BIG DÖNER

Alicestr. 24

36304 Alsfeld

Verstoß festgestellt am 16.07.2025

Herstellen von Lebensmitteln ohne hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge in ungeeigneten Räumlichkeiten (Lagerräumen). Keine ausreichende Kühltemperatur der Kühleinrichtungen, die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur für leicht verderbliche Lebensmittel wurde überschritten.
Es gab fehlende Kühlkapazitäten, unverpackte Lebensmittel wurden unmittelbar aufeinander gelagert, eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination ist nicht auszuschließen.
Hygienevorschriften wurden nicht eingehalten, Teigzubereitung im Lagerraum und offene Lagerung von Weizenmehl und sonstige Zutaten.
Der Betrieb wurde geschlossen und darf erst wieder nach Gestattung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz geöffnet werden. Nach Abstellung der Mängel wurde am 18.07.2025 nach einer Nachkontrolle die Öffnung des Betriebs wieder gestattet.

Sie haben Lebensmitteln in ungeeigneten Räumlichkeiten (Lagerräumen) ohne Einhaltung hygienisch, einwandfreier Arbeitsgänge hergestellt.
Es gab keine ausreichende Kühltemperatur der Kühleinrichtungen, die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur für leicht verderbliche Lebensmittel wurde überschritten.
Es gab fehlende Kühlkapazitäten, unverpackte Lebensmittel wurden unmittelbar aufeinander gelagert, eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination ist nicht auszuschließen.
Hygienevorschriften wurden nicht eingehalten, Teigzubereitung im Lagerraum und offene Lagerung von Weizenmehl und sonstige Zutaten.

Der Betrieb wurde geschlossen und darf erst wieder nach Gestattung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz geöffnet werden. Nach Abstellung der Mängel wurde am 18.07.2025 nach einer Nachkontrolle die Öffnung des Betriebs wieder gestattet.

Die Kühltheke ist in Betrieb und funktionsfähig. Die gemessene und angezeigte Temperatur beträgt 6° C.

Behoben am 18.07.2025

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 15.09.2021 (BGBl. I S. 4253, ber. 2022 S. 28);
§ 10 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 21.06.2016 (BGBl. I S. 1469);
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 vom 29.04.2004 (ABl. Nr. L 139 S. 1);

Veröffentlichungsdatum: 28.10.2025

Vogelsbergkreis

Vogelsbergkreises, - Der Landrat

Kreisverwaltung

Vogelsbergstraße 32

36341 Lauterbach (Hessen)