'Istanbul Fisch Grill'

Münchener Straße 27

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 11.08.2025

Betrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Showküche: In der Betriebsstätte wurden zahlreiche Verunreinigungen festgestellt, unter anderem am Fußboden, an der heißen Theke, an sämtlichen Rohren, an der Türdichtung des Kühltisches, am Grill, am Unterschrank der Fritteuse, im Innenraum des Kühltisches, teilweise an den Wänden, an der Beleuchtung der Dunstabzugsanlage sowie am Unterschrank. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Erhitzte Speisen wurden bis zum Verzehr nicht ausreichend heiß gehalten und erreichten nicht durchgängig die erforderliche Temperatur von mindestens 60 °C (Reis, gemessene Temperatur: + 15,1 °C). Auch die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (verschiedene Fischsorten, gemessene Temperaturen: + 5,1 °C, + 13,7 °C, + 11,4 °C). Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot zwischen Kabeln auf dem Fußboden).

Kühlraum: Verunreinigt waren der Fußboden, das Regal und auch teilweise die Wände im Bodenbereich.

Küche: Verunreinigungen lagen unter anderem teilweise an den Wänden, am Fußboden, an der Tür, am Abfallbehälter, am Hochdruckreiniger, am Heizkörper, am Feuerlöscher, an sämtlichen Unterschränken, am Teigkneter, an den Fettfiltern der Dunstabzugsanlage, welche mit Fettrückständen belegt war, sowie am Handwaschbecken vor. Auch die Reinigung der Behälter war nicht ausreichend und die Transportpaletten aus Holz wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Darüber hinaus wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und dadurch nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt waren. Es wurde außerdem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Es wurden Verunreinigungen unter anderem am Fußboden, teilweise an den Wänden, an der Haubenspülmaschine, an der Decke und an der Geschirrspülbrause festgestellt. Schimmelähnliche Verunreinigungen an der Silikonfuge der Spüle sowie am Schneidebrett konnten ebenfalls festgestellt werden.

Lager Groß: Sämtliche Regale waren verunreinigt und die Tiefkühltruhe war stark vereist. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr und die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 waren die Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 18.09.2025

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