„bona’me“ der S-Dogan GmbH & Co. KG

Junghofstraße 14 – 16

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 23.09.2025

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund erheblicher hygienischer Mängel, inklusive des Mäusebefalls, wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot. Verunreinigt war zudem der Sahnebläser. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich, und der Spender für Flüssigseife war leer. Zudem wurde eine Überschreitung der maximal zulässigen Lagertemperatur in der Kühlvitrine festgestellt (z. B. Crème Brûlée +15,5 °C).

Getränkelager: Mehrere Schuhe wurden auf den Getränken und Kegfässern gelagert, wodurch die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Spülküche: Verunreinigt waren der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, die Geschirrspülbrause, das Abwasserrohr (Siphon), der Deckenlüfter sowie der Innenraum und die Außenseite der Haubenspülmaschine. Stark verunreinigt war der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, u. a. mit Mäusekot.

Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, der Grillablauf, der Abfallbehälter, die Bedienelemente der Grills, das Schneidebrett und die Armatur des Handwaschbeckens. Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren verunreinigt bzw. verkrustet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden im Bereich des Pizzaofens, war mit Mäusekot- und Urinspuren verunreinigt. Zudem waren mehrere Unterschränke durch Mäusekot- und Urinspuren verunreinigt und das Untergestell des Pizzaofens war stark mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden außerdem nicht umhüllte frische Eier unmittelbar im Zubereitungsbereich aufbewahrt. Lebensmittelbehälter (mit Backwaren) wurden auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Des Weiteren wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Vorbereitung: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Die Salatschleuder war nicht ausreichend getrocknet gelagert und innen verunreinigt. Außerdem wurden gefrorene Lebensmittel (Fleischwaren, Hackfleisch-Patties) in warmem Wasser bzw. bei zu hohen Temperaturen aufgetaut. Der Kühlschrank war innen mit Pappkarton ausgelegt, wodurch eine angemessene Reinigung nicht möglich war.

Lager / Warenwege: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot.

Trockenlagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot. Auch die Regale wiesen Mäusespuren auf. Zudem waren die Wände teilweise mit Fluginsektenkot verunreinigt; es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt, wodurch Lebensmittel einer zusätzlichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kühlraum: Verunreinigt waren die Schutzabdeckung der Beleuchtung sowie der Ablaufschlauch des Verdampfers. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, wodurch eine Kontaminationsgefahr bestand. Zudem wurden verdorbene Lebensmittel (Paprika) in Verkehr gebracht sowie Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt, zudem war der Verdampfer vereist.

Personal: Der Fußboden war stark verunreinigt, u. a. mit Mäusekot und Zigarettenkippen; zwischen den Umkleidespinden lag eine tote Maus. Auch die Umkleidespinde im Inneren, der Sicherungskasten sowie das Schuhregal waren mit Mäuseurinspuren bzw. Mäusekot verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.09.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 03.11.2025

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