Betriebsstätte (allgemein): Es wurden hygienische Mängel inklusive eines Mäusebefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.
Küche Showküche: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen), die Türdichtung des Kühlschrankes, der Innenraum des Kühlschrankes, die Türdichtung des Kühltisches, der Innenraum des Kühltisches, der Innenraumventilator des Kühltisches und die Saftpresse. Die Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Das Warmhaltegerät für die Pommes Frites war stark verunreinigt/verfettet. Die Fritteuse war außen und innen sehr stark verunreinigt/verfettet. Die Arbeitsfläche unter den Grills war sehr stark mit alten Fettrückständen und Verkrustungen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war schimmelartig verunreinigt. Es wurden außerdem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (angeschimmelter Trüffel).
Vorbereitung Bäckerei: Der Unterschrank unter den Schubladen, der Unterschrank des Spülbereichs, die Kartoffelpresse, der Milchshake-Mixer, die Schubladendichtungen des Kühltisches, der Sahnebläser sowie das Untergestell mehrerer Geräte/Maschinen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war stark verunreinigt. Der Tischdosenöffner war angerostet und stark verunreinigt. Der Unterschrank war stark verunreinigt, u. a. mit Mäusekot. Der Bereich der Wartungsklappen war sehr stark mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.
Spülküche: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Außerdem waren mehrere Kabelkanäle verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren).
Fleischraum / Meatroom: Der Innenraum des Kühltisches sowie der Unterschrank des Handwaschbeckens waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt
Lagerbereich / Trockenlager: Die Kassettendecke war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Kühlraum Getränke: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Lagerraum / Reinigungsmittellager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot.
Umkleideraum: Die Wände sowie das Gitter der Belüftung waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.09.2025 größtenteils behoben.