Wie Zuhause

Am Römerhof 23

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 08.01.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Spülbereich Küche: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. (Laminierungen beschädigt/verunreinigt). Verunreinigte Stofftücher wurden an der Haubenspülmaschine aufbewahrt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verkalkt (Spülarme). Die Fensterbank war verunreinigt.

Küche: Die Schneidebretter waren verunreinigt. Die Fensterrahmen waren verunreinigt. Die Fensterbank war verunreinigt. Kochutensilien waren beschädigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Zudem war die Beleuchtung verunreinigt. Der Backofen war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (u. a. Bereich Gasherd). Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren verunreinigt (Bereich Gasherd). Die Unterbauten waren verunreinigt (Gasherd). Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Gemüsehobel war beschädigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Behälter für Brot war beschädigt (Splittergefahr) und verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Zigaretten, Smartphone). Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Kombidämpfer war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank (rechts) war stark vereist. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Fleischwaren) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Türdichtung des Kühlschrankes (links) war verunreinigt. Kühlschrank links: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Geflügel) unabgedeckt gelagert. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Lagerraum/Keller: Die Tür war verunreinigt. Die Türschwelle war verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden mehrere Töpfe unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Reinigungsmittel wurden unmittelbar neben dem Geschirr gelagert. Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt. Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel bzw. Stoffe, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden, war nicht in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt (eingemachte Kirschen, Äpfel). Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.

Kühlraum Fleisch/Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Kalbslappen). Unmittelbar auf dem offenen Fleisch wurde ein Müllbeutel gelagert. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (Kraut wurde in einem Müllbeutel gelagert). Die Decke war verunreinigt. Der Türrahmen war mit Schwarzschimmel verunreinigt.

Lagerbereich/Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lagerraum Getränke/Keller: Kohlköpfe wurden im Getränkelager aufbewahrt. Die Wände waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Verdampfer war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr).

Kühlraum Getränke/Keller: Das Türblatt war verunreinigt. Die Türschwelle war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (im Getränkekühlraum wurden zeitgleich offene Lebensmittel gelagert, z. B. Gemüse). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Die Wand war beschädigt und unmittelbar darunter wurden Lebensmittel gelagert. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Blumenkohl). Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (abgeblätterter Putz, verdorbene Lebensmittel). Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (in einem stark verunreinigten Kunststofffass wurde übelriechendes Wasser gelagert. Unmittelbar daneben wurden offene Lebensmittel gelagert, z. B. Salat).

Theke / Tresen: Das Gläserspülgerät war verunreinigt. Die Doppelspüle war verunreinigt. Der Getränkekühltresen war mit Schimmelablagerungen verunreinigt (Innenraum, Dichtungen, Oberflächen). Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Getränkefilter waren verunreinigt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Getränke-Kühlschrank war verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 09.01.2026 waren die hygienischen Mängel fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 04.02.2026

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