Melis Kebaphaus

Am Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 21.08.2025

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Showküche: Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Soßen +11,5°C, +16,3°C). Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Kühltisch (Unterbau) war im Innenbereich verunreinigt. Es wurden erhitzte Speisen "Anatolische Spezialitäten" (Reis +49,3°C, Gemüsemix+27,8°C, Gemüse/Hackfleisch gemischt +30,4°C) bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (das Warmhaltegerät war zum Zeitpunkt der Kontrolle ausgeschaltet). An der Einrichtung (Kühlvitrine) wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Die Backöfen wurden mit einem herkömmlichen (Haushaltswischmop) im Inneren befeuchtet. Zum befeuchten des Backgutes ist die weitere Benutzung des Wischmops untersagt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände (Unterbau) waren stellenweise mit alten Lebensmitteresten verunreinigt. Die Fensterbank (Schienen des Schiebefensters) war stark mit Lebensmittelresten (u. a. Mehl) verunreinigt. Die Decke war stark mit Fettrückständen verunreinigt insbesondere über der Dunstabzugshaube. Die Fettfilter, der Innenbereich der Dunstabzugsanlage sowie das Fettablaufventil, waren mit Fettrückständen verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln (Hackfleisch für Lahmacun) wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur vom max. +7°C überschritten (gemessene Temperatut +11,5°C). Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Ananas Stückchen) in Verkehr gebracht. Es wurden Lebensmittel (Brotlaibe) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (am Arbeitstisch der Teigverarbeitung, in der Unterbaukühlung des Arbeitstisches und des Kühlaggregatebereiches der Unterbaukühlung). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Splittergefahr). Das Regal für die Brotaufbewahrung bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Flächen der Unterschränke waren stellenweise mit Aluminiumfolie ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Unterschrank (der Grillplatte) war insbesondere in den Eckbereichen stark mit Lebensmittelresten verunreinigt. Der Grill war verunreinigt. Der Gyrosgrill (links, rechts) war oberhalb stark mit alten Fettrückständen verunreinigt. Der elektrische Gyrosschneider war verunreinigt. Die Flächen der Dunstabzugsanlage waren mit Aluminiumfolie ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Fritteuse war an den Heizspiralen stark verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Zudem wurde die Höchsttemperatur vom max. 175°C (gemessen 210°C) deutlich überschritten, um die Acrylamidbildung bei der Zubereitung von Lebensmitteln (Pommes Frittes) in einer Fritteuse zu vermeiden, sollte die Fetttemperatur nicht über 175°C- max. 180°C liegen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur (Hersteller Angabe +4°C max. 24h) für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Pommes Frittes wurden ungekühlt und unmittelbar neben der Fritteuse aufbewahrt). Es wurde ein Schabenbefall (im Unterbauschrank des Kochfeldes der Suppenzubereitung) festgestellt. Die Heizspirale des Wasserkochers war verkalkt und zudem war der Wasserkocher innen verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (eine Kartonage mit Werkzeug u. a. verschiedene Zangen, Schraubendreher) oberhalb des Hängeregales unmittelbar im Eingangsbereich der Showküche aufbewahrt.

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.

Vorbereitung: Es wurde ein (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens, an den Wandeckbereichen angrenzend zum Deckenbereich, in Kabelkanälen und stellenweise Innen und auf den Einrichtungsgegenständen) massiver Schabenbefall in der Räumlichkeit festgestellt. Es wurden Lebensmittel (u. a. Karotten, Gewürze/Pullbiber) in Beuteln und in Eimern aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. größere Mengen verschiedene Baklava Sorten), obwohl ein massiver Schabenbefall in der Räumlichkeit sichtlich bemerkbar war, unabgedeckt gelagert. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Das Schneidebrett war rissig, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Hängeregale waren stellenweise verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Mehl in einer Box), obwohl ein massiver Schabenbefall in der Räumlichkeit sichtlich bemerkbar war, unabgedeckt gelagert. Die Teigknetmaschine war u. a. stark mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere weiße Kunstoffstapelboxen, mit denen Lebensmittel (Brotlaibe) in Berührung kommen, waren verunreinigt (alte festgekrustetete und angetrocknete Teigreste). Mehrere Ausrüstungen (u. a. Sieb, kleine Pfanne) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen (Backbleche für Baklava) waren verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen (u. a. Schöpfkelle, Rührspaten und Rührstab aus Holz) waren verunreinigt und wurden zudem in einem verunreinigten Behältnis (Kunststoffeimer) aufbewahrt. Die Wände und stellenweise die Wände im Bodenbereich sowie an den Einrichtungen (u. a. Backofengestell) der Mehllagerung (25Kg Philippi Typ. 550 Säcke) waren massiv mit Fettrückständen verunreinigt. An der betroffenen Stelle waren bereits cm. dicke Ablagerungen (Fettverkrustungen) zu sehen. Die Decke und die Wände waren massiv mit Fettrückständen verunreinigt. Der Deckenlüftergitter war stark verunreinigt und zugesetzt. Mehrere Bratpfannen war stark mit Fettverkrustungen verunreinigt. Die Hamburger-Presse war schimmelähnlich verunreinigt und zudem während der Benutzung in einen herkömmlichen Einkaufsbeutel eingepackt.

Lager/ Flurbereich: Es wurden Lebensmittel (Chicken Patties) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Griff des Gefrier/Tiefkühlfaches war verunreinigt.

Umkleide-/ Lagerbereich: Es wurden Lebensmittel (Biber Tursu) in einem Eimer aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.

Kühlraum außerhalb: Das Verdampferschutzgitter des Kühlaggregates des Kühlhauses war stark mit Staubpartikeln behaftet. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Personaltoilette: Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 26.08.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.10.2025

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