5.)
Enderzeugnisse, die die Vermehrung von pathogener Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können, wurden bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.
Vorbereitung:
Ein GN-Blech mit gegartem Hähnchen (Produkttemperatur 28,8°C) lagerte auf der Arbeitsplatte ohne Kühlung.
Kühlraum:
Die vorhandene Kühlkapazität war nicht ausreichend.
Der Kühlraum mit geschnittenem Gemüse, feinzerkleinertem Salat, Hackfleisch, vorproduzierten Hähnchenbrüsten (Produkttemperatur +8,3°C) und Sateespießen (Produkttemperatur +8°C) hatte beim Betreten des Kühlraumes eine Temperatur von +9,7°C.
6.)
Lebensmittel, bei denen die Auftauflüssigkeit ein Gesundheitsrisiko darstellt, wurden aufgetaut, ohne dass die Tauflüssigkeit abließen konnte.
Vorbereitung:
Es wurden gefrorene Lebensmittel (Garnelen) bei einer zu warmen Temperatur (Raumtemperatur) in Wasser aufgetaut.
7.)
Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Vorbereitungsraum und Kühlraum:
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können, u.a.:
- Lagerten im Vorbereitungsraum mehrere Eimer mit Nudeln auf dem Boden.
- Lagerten im Kühlraum mehrere Eimer mit geschnittenem Gemüse auf dem Boden.
Theke/Tresen:
Der Boden des Kühltisches unter dem Herd hatte eine Eisschicht, in der Lebensmittel eingeschlossen waren. Im hinteren Bereich waren angetrocknete Karottenstreifen.
Des Weiteren war der Spalt, der zu den mit Lebensmitteln gefüllten GN-Einsätzen zugewandten Seite, mit dunklen Verkrustungen aufgefüllt.
Der offene Kühltresen, in dem der Reiskocher und Geschirr stand, war mit Reis und trockenen Rückständen verunreinigt.
Der in Betrieb befindliche Reiskocher war äußerlich mit diversen Belägen verschmutzt.
Vorbereitung:
Es lagerten gekochte Eiernudeln in zwei Sieben in Eimern auf dem Boden und zwei weitere Eimer mit Reis-/Glasnudeln auf dem Boden.
Der Innenraum des Mikrowellengerätes war mit angetrockneten Spritzern verschmutzt.
Der Boden einer Wanne, auf dem Deckel, Paletten, Kellen und Zangen lagerten war mit eingetrockneten Flüssigkeitsresten und Rückständen verschmutzt.
Die Abstellflächen im Hängeschrank waren verunreinigt.
8.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.
Theke / Tresen:
Wiederholt war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit vertrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt.
Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen (u.a. Pfannen) war in den Ecken schimmelähnlich verunreinigt.
Vorbereitung:
Wiederholt war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Belägen und vertrockneten Lebensmittelresten verunreinigt.
Wiederholt waren der obere Spülarm, der Spülmaschinenkorb und die oberen Innenwände der Spülmaschine mit einem roten schmierigen Belag verschmutzt. In der Maschine war gereinigtes Geschirr.
Darüber hinaus war die Tür im Bereich des Bedienungsfeldes mit dunklen Belägen verschmutzt.
Wiederholt waren die Wände teilweise verunreinigt.
9.)
Der Betrieb verfügte im Bereich Vorbereitung und im Bereich der Personaltoilette über kein funktionsfähiges Handwaschbecken.
Wiederholt war das Handwaschbecken mit einer Vielzahl von Gegenständen zugestellt, dass dieses nicht mehr zu erkennen war.
Personaltoilette:
Wiederholt fehlte für das Handwaschbecken die Warmwasserzufuhr, der Boiler wurde ausgeschaltet.
Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.