Frau Rauscher

Klappergasse 8

60594 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 04.12.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Kühltheke war schimmelähnliche verunreinigt. Die Kühltheke waren verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Die Bembel waren von innen verunreinigt/verschleimt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Ablage unter dem Doppelspülbecken war verschmutzt und verschleimt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt Splittergefahr). Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (es wurden nasse Behälter ineinander gestapelt und verunreinigte Behälter verwendet). Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (u. a. Salat) bei einer nicht angemessenen Temperatur (Raumtemperatur +19,0°C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurde Kleidung auf dem gereinigten Geschirr gelagert. Der Kühltisch war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Halterung vom Regal war stark verunreinigt. Die Wände waren verunreinigt. Die Tropfauffangschale vom der Grillplatte war extrem stark verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (u. a. Mobiltelefon, Packung Zigaretten) aufbewahrt; unmittelbar daneben und darunter befanden sich Lebensmittel ((u. a. Schnitzel). Die Fläche unter dem Konvektomaten war verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Ausrüstungen (u. a. Schaumkelle), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag.

Personaltoilette Vorraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde ein Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt.

Treppenraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die Treppe war verunreinigt.

Kühlraum Keller: Der Schlauch vom Kondenswasser war schimmelähnlich verfärbt. Die Wandfliesen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt. Die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lager Bierkühler: Die Getränkeleitungen waren außen schimmelähnlich verunreinigt. Auf dem Fasskühler befand sich Bauschutt. Der Fußboden war verunreinigt.

Lagerbereich/ Umkleideraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Regal war verunreinigt.
Lagerbereich Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt (Splittergefahr). Die Kühlschränke waren verunreinigt. Die Tischdosenöffner waren verunreinigt. Die Regalaufhängungen waren verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 15.01.2026 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 26.01.2026

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main