'Trattoria Amici'

Bettinastraße 17

60325 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 04.09.2025

Theke: Sämtliche Unterschränke und das Schutzgitter des Ventilators waren verunreinigt. Zudem war der Kühltisch vereist. In den Einrichtungen hafteten Spinnengewebe. Reinigungsmittel wurden unmittelbar neben Lebensmitteln gelagert und private sowie betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände, darunter ein Mobiltelefon und Zigaretten, wurden aufbewahrt. Eine elektrische Insektenfalle befand sich unmittelbar in dem Bereich, in dem Lebensmittelbedarfsgegenstände gelagert werden.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt die Kochfeldgitter des Gasherdes mit älteren, verkrusteten Belägen, die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage sowie der Innenraum und der Innenboden der Kühltische unter den Kühlschubladen. Darüber hinaus wiesen mehrere Bäckerkisten, die Wandfliesen, die Geschirrspülbrause, die Geschirrspülmaschine mit einem rötlichen Belag, die Aufschnittmaschine hinter der Messerabdeckung sowie das Mikrowellengerät Verunreinigungen auf. Der Fußbodenabfluss war sehr stark verunreinigt, ebenso wie die Dichtungen der Kühltische; die Kühltische waren zudem stark vereist. An den Außenflächen der Dunstabzugsanlage hafteten stark verschmutzte Klebereste, während der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen extrem stark verschmutzt war. Die Dunstabzugsanlage war sehr stark verfettet, es bildeten sich bereits Fetttropfen. Zudem waren die Silikonfugen am Handwaschbecken und am Doppelspülbecken schimmelähnlich verunreinigt. Lebensmittelbedarfsgegenstände, darunter ein Stabmixer, wurden auf dem Boden gelagert, und private sowie betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände, wie Schlüsselbund und Mobiltelefon, aufbewahrt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Garnelen: +13,9 °C, Temperaturanzeige: +5 °C; Geflügel: +12,6 °C; Meeresfrüchte: +11,8 °C).

Außenbereich: Der gewaschene Salat wurde zum Trocknen im Außenbereich auf beschädigten Stühlen gelagert.

Kühlraum UG: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt und die Decke vor dem Verdampfer wies schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände schimmelähnlich verunreinigt. Lebensmittel, insbesondere Lachs, wurden so gelagert, dass die entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von +2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, da eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis nicht erfolgte (Lachs +6,1 °C).

Flur UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lager / Teigvorbereitung: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und das Handwaschbecken war ebenfalls verschmutzt. An mehreren Stellen im Betriebsbereich, unter anderem in und auf Regalen, auf der Teigknetmaschine sowie auf dem Fußboden, wurde Kleidung gelagert. Zudem waren die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer.

Personaltoilette UG: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Zudem befand sich der Stecker des Warmwasserspeichers beziehungsweise Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken nicht in der Steckdose, sodass während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr fehlte.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 16.09.2025 waren die Mängel zum größten Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 21.10.2025

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