Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Theke/Tresen: Die Innenräume mehrerer Kühltische waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.
Küche: Der Gasherd war großflächig mit fettigen, schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Auf dem Fußboden stand ein Eimer Lackfarbe zusammen mit einem Blechkanister Olivenöl. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt und defekt. Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich und erheblich verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Rinderzungen und Schafsköpfe) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.
Kühlraum: Die Türdichtung der Kühlraumtür war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.
Vorbereitung: Das Regal war verunreinigt. Auf dem verschmutzten Regalboden lagerten Lebensmittel wie z.B. Wurst ohne Kühlung. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise erheblich schimmelähnlich verunreinigt. Direkt darunter lagerten zahlreiche Lebensmittel wie z.B. Kartoffeln, Mehlsäcke und Zwiebeln. Der Teigkneter war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.
Die Mängel waren am 22.12.2025 größtenteils behoben.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 4, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004.