Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Gesamtbetrieb: Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt. Die Insektengitter der Fenster waren großflächig mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. An sämtlichen Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
Pizza-Station: Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Die Pizzastraße war stellenweise mit angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Eine Kühlschublade des Kühltisches war beschädigt. Der Standventilator war mit Staubrückständen verunreinigt. Zwischen dem Handwaschbecken und der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte ein Spritzschutz zur Verhinderung einer Kontamination der Lebensmittel.
Barista-Station: Die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine war großflächig mit Staub- und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Die Kaffeemaschine war an den Auslässen mit Staub- und angetrockneten Kaffeerückständen verunreinigt.
Pasta- und Wokstation: Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Einrichtungsflächen waren durch Staub- und Fettrückstände stark verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war beschädigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich mit Fett- und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Mehrere Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt.
Vorbereitung: Der Innenraum des Kühltisches war großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Das Untergestell sowie die Unterseite des Arbeitstisches waren verunreinigt. Der Deckel der Tiefkühltruhe war beschädigt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (z. B. Schäler, Messer etc.). Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Das Schneidebrett wurde auf dem verunreinigten Fußboden gelagert. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.
Spülküche: Das Gitter der Belüftung war stark mit Fett- und Staubrückständen verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war defekt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war mit staub- und schimmelähnlichen Rückständen verunreinigt. Die Kühlhausregale war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt. Es wurden Lebensmittel in Behältern aufbewahrt, die nicht ausreichend verschlossen waren. Der vorbereitete Pizzateig wurde teilweise unbedeckt im Kühlraum gelagert. Dadurch war der Teig stellenweise stark angetrocknet und der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der vorbereitet Pizzateig wurde stellenweise offen im unmittelbaren Bereich einer stark verschmutzten Bäckereikiste gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.
Gefrierraum: Während Umbaumaßnahmen waren die in den Nebenräumen gelagerten Lebensmitteln einer nachteiligen Beeinflussung durch Baustaub ausgesetzt. Eine Staubschutzwand war nicht vorhanden.
Trockenlager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war großflächig mit schmierigen Fett- und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Die Regale für Trockenprodukte waren mit Fett-, Staub- und Lebensmittelrückständen stark verschmutzt. Die Lüftungsanlage war großflächig mit Fettrückständen verunreinigt, sodass sich Fettaugen bildeten und auf die im Raum gelagerten und transportierten Lebensmitteln tropfen konnten. Die Decken- und Wandflächen waren mit Spinnengeweben verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in erheblich verunreinigten Behältern aufbewahrt. Der Stabmixer war erheblich mit schmierigen Fett- und Staubrückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Wand- und Einrichtungsflächen waren mit Kotrückständen von Insekten verunreinigt.
Lagerbereich für Tiefkühltruhen: Mehrere Tiefkühltruhen waren stark vereist. Die Oberfläche mehrerer Tiefkühltruhen war äußerlich mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Tiefkühltruhen großflächig verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Tiefgefrorene Lebensmittel wurden bei einer Kühltemperatur von – 2 °C gelagert. Die vorhandene Tiefkühlkapazität war nicht ausreichend. Mehrere Tiefkühltruhen waren deutlich überladen, sodass die nötige Tiefkühltemperatur von – 18 °C nicht erreicht werden konnte.
Lagerbereich UG: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in diesem Bereich Umbaumaßnahmen durchgeführt. Trotz der Umbaumaßnahmen wurden mehrere Tiefkühltruhen mit Lebensmitteln gelagert. Der Fußboden war in Bereichen, in den Lebensmittel gelagert wurden, mit Zigarettenstummeln verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Tiefkühleinrichtungen war mit Baustaub verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist.
Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt. Die Tür war nicht geschlossen. Dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Mängel waren am 14.08.2025 ausreichend behoben.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 4, Kap. V Nr. 1a und Nr. 1b und Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004