Netto Marken-Discount

Dettinger Str. 2 a

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 22.07.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde Hackfleisch bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt und in den Verkehr gebracht. Außerdem waren sämtliche Bleche im Vorbereitungsraum für Backwaren verschmutzt und der Aufsetzraum sowie das mit Backwaren bestückte SB-Backwarenregal befanden sich in einem unhygienischen Zustand.
Die Mängel wurden vollständig beseitigt.

Gegenstände, mit denen Backwaren in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorbereitungsraum für Backwaren:
Es waren sämtliche Bleche im Regal verschmutzt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Obst- und Gemüseabteilung:
Die Obst- und Gemüseauslagen waren mit Sand und Produktresten (u. a. Zwiebelschalen) verschmutzt.

Entgegen der Herstellervorgaben wurde Hackfleisch bei einer Temperatur, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte, aufbewahrt und in den Verkehr gebracht.

Kühlraum Lebensmittel:
Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. Im Kühlraum wurde eine Raumtemperatur von +7,2 °C gemessen. Das vorgefundene Hackfleisch mit einem Kühlhinweis von max. + 2 °C hatte eine Kerntemperatur von > + 4,3 °C. Insgesamt lagerten 12 Pakete à 800 g und 4 Päckchen mit 400 g in diesem Lagerraum.

Im Betrieb war an Stellen in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.


Vorbereitungsraum für Backwaren:
Der Aufsetzraum sowie das mit Backwaren bestückte SB-Backwarenregal befanden sich in einem unhygienischen Zustand, u. a. waren
- die Metallgestänge im Backwarenregal verschmutzt und hatten zum Teil dunkle Beläge.
- die schwarzen Ablageflächen mit nicht frischen, angetrockneten Backwarenrückständen verschmutzt.
- die Aufsetzwagen im Innenraum mit anhaftenden Belägen und Backwarenrückständen verschmutzt. Teilweise lagerten fertige Backwaren darin.
- die Backhandschuhe verschmutzt.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

SB-Kühlregal "Aktion":
Das Lüftungsgitter des SB-Kühlregals war verunreinigt.

SB-Kühlregal Wurst- und Fleischwaren:
Die Einlegeböden, insbesondere die vorderen Kunststoffschienen, des SB-Kühlregals waren verunreinigt.

Verkaufsraum:
Der Wrasenabzug an den Öfen im Ladenbereich und Lager war mit braunen Belägen verschmutzt.

Kühlraum Lebensmittel:
Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.

Die Mängel wurden inzwischen vollständig behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.



Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 19.09.2025

Main-Kinzig-Kreis

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