'Brentano Garten' der Oberbayern Event GmbH

Rödelheimer Parkweg o. N.

60489 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 14.08.2025

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Außenbereich: Der Außenbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur war mangelhaft. Es wurden eine Vielzahl von Geräten und Maschinen gelagert.

Lagerraum: Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum Getränke: Die Türdichtung, die Transportpaletten, die Regale, der Ablaufschlauch des Verdampfers sowie das Verdampferschutzgitter waren verunreinigt.

Lagerraum/Spülbereich: Die Ordnung und Struktur war mangelhaft, mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, deren Oberflächen waren mit Kleberesten bedeckt. Außerdem wurden Lebensmittelbehälter, wie Ölkanister, auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Tief-/Kühlung: Der Verdampfer war vereist und die Kartonagen waren stark vereist. Zudem wurden Lebensmittelbeutel (Eiswürfel) auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Verkauf Getränke mit Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ebenso waren die Ver- und Entsorgungsleitungen im Unterbau des Spülbeckens sowie der Unterbau der Getränkezapfanlage verschmutzt. Teilweise waren die Wände mit verunreinigten Zetteln beklebt. Weitere Verunreinigungen fanden sich am Backofen, insbesondere an den Scharnieren, an der Decke durch Spinnengewebe sowie an den Rückwänden der Kühleinrichtungen. Auch der Abfallbehälter, der Kühltisch am Türschließer, der Auslauf der Kaffeemaschine sowie die Fasskühlbox und deren Motor waren verschmutzt. Die Oberflächen der Tiefkühltruhen zeigten äußerliche Verschmutzungen und waren zudem von innen stark vereist. Ein Edelstahlbehälter mit Currysoße war stark verunreinigt, wobei die verunreinigte Schöpfkelle vom Vortag im Behälter lag. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, was die Kühlkette unterbrach; so wurden Speiseeis in der Tiefkühltruhe bei -2,6 °C und -8,3 °C sowie Bienenstich im Kühlschrank bei +14,7 °C gelagert. Zudem wurden verdorbene und nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel (Desserts) in einem defekten Kühlschrank aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Weiterhin wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da Eiswürfel ohne Abdeckung in einem Bereich gelagert wurden, in dem gleichzeitig kosmetische Artikel zum Verkauf bereitstanden.

Vorbereitung und Verkauf/Grill: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Die Wände, die Dunstabzugsanlage, mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen sowie die Beleuchtung waren verunreinigt. Auch der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Zudem war das Regal verunreinigt, ebenso wie das Ventilatorschutzgitter des Kühlschranks. Private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände wie Brillen und Kopfhörer wurden aufbewahrt, und Reinigungsmittel standen in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Grillwürste waren teilweise schwarz verbrannt. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde; so betrug die gemessene Temperatur der Imbissrindswurst im Kühlschrank +12,8 °C.

Außenbereich/Imbiss: Die Eiswürfelmaschine war sowohl an den Außen- als auch an den Innenflächen verunreinigt, und die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Eisschaufel für die Eismaschine wurde zudem unabgedeckt im Außenbereich gelagert. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht möglich war. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde; so betrug die gemessene Temperatur für Speiseeis -8,4 °C.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 15.08.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 18.09.2025

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