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Verstoß festgestellt am 12.09.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke/Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. in Kühlschrankdichtung). Der Kühlschrank war verunreinigt. Die Kühltheken waren verunreinigt. Mehrere Unterbauten waren verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Armatur des Handwaschbeckens war sehr stark verkalkt. Die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt/verschleimt.

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Spülbeckens, sowie das Spülbecken und der umliegende Bereich waren verunreinigt. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Das Gefrierfach der Kühl- und Gefrierkombination war stark vereist. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.

Lager UG: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt und verschleimt. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, kann nicht sicher ausgeschlossen werden.

Gästetoiletten = Personaltoiletten: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose und es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

Bei der Nachkontrolle am 15.09.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 22.10.2025

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