tegut...gute Lebensmittel

Heinrich-Böll-Str. 42

63486 Bruchköbel-Niederissigheim

Verstoß festgestellt am 11.12.2025

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.

Nicht zum Verzehr geeignetes und daher unsicheres Obst und Gemüse wurde in den Verkehr gebracht.

Obst- und Gemüseabteilung:

Stichprobenartig wurden die angebotenen Produkte der Obst- und Gemüseabteilung überprüft. Es wurden unterschiedliche nachfolgende Mängel festgestellt:
- die Süßkartoffeln wiesen deutliche Spuren einer Überlagerung auf. Die Schale war faltig und stellenweise matschig.
- mehrere gelbe Paprika waren überlagert. Sie wiesen stellenweise matschige Stellen, sowie faltige Schalen auf.
- die vorverpackten Physalis waren teilweise vertrocknet und wiesen stellenweise schimmelähnliche Ablagerungen auf.
- die vorverpackten Himbeeren wiesen stellenweise schimmelähnliche Anhaftungen auf.
- die vorverpackten Traubenrispen wiesen stellenweise matschige Stellen, sowie schimmelähnliche Ablagerungen auf.
- in einer Kiste wurden lose Äpfel angeboten. Die Äpfel waren stellenweise überlagert und wiesen eine faltige Schale auf.
- es wurden mehrere in Erde gepflanzte Basilikumtöpfe festgestellt. Teilweise waren die Pflanzen vertrocknet und nicht mehr als solche zu erkennen.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Schnippelküche:

Die Brotschneidemaschine war ungereinigt und mit Lebensmittelresten verunreinigt.

Backraum:

Ein Kunststoffbehälter für Salz war verunreinigt.

Die auf dem Spül- und Waschbecken lagernden Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (u.a. Puderzuckerstreuer), waren erheblich mit kalkähnlichen-, sowie Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Die vorgefundenen Stikkenwagen, auf denen fertig gebackene Backwaren lagerten, waren stellenweise erheblich mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt.

Die Schneidebretter wiesen Rillen und Furchen auf, die mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt waren.

Verkaufsfläche:

Die Kaffeemaschine war in einem ungereinigten Zustand. Im Bereich des Getränkeauslasses waren trübe, milchige Spritzer am Gehäuse zu erkennen. Der Kaffeesatzbehälter war so voll, dass der Kaffeesatz bereits in den Abwurfschacht der Kaffeemaschine hineinragte und teilweise in den umliegenden Unterbauschrank rieselte
und diesen verschmutzte.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Schnippelküche:

Im Raum wurden Lebensmittel und Reinigungsmittel (unmittelbar neben verpackten geschnitten Brot) gemeinsam gelagert.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Obst- und Gemüseabteilung:

Die Gitterregalflächen, auf denen die Obst- und Gemüsekisten abgestellt waren, waren in den Eck- und Nischenbereichen mit Schmutzansammlungen, sowie Lebensmittelresten verunreinigt.

Backraum:

Der Tiefkühltruhendeckel waren mit Schmutzansammlungen verunreinigt.

Der Innenraum des Backofens war erheblich mit dunklen Ablagerungen verschmutzt.

SB-Kühlbereich:

Die gesamten SB-Kühlmöbel waren im Innenbereich, insbesondere auf den Regalböden, an den Luftauslässen, unter den Einlegeböden und im Ablaufrinnenbereich, mit Schmutz- und Staubansammlungen, mit roströtlichen Wasseransammlungen, sowie teilweise schimmelähnlichen, pelzigen Anhaftungen verunreinigt.

SB-Tiefkühlung:

An mehrere Stellen der SB-Tiefkühlschränke wurden auf den Regalbrettern und im Bodenbereich Lebensmittelreste (u.a. Erbsen), sowie Kartonagenreste festgestellt.

Die SB-Truhe, in der u.a. vorverpackte Eiswürfel in Kunststoffbeuteln gelagert wurde, war im Griff- und Deckelbereich mit dunklen, teils schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt.

Verkaufsfläche:

Die Regalflächen des Bake-Off Regals waren stellenweise erheblich mit Lebensmittelresten (Krümeln, Samen und Saaten), die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten, verunreinigt.

Der SB-Kühlschrank, in dem Getränkeflaschen und -dosen zum Verkauf angeboten wurden, war im hinteren Bodenbereich mit verendeten Insekten und klebrigen Flüssigkeitsansammlungen verunreinigt.

Kühlraum:

Der Verdampfer, das Verdampferschutzgitter, die Tür, sowie die Wände und Decken waren stellenweise mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Beim Öffnen der Kühlhaustür wurde unmittelbar ein feuchter modriger Geruch festgestellt.

Tiefkühlraum:

Der Fußboden war erheblich, speziell in den Eck- und Randbereichen mit dunklen Schmutzansammlungen, Produktrückständen und Etikettenresten verunreinigt.

5.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Obst- und Gemüseabteilung:

Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schmutzansammlungen, Lebensmittelresten, sowie Produktrückständen stellenweise erheblich verunreinigt. Die Eckbereiche der Wände und Decken stellenweise mit Spinnengewebe verunreinigt.

Schnippelküche:

Die Spül- und Waschbecken waren mit kalkähnlichen-, sowie Schmutzansammlungen verunreinigt.

Der Fußboden, sowie der Wand- und Deckenbereich war mit Schmutzansammlungen und Spinnengeweben verunreinigt.


Backraum:

Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Unter anderem wurden folgende Mängel festgestellt:
Der Fußboden, die Einrichtungsgegenstände (u.a. Waage), sowie die Wand- und Eckbereiche waren stellenweise erheblich mit Schmutzansammlungen, Lebensmittelresten und Spinnengewebe verunreinigt.

Die Spül- und Waschbecken waren erheblich mit kalkähnlichen-, sowie Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Die Stoßkanten, Rand- und Eckbereiche der Tiefkühltruhe und Tiefkühltruhendeckel waren mit Schmutzansammlungen verunreinigt.

Verkaufsfläche:

Der Fußboden, die Regalböden, sowie die Einrichtungsgegenstände selbst waren insbesondere in den Rand und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schmutzansammlungen, Lebensmittelresten, sowie Produktrückständen stellenweise erheblich verunreinigt.

Lager:

In den Ecken, speziell unter den Regalen und Wägen, sowie im Decken- und Wandbereich wurden Staub- und Schmutzansammlungen, sowie Spinnengewebe festgestellt.

6.)
In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen vorgenommen.

Backraum:

In einer Ecke des Raumes wurde auf dem Staubsaugergehäuse ein Schädlingsbefall (augenscheinlich Brotkäfer) festgestellt.

7.)
In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Bei der Nachkontrolle am 15.12.2025 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Zu Nr. 1)
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002.
Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 3)
§ 2 Nr. 2 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 6)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 7)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 21.01.2026

Main-Kinzig-Kreis

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