Reza Shahmoradi

Westerbachstraße 50

60489 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.09.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes sowie der Betriebsgegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkaufswagen: Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (Die Schöpfkellen und Löffel vom Vortag wurden in den Lebensmitteln (Oliven, Frischkäsezubereitungen) gelagert. Unmittelbar über der Doppelspüle wurden getrocknete Peperoni gelagert. Die Oberflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Fugen der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt (z. B. Wasserauffangschale, Oberflächen, Dichtung etc.). Der Backofen war verunreinigt. Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel bzw. Stoffe, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden, war nicht in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt (kandierte Früchte). Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Lagerraum/Vorbereitungsraum: Der Toaster war verunreinigt. Der Wasserkocher war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war angerostet. Am Handwaschbecken (Doppelspüle) fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Schneidebrett war verunreinigt. Die Haubenspülmaschine war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können (Öl, Gewürze). Der Hängeschrank war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (es wurde auch Schadnagerkot/Ratten festgestellt). Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.

Kühlraum: Die Türdichtung war verunreinigt. Die Außenwand war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (z. B. Lachs, Frischkäse). Der Regale waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel/Puma Combi in einem Behälter (Blechdose) aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die Ventilatorenschutzgitter des Kühlaggregates waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Blechbehälter (Käse) war verunreinigt.

Lagerraum 1: Es wurde ein verunreinigter Tischdosenöffner betrieben. Tiefkühltruhe: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Falafel).

Personaltoilette: In der Personaltoilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Bei der Nachkontrolle am 06.10.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 27.10.2025

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