Questione di Gusto

Liebfrauenberg 37

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 27.08.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Theke / Tresen: Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin). Die Arbeitsfläche war, im Bereich des Kassensystems, mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Für das Handwaschbecken wurde ein verunreinigtes Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet (eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich). Der Bereich hinter der Gläserspülmaschine war sehr stark verunreinigt. Der nicht genutzte Unterschrank war stark mit Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt.

Theke Pizzastation: Die Steinfläche rechts vor dem Pizzaofen war beschädigt und damit nicht leicht zu reinigen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) sowie einer Schabe. Der Bereich des Kühlmotors des Kühltisches war verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren). Die Silikonfuge an der Arbeitsfläche war schimmelähnlich verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war, im Bereich des Verdampfers, stark verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Küche: Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt). Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Arbeitsfläche unter der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Steuerung der Dunstabzugsanlage war verunreinigt.

Lagerbereich Keller: Der Fußboden war sehr stark verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren). Die Regale waren mit Mäusespuren verunreinigt (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren mit Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt. Die Türdichtung der Fasskühlbox war schimmelähnlich verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter der Fasskühlbox war verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes (Teiglagerung) war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war sehr stark verunreinigt. Der Bereich des Kühlmotors der Tiefkühltruhe war äußerlich stark verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren). Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbeuteln aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt).

Backraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken war stark mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Die Mischdüse der Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verkalkt/verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Salatschleuder war verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist.

Kühlraum Keller (Fleisch / Gemüse): Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Es wurden unverpackte Lebensmittel (Salat) mit Textiltüchern abgedeckt. Die Decke war am Wandübergang schimmelähnlich verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum Keller (Getränke): Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Verdampferlamellen waren verunreinigt.

Personalraum Keller: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Die Mischdüse der Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt.

Personaltoilette Keller: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Waschküche/-raum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.09.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.10.2025

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