König Pizza & Döner Haus

Waldstr. 100

63071 Offenbach

Verstoß festgestellt am 09.10.2025

Hygienische Mängel durch die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann.

Produktionsbereich:
Der Raum befand sich insgesamt in einem schlechten hygienischen Zustand.

Der Raum wurde gereinigt und desinfiziert.

Behoben am 20.10.2025

Personal-Hygiene:
Im Raum, in dem mit Lebensmittel gearbeitet wurde, hielten sich Personen ohne saubere Arbeits- bzw. Schutzkleidung auf.

Die Arbeits- bzw. Schutzkleidung wurde gereinigt.

Behoben am 13.10.2025

Ausrüstungen mit Lebensmittelkontakt
Die Beschichtungen der Gitterroste des Kühlschrankes waren beschädigt. Das Ventilator Schutzgitter des Kühlschrankes war verunreinigt, ebenso die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen

Die Dichtungen und das Schutzgitter des Kühlschrankventilators wurden gereinigt.

Behoben am 20.10.2025

Der Produktionsbereich des Betriebes befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

§ 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) untermauert durch Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygieneverordnung untermauert durch Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004; Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstaben a) und Buchstabe b) der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 der LMHV

Veröffentlichungsdatum: 27.11.2025

Offenbach a.M. (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach

Stadtverwaltung

Berliner Straße 100 (Rathaus, 10.OG)

63065 Offenbach am Main