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Römerstr. 27

63486 Bruchköbel

Verstoß festgestellt am 18.12.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, Eiswürfel wurden in einer verschimmelten Eiswürfelmaschine hergestellt, vorrätig gehaltene Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen gelagert und insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 19.12.2025 überwiegend behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
In der Küche stand ein verschmutzter Grill. Neben dem Grill lagerten auf dem Küchenblock verschmutzte Tabletts sowie ein verschmutzter Pizzaschneider. In den Regalen lagerte eine Vielzahl von unsauberen Gegenständen und Ausrüstungsmaterialien, die lt. Personal noch vom Vorgänger wären.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:
Der Innenraum des Kühltisches gegenüber des Herdblockes war nicht unerheblich mit einer braunen Flüssigkeit, angetrockneten Belägen und grauen schleimähnlichen Belägen verunreinigt. In diesem Kühlgerät lagerten auch unverpackte Lebensmittel (u.a. geschnittene Champignons).

Der Kühltisch unterhalb des Fensters war ebenfalls verschmutzt. Die Türanschläge waren augenscheinlich verschimmelt und der Boden unter den Auszügen war verschmutzt. Auch in diesem Gerät lagerten unverpackte Lebensmittel (u.a. Sauce).

Kühlraum links:
Das Verdampferschutzgitter, Teile des Regales, die Lampenfassung, die Pappverpackung des Weichkäses sowie die Wände waren augenscheinlich verunreinigt. In diesem Raum lagerten unverpackte Lebensmittel (u.a. Sprossen).

Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel vorrätig gehalten.


Kühlraum rechts:

Im Kühlraum lagerten 4 Schalen mit teilweise verschimmelten Erdbeeren.

Im Betrieb wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine verunreinigt und verschimmelt war.

Theke/ Tresen:
Die in Betrieb befindliche Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere in der Innendecke und am Eisbereiter nicht unerheblich augenscheinlich verschimmelt und verkalkt.

5.)
Im Betrieb war in der Küche keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:
Das Mikrowellengerät war im Innenraum verunreinigt.

Die Arbeitsfläche am Kipper war mit Anhaftungen verschmutzt.

6.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Theke / Tresen:
Der Innenboden des Schanktisches/Schanktresens war unter den Kühlschubladen mit braunen Belägen und augenscheinlicher Schimmelbildung verunreinigt.
Auf der Theke lagerte ein Behälter mit Löffeln dessen Innenboden- und Wände mit Ablagerungen verschmutzt war.

7.)
In der Küche war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche:
Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 19.12.2025 überwiegend behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002.
Zu Nr. 4.)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 7.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 26.01.2026

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