Artemis Palace

Hindenburgallee 10

63571 Gelnhausen

Verstoß festgestellt am 17.12.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde rohe Leber bei Temperaturen aufbewahrt, die einen vorzeitigen Verderb begünstigten. Zudem wurde verzehrsfertiger Salat nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit als unsicheres Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Inzwischen wurde ein Großteil der Mängel behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Die Grillplatte war mit schwarzen, krustigen Rückständen behaftet, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Im Betrieb wurden in den Kühlmöbeln selbst hergestellte und eingefrorene Lebensmittel ohne Kennzeichnung vorgefunden. Die Lebensmittel wurden teilweise ohne Verpackung oder Abdeckung im Tiefkühlschrank gelagert.

Zutaten, die die Vermehrung von pathogenen Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können (rohe Leber), wurden bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Rohe Leber wurde bei Temperaturen aufbewahrt, die einen vorzeitigen Verderb begünstigten:
a) Unmittelbar neben der heißen Grillplatte stand ein Kunststoffbehälter mit roher Leber. Zum Zeitpunkt der Kontrolle erfolgte keine Zubereitung dieser.
b) In der Unterbaukühlung wurde eine geschlossene Verpackung mit roher Leber vorgefunden. Die gemessene Umgebungstemperatur lag bei 6 °C.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:
In den Kühlmöbeln wurden an diversen Stellen augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt:
a) In den Tür- und Schubladendichtungen
b) An den Stoßkanten der Türen und Schubladen
c) An den Seitenkanten der Schubladen
d) An den Innendecken der Kühlmöbel

Am Ventilatorschutzgitter sowie an der Decke wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren beschädigt und wurden somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.

Küche:
Im Betrieb wurden abgenutzte Lebensmittel-Bedarfsgegenstände vorgefunden:
a) Messer, dessen Klinge abgenutzt waren. Die Beschichtung fehlte teilweise.
b) Bei diversen Pfannen war die Antihaftbeschichtung abgenutzt und teilweise fehlend.

6.)
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (verzehrsfertiger Salat) nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit unsichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Im Regal wurden mehrere Packungen (mindestens 4) vorverpackter, gewaschener, verzehrsfertiger Salat "Mischsalat Pariser Art" vorgefunden. Das Verbrauchsdatum war mit dem 14.12.2025 angegeben.

7.)
In der Küche war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Das Handwaschbecken war mit einem Tablett und Utensilien zugestellt.

Inzwischen wurde ein Großteil der Mängel behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 b VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 59 Abs. 3 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 6 Abs. 2 LMIDV i.V.m. Art 24 Abs. 1 der VO (EG) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO 178/2002.

Zu Nr. 7.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 27.01.2026

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