Harput Restaurant

Wellritzstraße 9

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 16.12.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fleischkühlhaus: Der Fleischkühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Metallwände waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Die Regale waren mit altem Schmutz verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.

Zwischenkühlraum: Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war sehr stark schimmelartig verunreinigt. Es wurden diverse Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Fleisch-Verarbeitungsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die stark verschmutzten Abfallbehälter (Mülltonnen 120 L) standen in der Produktion. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Fleischwolf war von außen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Schmelzwasser floss von den gestapelten verschmutzten E2-Kisten auf die Fleischwaren. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Spülküche mit Kochbereich: Der gesamte Herd war stark mit altem Schmutz verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren sehr stark mit Fettrückständen verunreinigt. Die Wandbereiche und die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden in der Spülküche kalt angesetzte Soßen (Knoblauch-, Joghurtsoßen) unter unhygienischen Zuständen hergestellt (unreiner Raum). Diese Herstellung wurde zwischen schmutzigem Geschirr und verschmutzten Bedarfsgegenständen durchgeführt.

Gefrierraum: Der gesamte Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (Paletten) stark mit alten Lebensmittelresten stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt tiefgefroren gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel durch Gefrierbrand war nicht auszuschließen.

O+G Kühlraum Zugang Hinterhof Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Bäckereiabteilung: Die Teigrund- und Langwirkmaschine war mit altem Schmutz verunreinigt.

Trockenlagerraum: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Die Mängel waren am 17.12.2025 teilweise behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 2a, 4 und 10, Kap. V Nr. 1a und b, Kap. IX Nr. 3 und 7 und Kap. X Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 29.01.2026

Wiesbaden (Stadt)

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