Star-Imbiss

Löhlbacher Straße 5

34537 Bad Wildungen

Verstoß festgestellt am 02.10.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Hygiene:
- Mehrere Geräte und Einrichtungsgegenstände waren wiederholt verunreinigt, z.B. Regalböden, Schränke und die Dunstabzugsanlage. Mehrere Steckdosen waren wiederholt verunreinigt.
Lagerraum:
- Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten Hygienischen Zustand. In den Eckbereichen des Bodens sowie vereinzelt auf den Regalböden befand sich noch Schadnagerkot.
- Der Deckenbereich war zum Teil mit Spinnengewebe verunreinigt.
- Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt.
Küche, Produktion:
- Mehrere Kühleinrichtungen waren im Innenbereich verunreinigt.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt
Vorbereitung:
- Der Griff sowie der Randbereich des Tiefkühltruhendeckels waren beschädigt und mit verschlissenem Klebeband behaftet.
- Die Tiefkühltruhe war in den Randbereich des Deckels verunreinigt.
- Das Mirowellengerät war wiederholt an Innen- sowie im Außenbereich verunreinigt.
Theke/ Ausgabe:
- Der Wandanstrich an der Theke war stellenweise verbraucht und verunreinigt.
- Die Wände im Bereich hinter der Theke waren teilweise verunreinigt.

Theke/ Ausgabe:
- Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel wiederholt mit alten Lebensmittelrückständen verunreinigt.

Lagerraum:
- Es wurden wiederholt Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Theke/Ausgabe:
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Vorbereitung:
- Es waren vorgefertigte Schnitzel ohne Verpackung/ Umhüllung eingefroren.

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 3: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. X Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 4: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 5: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 24.10.2025

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