Gesamtbetrieb: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel inklusive eines Mäuse- und Schabenbefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde zudem eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden mit sofortiger Wirkung untersagt.
Verkaufstheke: Der Innenraum des Getränkekühlschrankes sowie mehrere Oberflächen der Kühleinrichtung waren verunreinigt. Es wurde Besteck unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Die Besteckbehälter und der ganze Besteckkasten waren stark mit altem Fett und Verunreinigungen behaftet.
Küche: Es wurde ein Schabenbefall (Schabe in der Einrichtung) sowie ein Mäusebefall (Mäusekot neben vorverpackten Lebensmitteln wie Sauce, Gewürze, Sonnenblumenöl, Maggi) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Reiskocher, die Türdichtung der Saladette, die Oberfläche des Tiefkühlschrankes, der Abfallbehälter, die Armatur des Handwaschbeckens und mehrere Oberflächen der Einrichtung. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Saladette war an mehreren Oberflächen stark verunreinigt. Diverse Regaloberflächen waren stark verunreinigt und mit altem Fett behaftet. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken war sehr stark verunreinigt.
Kellerlagerraum: Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot auf dem Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zwei Tonnen sowie der Kühlschrank waren schimmelähnlich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.09.2025 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.