Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'GO by Steffen Henssler Frankfurt' der FW TRUST GmbH
Frankenallee 32
60327 Frankfurt am Main
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Beschwerdekontrolle: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für das gelagerte Sushi wurde überschritten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte folgendes festgestellt werden: teilweise waren Kühlakkus in den Transportboxen vorhanden, aber nicht in jeder Box und die gemessene Temperatur von Sushi betrug +22 °C.
Routinekontrolle:
Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war stark verunreinigt, sodass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. In der gesamten Betriebsstätte wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Fußboden sowie Einrichtungen und Ausrüstungen durch Mäusekot und Urinspuren. Mäusekot befand sich u. a. im Bereich „Auslieferung/Personal“, in Rand- und Eckbereichen des Lagers „Küche und Büro“, im Lager auf dem Lebensmittelregal und auf dem Fußboden, auf dem Fußboden der Küche und der Umkleide sowie in der Spülküche in der Kiste zur Lagerung von Küchentüchern und in der Einrichtung zur Lagerung von Geschirr.
Auslieferung/Personal: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Lagerbereich Küche und Büro: Der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die als Sichtschutz verwendeten Vorhänge und die Lebensmittel- und Geschirregale waren verunreinigt. Auf den Regalen lag zudem Mäusekot. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Im Regal befand sich eine verdorbene und artfremd riechende Soße. Diese war somit ein nicht sicheres und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignetes Lebensmittel. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Eine Silikonspritze wurde zusammen mit Stabmixern und leeren Sprühsahneflaschen gelagert. In der Aufbewahrungsbox befanden sich zudem mehrere tote Insekten.
Küche: Verunreinigt waren der Fußboden, die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen, mehrere Ausrüstungen, mehrere mit Lebensmitteln in Berührung kommende Ausrüstungen, darunter ein Schneidebrett, ein Vakuumiergerät, der Ständer für Schneidebretter sowie ein Folienabroller und der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Fußbodenabflusses, welche stark verunreinigt waren. Es wurden private sowie betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, darunter Desinfektionsmittel und Salbe. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Vorraum Kühlraum: Verunreinigt waren der Fußboden und die Verdampferschutzgitter und Lüftungsgitter, die zusätzlich verstaubt waren. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Eine Warentrennung der Lebensmittel war nicht vorhanden.
Tiefkühlraum: Die Griffmulde des Türgriffs war stark verunreinigt.
Umkleideraum: Der Fußboden war unter und zwischen den Spinden verunreinigt und mit Mäusekot verschmutzt.
Spülküche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt waren die Einrichtungen (teilweise stark verunreinigt und mit einem Biofilm belegt, insbesondere das Untergestell der Spüleinrichtung sowie die Einrichtung zur Geschirrlagerung), der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt) sowie das Insektengitter und der Fensterrahmen des Fensters, welche sehr stark verunreinigt waren. Die Küchentextilien wurden in stark verunreinigten Kisten gelagert, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Das Handwaschbecken war zudem auch nicht angeschlossen. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung.
Lager Verpackungen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt und es lag Mäusekot auf dem Fußboden.
Flur zur Toilette: Der Fußboden war stark verunreinigt und bei beiden Türschwellen waren die Rand- und Eckbereiche sehr stark verschmutzt.
Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Lager Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand (besenreiner Zustand).
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 10.06.2026 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.