Fooderia

Alte Bergstraße 1

64665 Alsbach-Hähnlein

Verstoß festgestellt am 22.09.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Es wurden durch eine Probenahme (hier: Umgebungsproben) nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Die Untersuchung der entnommenen Umgebungsproben zeigt bei sieben von insgesamt zehn beprobten Flächen einen schwerwiegenden Mangel auf, welcher auf eine unzureichende Reinigung und Desinfektion in den Betriebsträumen zurückzuführen ist. Ein Mangel an Reinigung und Desinfektion führt mithin zu einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen.
(Abweichung von: § 3 S. 1 LMHV)

Veröffentlichungsdatum: 31.10.2025

Darmstadt-Dieburg

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

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Rheinstr. 67

64295 Darmstadt