Dean & David HU Am Freiheitsplatz GmbH

Im Forum 5 a

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 13.10.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen nicht ordnungsgemäß gereinigt. Unter anderem war der Deckel eines Reiskochers an den Randbereichen mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Auch war in unterschiedlichen Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. In den Filtern der Dunstabzugshaube wurden dunkle, braune krustige Fettrückstände festgestellt.

Bei der Nachkontrolle am 15.10.2025 waren die Mängel noch nicht behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Thekenbereich:
Neben dem Grill befanden sich zwei Pfannenwender, deren Griffe angeschmort waren. Zudem hafteten an den Griffen verunreinigte Klebebänder, die sich teilweise ablösten.

Augenscheinlich gereinigte, im Regal oder in Schubladen gelagerte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren z.T. verschmutzt.
Unter anderem:
a) In einer verunreinigten Schublade befanden sich Saucenflaschen aus Kunststoff die mit angetrockneten Resten und fettigen Anhaftungen verschmutzt waren.
b) Die im Regal gelagerten GN-Behälter waren teilweise mit fettigen Anhaftungen und angetrockneten Lebensmittelresten an den Lebensmittelkontaktstellen verschmutzt.
c) Kunststoffbehälter im Regal waren mit fettigen Anhaftungen und Lebensmittelresten verschmutzt.

Der Reiskocher für hellen Reis war am Deckel und in den Randbereichen mit angetrockneten Lebensmittelresten, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten, verschmutzt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Thekenbereich:
In den Filtern der Dunstabzugshaube wurden dunkle, braune krustige Fettrückstände festgestellt.
Die Unterbaukühlung im Bereich der Theke war insgesamt in einem unhygienischen Zustand:

- Die Schienen der Einlegeböden waren mit Schmutzanhaftungen verunreinigt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.
- Das Gitter des Kühlaggregates war mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.
- An den Anschlagflächen der Türen wurde stellenweise augenscheinliche Schim-melbildung festgestellt.

An den Anschlagflächen der Kühlschubladen wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Thekenbereich:
Die Rückwand im Vorbereitungsbereich war mit Lebensmittelresten verschmutzt.

Lagerbereich (Keller):
Die Oberflächen der Kühltruhendeckel waren verschmutzt. Teilweise haftete noch verunreinigte und defekte Transportschutzfolie auf den Deckeln.

Lebensmittel, bei denen die Auftauflüssigkeit ein Gesundheitsrisiko darstellt, wurden aufgetaut, ohne dass die Tauflüssigkeit abließen konnte.

Thekenbereich:
In einem GN-Behälter(Gastronorm-Behälter) lagerten eingefrorene Lebensmittel augenscheinlich zum Auftauen.

Bei der Nachkontrolle am 15.10.2025 waren die Mängel noch nicht behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
(§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. X Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 4)
(§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 7 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 27.11.2025

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