1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
3) Obst und/oder Gemüse wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes in Verkehr gebracht.
4) Es wurden vorverpackte Lebensmittel in Verkehr gebracht, die eine fehlende Kennzeichnung aufwiesen.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 10.09.2025