verunreinigt, dass erneut eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurden Lebensmittel wiederholt einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (unter anderem: Pizza, Pasta, Salate) behandelt, hergestellt und in Verkehr gebracht. Die vorgefundenen Verhältnisse machten deutlich, dass im gesamten Betrieb bei der derzeitigen Nutzung eine gute Lebensmittelhygienepraxis nicht gewährleistet ist.
Noch immer waren keine ständigen Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechtgehalten sowie nicht die branchenspezifische Leitlinie zur Erfüllung der HACCP-Grundsätze angewendet (zuletzt festgestellt im Februar 2025).
Die Betriebsleitung kam wiederholt der Verpflichtung nicht nach, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen geschult wird.
Es wurde Personal beschäftigt, das während der Lebensmittelzubereitung Straßenkleidung trug.
Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte.
Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte.
Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorlag.

Pizza-Theke / Verkaufsbereich
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem wurde im Randbereich des Fußbodens sowie im Unterbau des Pizzaofens stellenweise Mäusekot vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
An mehreren Pizza-Backblechen befanden sich alte, angebrannte Rückstände.
Der Tischdosenöffner war mit älteren Schmutzbelägen und Metallabrieb verunreinigt.
Der Pizzaschieber war verunreinigt.
Für Reinigungsarbeiten / Arbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet.
An Geräten (Standkühlschrank und Auftischkühlung) wurde die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
Der Kühlschrank war im Innenraum stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt.
Der Griff der Tiefkühltruhe war beschädigt.
Mehrere Reinigungsutensilien waren stark verunreinigt.
Die Wandfliesen waren teilweise auf Höhe der Arbeitsflächen hinter der Teigausrollmaschine beschädigt.
Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt.

Lagerbereich / Lagerraum
Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, unter anderem Motoröl, Werkzeuge und Handwerkerutensilien.
Eine Küchenmaschine (laut Aussage defekte Maschine) wurde in einem stark verunreinigten Zustand aufbewahrt.
In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher.
Die Kunststoffeinsätze des Kühlschrankes waren beschädigt.


Küche / Spülbereich / Lagerbereich
An Geräten (Standkühlschrank/Saladette) wurde die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt.
Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Der Gasherd war verunreinigt.
Die Teigknetmaschine war wiederholt verunreinigt.
Mehrere Ausrüstungsgegenstände (Lebensmittelbehälter, Haarsieb, Schnitzelklopfer, Töpfe, Zangen etc.), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren wiederholt verunreinigt.
Es wurde ein Rattenbefall festgestellt, unter anderem wurden im Randbereich des Fußbodens hinter einem Kühlschrank Ansammlungen von Rattenkot vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Der Griff des Pizzamessers war beschädigt und unsachgemäß mit Malerkrepp repariert worden, welches stark verunreinigt und nicht leicht zu reinigen war.
Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren stark verunreinigt.
Die Innenbeschichtung mehrere Bratpfannen war beschädigt.
Das Pizzaschneidebrett war verschlissen, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
Es wurde Pizzateig mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Eine unschädliche Beseitigung wurde während der Kontrolle durchgeführt.
Das Kühlaggregat eines Standkühlschranks war stark verunreinigt.
Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Wände waren wiederholt verunreinigt.
Das Mikrowellengerät war erneut verunreinigt.
Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage fehlten.
Der Anstrich der Decke löste sich stellenweise ab.

Personaltoilette
Es fehlten Toiletten für das Personal mit einem Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser-zufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbe-reich haben dürfen.

Betroffene Lebensmittel: offene Lebensmittel (u.a. Pizza, Pasta, Salate)

Grundreinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung

Behoben am 22.01.2026

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 12.02.2026

Offenbach

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63128 Dietzenbach