El Cuervo

Richard-Wagner-Straße 19-21

63179 Obertshausen

Verstoß festgestellt am 10.10.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).

1.) Lagerbereich
• Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

2.) Kühlraum
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

3.) Spülküche
• Die Haubenspülmaschine war verunreinigt.
• Die Außentür war nicht geschlossen und auch nicht mit einem Insektengitter ausgestattet. Dadurch wurde das Eindringen von Schädlingen nicht verhindert und die Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

4.) Küche
• Das Gitter der Belüftung war verunreinigt. Es bildeten sich Fetttropfen.
• Die beiden Mikrowellengeräte waren verunreinigt.
• Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Einrichtungen, Wände, Boden und Decke waren zum Teil hochgradig verfettet.
• Der Fußboden war verunreinigt.
• Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Es bildeten sich Fetttropfen.

5.) Theke
• Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Bereich unter der Theke wurde eine verendete Maus vorgefunden.
• Das Schneidebrett war verunreinigt. Es wies dunkle Verfärbungen auf.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Die Mängel waren am 14.10.2025 größtenteils behoben.

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 06.11.2025

Offenbach

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