Pizzeria Etna

Landwehstraße 15

65205 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 10.09.2025

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Der Innenraum des Kühltisches an der Pizzastation war mit schmierigen Lebensmittelrückständen großflächig verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war mit dunklen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Der Standventilator war mit Fett- und Staubrückständen erheblich verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung an der Pizzastation war an der Unterseite mit angetrockneten, gelblichen Lebensmittelrückständen verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren großflächig mit schimmelähnlich Ablagerungen verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Es wurden Lebensmittel (geputzter Salat) in verunreinigten Behältern (Eimern) aufbewahrt. Der Deckel des Eimers war mit gelblichen, schmierigen Rückständen verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel mit gelblichen, angetrockneten Teigrückständen verunreinigt. Die Abdeckung des Teigkneters war mit gelblichen angetrockneten Teigrückständen verunreinigt. Das Sieb war mit fettigen, gelblichen Ablagerungen verunreinigt. Der Eierschneider war beschädigt. Die Oberfläche des Eierschneiders war so beschädigt, dass sich Materialteilchen ablösten. Die Beschichtung mehrerer Pfannen waren beschädigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Der vorhandene Deckel befand sich nicht auf dem Abfallbehälter. Zwischen dem Handwaschbecken und der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte ein Spritzschutz zur Verhinderung einer Kontamination der Lebensmittel. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde an der Waschvorrichtung für Lebensmittel Salat geputzt. Bei Nutzung des Handwaschbeckens spritzte das Wasser auf die geputzten Salatblätter. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 7 °C für leicht verderbliche Lebensmittel (Thunfisch in Öl) wurde überschritten. Beim Thunfisch in der Saladette wurde eine Kerntemperatur von 24,2 °C gemessen.

Vorbereitung: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Innenraum mehrerer Kühlschränke war verunreinigt. Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren angerostet. Die Wände im Bereich der Kühlschränke waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden. Es wurde Käse auf einem verunreinigten Gartentisch geschnitten. Der Tischdosenöffner war am Dorn mit schmierigen, fettigen und dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung mit gelblichen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt.

Lagerraum im Keller: Der Deckenputz im Bereich des Regals für Trockenprodukte löste sich stellenweise ab, sodass die darunter gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Bauputz und Staub ausgesetzt waren. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Frische Pilze wurden in einem stark verschmutzten und streng muffig riechenden Kühlschrank gelagert.

Personaltoilette: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Im Vorraum der Personaltoilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Im Toilettenvorraum wurden angebrochene Verpackungsbehälter für diverse Soßen (Dressings, Dips etc.) gelagert.

Die Mängel waren am 16.09.2025 behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2a, 2b und Nr. 4 und Kap. V Nr. 1a und 1b, Kap. VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 21.10.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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65187 Wiesbaden