Im Rahmen einer Verdachtskontrolle wurde festgestellt, dass die Ordnung und Struktur im Theken- und Lagerbereich mangelhaft war. In diesem Bereich war ebenso eine starke Verunreinigung in den Rand- und Eckbereichen vorhanden. Im gesamten Betrieb war ein erhöhtes Aufkommen an Fluginsekten vorhanden. Es wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, die verdorben waren.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)