Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die Hygieneschleuse wurde vor dem Betreten der Betriebsräume nicht durch das Personal benutzt. Neben der Knochensäge hing eine altverunreinigte Schnitt-/ Stechschutzschürze, im Umkleideraum wurde verunreinigtes Schuhwerk gelagert. Für das Handwaschbecken war kein Spender mit Desinfektionsmittel vorhanden. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter Holzbesen verwendet und erheblich verunreinigte Handfeger und Schippe gelagert. Auch die Bürste der Schürzenwaschanlage war verunreinigt. Eine erheblich verschmutzte gummierte Fleischerschürze wurde unsachgemäß an der Schürzenwaschwand gelagert. Das Handwaschbecken in einem der Zerlegungsräume war mit Messern belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Im Anlieferungsbereich war die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken der Toilette abgestellt, Toilettenpapier war nicht vorhanden. Die Personalhygiene im Betrieb war folglich mangelhaft und die Voraussetzungen eine geeignete Personalhygiene herzustellen war nicht gegeben. Darüber hinaus war eine Vielzahl an Gegenständen, welche während der Produktion mit Produkten in Kontakt kommen oder während der Produktion regelmäßig berührt werden, in einem nicht guten Reinigungs- oder Erhaltungszustand. Hierzu zählte unter anderem ein unter unhygienischen Bedingungen auf dem Boden aufbewahrtes Schneidebrett, zahlreich altverunreinigte Messer und auch produktführende Teile des Abschwarters, welche ebenfalls altverunreinigt waren. Ein Tischeinlegeschneidebrett war mit tiefen Rillen beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Auch die Knochensäge war altverunreinigt und stellenweise verrostet. Die Oberfläche des Handgriffs war nicht mehr glatt und folglich ebenfalls nicht mehr leicht zu reinigen. Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.