Pearl Le

Im Rad 3

65197 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 04.12.2025

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Griffbereiche und Oberflächen mehrerer Kücheneinrichtungen waren mit klebrigen, fettigen Rückständen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter sowie stark muffig riechender Bodenwischer verwendet. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war mit älteren angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Sieb war großflächig mit gelblichen, angetrockneten Teigrückständen verunreinigt. Der Dosenöffner war stark angerostet. Das Sieb war so beschädigt, dass sich einzelne Materialteilchen ablösten. Dadurch waren die Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch Fremdkörper ausgesetzt. Die Abfallbehälter waren nicht verschließbar. Eine hygienische Lagerung der Abfälle war nicht gewährleistet. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Säurehaltige Sojasoße wurde in Wassereinwegflaschen gelagert. Es war nicht auszuschließen, dass Schadstoffe ins Lebensmittel immigrierten. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Das Schneidebrett wurde auf dem Fußboden gelagert.

Spülbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit schmierigen, rötlichen Rückständen verunreinigt. Der Spülarm der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag stark verunreinigt. Die Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war mit Fett- und Kalkrückständen großflächig verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Kühlraum im UG: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Holztrittroste des Fußbodens waren verunreinigt. Das Regal war stellenweise angerostet.

Theke/Tresen und Vorbereitung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Schweinefleisch) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung durch Gefrierbrand der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Geflügelfleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Die Mängel waren am 09.12.2025 behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Kap. V Nr. 1a und Nr. 1b, Kap. VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 06.01.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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