EGE Feinkost

Am Forsthaus Gravenbruch 5-7

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 09.09.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Verkaufsraum
• Der SB-Kühlschrank war im Bereich der Innenflächen stellenweise stark schimmelähnlich verunreinigt.
• Der Standventilator war verunreinigt.
• Im SB-Kühlschrank wurden eine erhöhte Umgebungstemperatur festgestellt. Es wurden vorverpackte Fleisch und Käseerzeugnisse zum Verkauf bereitgehalten, bei denen die vom Hersteller auf der Verpackung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. (Geflügelsalami +13,6 °C, Rindswurst +13,6 °C, Kashkaval Käse +12,7 °C, Wurst +13,7°C)
• Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
• Es wurden vorverpackte Lebensmittel (Getränkedosen: Coca Cola, Fanta) ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.
• Das Gitter der Belüftung war verunreinigt.

2.) Fleischservicetheke
• Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer war nicht eingeschaltet.
• Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
• Es wurden Fleischerschürzen zur Nutzung bereitgehalten, die erheblich verunreinigt waren.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark altverschmutzt, insbesondere die Zwischenbereiche, die Füße sowie die Flächen und Gerätschaften.
• Die Knochenbandsäge war stark altverschmutzt. Im Inneren waren alte Fleischreste und gelblich-schmierige Rückstände vorzufinden. Außerdem waren die Teile, wie die Sägeführung und der Auffangbehälter, beschädigt und angerostet.
• Der Fleischwolf war im Inneren (Schneckengehäuse) mit fest anhaftenden Fleischrückständen und schmierigen Belägen verunreinigt.
• Die Innenflächen der Fleischkühltheke waren mit schmierigen und sichtbar ältere Schmutzbeläge Belägen stark verunreinigt.
• Es wurden Innereien (Kalbsleber) zum Verkauf bereitgehalten, deren Innentemperatur + 3 °C überschritten hatte. (gemessene Kerntemperatur + 7,2 °C)
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.
• Das Schneidebrett wies tiefe Einkerbungen auf und war durch dunkle Beläge stark verschmutzt.
• Es waren einige Messer verunreinigt.
• Die Messerhalterung (Magnetleiste an der Wand) war stark verschmutzt.
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.

3.) Kühlraum
• Der Verdampfer war stark schimmelähnlich verunreinigt

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Fleischtheke vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten, sowie in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Geflügelfleisch, Rindfleisch, Lammfleisch und Innereien)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2025

Offenbach

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