Thai Snack

Schneckenhofstraße 2

60596 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 16.10.2025

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Showküche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt in dem stark verunreinigten, teilweise schimmelähnlichen, Kühltisch gelagert (Kontaminationsgefahr). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verunreinigt und mit Fettrückständen verschmutzt. Der Fußbodenabfluss war sehr stark verunreinigt. Mehrere Einrichtungen waren innen und außen und an den Füßen der Einrichtungen teilweise sehr stark verunreinigt, verfettet und mit alten Anhaftungen belegt (u. a. Arbeitstisch, Grillplatte). Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen stark verunreinigt. Die Fugen der Wandfliesen waren schwarz verunreinigt und verfettet. Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verschmutzt und verbraucht. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (z. B. Abtropfsieb). Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt und mit alten Rückständen sowie einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt und mit Kartons unterlegt (unter der Arbeitsplatte). Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren sehr stark verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen und innen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Das Motorgehäuse der Dunstabzugsanlage war von außen verunreinigt und verfettet. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen sehr stark verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet; die Fetttemperatur betrug 186,9°C. Die Fritteuse war stark verschmutzt, verbrannt und mit alten Frittierresten verunreinigt. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert (die rohen Hühnereier wurden unmittelbar neben offenen Lebensmitteln gelagert). Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt. Der Innenraum (Oberflächen, Scharniere, Sockel) des Kühltisches war verunreinigt. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt. Die Gitterroste im Kühltisch waren verunreinigt.

Treppe/Lagerbereich Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die rote Kiste war stark verunreinigt.

Küche Vorbereitung Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Hackmesser waren beschädigt. Das Überlaufrohr der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war innen vereist und am Deckel, der Dichtung und am Rahmen mit Fleischsaftresten verunreinigt und es konnte ein artfremder und unangenehmer Geruch wahrgenommen werden. Das Gitter und der Wandbereich der Belüftung waren stark verunreinigt. Es wurden tiefgefrorenes Geflügelfleisch ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Kühlraum Keller: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert.

Bei der Nachkontrolle am 24.10.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 28.11.2025

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