Unmittelbar unter der Türöffnung der Untertischkühlung/Saladette, in der sich zum Teil unabgedeckte Lebensmittel befanden, war ein Klebestreifen zu sehen, dass das Lüftungsgitter befestigen sollte. Auf diesem waren mehrere Schabenkadaver (deutsche Hausschabe, Kakerlaken etc.) sichtbar.
§ 3 Satz 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV);
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II.