Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Eine Grundreinigung aller bemängelten Betriebsbereiche wurde unverzüglich angeordnet. Zudem erfolgte eine Untersagung der Nutzung der Kühltheke aufgrund von starken Temperaturabweichungen.
Produktion/Showküche: Verunreinigt waren die Innenflächen der Kühltheke, der Backofen und teilweise die Wände. Diverse Unterbauten der Kühltheke befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Verschiedene Schneidemesser und Teigkarten wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Grill war stark verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Deckenlüfter war sehr stark mit altem Fett verunreinigt. Der Drehspießgrill war stark mit schwarzen, eingebrannten Rückständen verunreinigt. Zwei Showkühlschränke waren sehr stark schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem diverse Lebensmittel (Reis, Gemüse, Saucen) in der Theke deutlich zu warm gelagert. Zudem wurde eine Soße zum unmittelbaren Verkauf in der Theke gelagert, in der eine tote Fliege schwamm. Des Weiteren wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und deutlich zu heiß.
Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und der Kühlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälter wurden zudem ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren; das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Außerdem war auf tiefgefrorenen Lebensmitteln Frostbrand zu erkennen.
Kühlraum/Container: Der Fußboden war verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem verunreinigten Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Bemerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 12.12.2025 waren die hygienischen Mängel ausreichend beseitigt und die Untersagung der Nutzung der Theke wurde wieder aufgehoben.