Grill- und Pizzaparadies

Marktplatz 1

37269 Eschwege

Verstoß festgestellt am 14.08.2025

Am 14.08.25 wurde eine Betriebsstätten-Kontrolle durch den Fachdienst für Lebensmittelüberwachung durchgeführt, dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
Vorbereitung / Produktion:
o Von der Untertischkühlung (nicht mehr in Betrieb) waren die Türdichtungen der Schubladen und der Innenraum verunreinigt.
o Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
o Der Pizzaschneider war verunreinigt.
o Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen) waren beschädigt und mit Klebeband provisorisch instandgesetzt.
o Die Außentür zum Innenhof war für Lüftungszwecke geöffnet und nicht mit einem Insektenschutzgitter ausgestattet.
o In der Saladette rechts neben dem Herd wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten (gemessene Oberflächentemperatur + 20 °C)
o Die Reinigungsmaßnahmen für Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die teilweise mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren mangelhaft.

 Kühlraum:
o Das Verdampferschutzgitter und der Ventilator waren schimmelähnlich verunreinigt.
o Im Kühlraum wurde Eisbergsalat aufbewahrt, der hinsichtlich seiner Beschaffenheit von der allgemeinen Verkehrsauffassung deutlich abwich. Das Produkt wurde als nachteilig beeinflusst eingestuft.
o Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Dies tropfte vom Abflussrohr in einen offenen Eimer.
o Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
 Kommissionierung:
o Es wurden Speisen mit der Zutat Schinken in Verkehr gebracht, obwohl ein Erzeugnis eigener Art mit einem deutlich geringeren Fleischanteil verwendet wurde.
Es wurde eine Probe „Schinkenerzeugnis aus der Vorratskühlung“ entnommen, Das Ergebnis der Probe zeigt, dass es sich hier nicht um ein Schinkenerzeugnis handelt, sondern um ein Erzeugnis eigener Art. Es darf daher die Bezeichnung „Schinken“/ „Vorderschinken“ nicht verwendet werden.
 Verkauf:
o Die Gurkenscheiben in der Verkaufskühltheke waren teilweise angetrocknet und somit in ihrem Genusswert gemindert und wurden daher als nachteilig beeinflusst eingestuft.
o Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufweisen. Dönerfleisch wurde bei einer Temperatur von ca. 30 °C bereitgehalten.
o Das Wasser in der Bain-Marie war durch Lebensmittelablagerungen verunreinigt.
o Mehrere Bain-Marie-Einsätze waren von vom Vortag verunreinigt.
o Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.
o Der Dönergrill war verunreinigt.
o Der Dönerschneider war stark verunreinigt.
o An der Kühleinrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
o Schubläden und der Innenraum der Kühlung war unordentlich, unsortiert, unsauber und unaufgeräumt.
o Die Schublade des Arbeitstisches war verunreinigt.
o Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
o Der Arbeits-/ Verkaufstisch wurde unsachgemäß mit Klebeband und Abdeckfolie repariert, eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion war nicht möglich.
o Der Fliesenübergang wurde unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion war nicht möglich.

Veröffentlichungsdatum: 13.10.2025

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