Zuständigkeitsbereich Darmstadt-Dieburg Fooderia Alte Bergstraße 1 64665 Alsbach-Hähnlein Verstoß festgestellt am 22.09.2025 Art der Beanstandung / Produktname Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Kontrollpunkt 1 Es wurden durch eine Probenahme (hier: Umgebungsproben) nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Untersuchung der entnommenen Umgebungsproben zeigt bei sieben von insgesamt zehn beprobten Flächen einen schwerwiegenden Mangel auf, welcher auf eine unzureichende Reinigung und Desinfektion in den Betriebsträumen zurückzuführen ist. Ein Mangel an Reinigung und Desinfektion führt mithin zu einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen. (Abweichung von: § 3 S. 1 LMHV) Art der Mängelbeseitigung Veröffentlichungsdatum: 31.10.2025 Verantwortliche Stelle Darmstadt-Dieburg Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg Kreisverwaltung Rheinstr. 67 64295 Darmstadt veterinaeramt@ladadi.de Zurück zur Übersicht