Bockenheimer Weinkontor

Schloßstraße 92

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 12.08.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose und es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Mehrere Körbe der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Die Thekeneinrichtung war verunreinigt (Staub, Gespinste). Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, auch mit Schwarzschimmel. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, es wurde Schadnagerkot sowie eine Schlagfalle im Thekenbereich vorgefunden. Der Flaschenöffner war verunreinigt. Das Holzbrett auf war verunreinigt. Die Weinkisten waren verunreinigt. Die Getränkekisten waren verunreinigt.

Küche: Die Salamander (Ofen) waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe und Staub verunreinigt. Zudem waren die Wände stark verfettet. Der Glas-Bilderrahmen war beschädigt Splittergefahr). Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Sämtliche Kühlschränke waren verunreinigt. In einem Kühlschrank wurde ein Zigarettenpäckchen gelagert. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war zu Beginn der Kontrolle mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Messer waren beschädigt. Zwei verunreinigte und verrostete Gefäße wurden im Bereich der Doppelspüle gelagert. Der Warmwasserspeicher/ Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken war mit Schadnagerkot verunreinigt. Es wurde ein leicht verderbliches Lebensmittel (Oliven) ohne jegliche Kühlung vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Decke war beschädigt (rissig) und unmittelbar darunter wurden Lebensmittel bearbeitet. Das Abstellbrett für die Gläserspülmaschine war verunreinigt. Die Gläserspülmaschine war verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Weinlager: Die Zwischenräume der Einrichtung waren verunreinigt. Tiefkühlfach: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Eiswürfel) unabgedeckt gelagert und eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war somit nicht auszuschließen. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Wein-Kühlschrank war verunreinigt.

Lagerraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. Schadnagerkot. Das Gefrier/Tiefkühlfach des Kombinationskühlschrankes war defekt und die gemessene Temperatur der TK-Waren betrug - 5.9 °C (Gemüse) und - 8.0°C (Butter).

Lagerbereich/Treppe: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Bei der Nachkontrolle am 18.08.2025 waren die Mängel fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 29.09.2025

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