Wild Bill's Saloon

Neckarstraße 72

64711 Erbach

Verstoß festgestellt am 30.07.2025

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen liegen bei allen Lebensmitteln vor, die offen gelagert und in den Räumlichkeiten des Betriebs hergestellt worden sind.

Es wurde ein Befall von Schadnagern festgestellt. Hinter dem Schanktresen wurde eine tote Ratte gefunden. Schwarze rattenkot- und mäusekotähnliche Gebilde sowie typische Lauf- und Urinspuren von Schadnagern wurde in allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte auf dem Fußboden und entlang der Wände vorgefunden. Ebenso waren mehrere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände durch Schadnagerkot verunreinigt.
Zum Beispiel:
- im offenen Bereich des Gläserschranks; in der Küche auf dem Arbeitstisch, auf dem der Konvektomat steht;
- neben unbenutzten Pfannen in der Nähe des Küchenherds;
- im unteren Bereich des Pizzaofens, neben Pizzablechen;
- in den Führungsschienen des Tellerschranks;
- in den Motorbereichen des Schanktresens;
- in einer Saladette in der Küche;
- auf den Kühlhäusern und auf dem Tiefkühlhaus;
- auf Behältern mit Lebensmittel wie Reis;
- neben Transportverpackungen für Lebensmittel sowie
- in den Unterschränken und Schubladen der Theke im Trockenlager.
Weiterhin wurde in allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte ein erhebliches Vorkommen von Fluginsekten festgestellt. Zudem lag auf dem Kühlhaus zwischen Transportverpackungen eine tote Maus im Verwesungszustand.

Behoben am 10.09.2025.

Behoben am 10.09.2025

Es wurden unverpackte Lebensmittel wie Schnitzelfleisch, Hackfleischsoße und Nudeln ohne Abdeckung gelagert. Die Nudeln wiesen deutliche Spuren von Eintrocknung auf. In einem Behälter befanden sich panierte Tintenfischringe und Schinkenstücke, die direkt aufeinander gelagert waren. Der Schinken war stark eingetrocknet, und der Behälter war durch Anhaftungen verschmutzt. Das unabgedeckte Fleisch in einem offenen Behälter zeigte teilweise gräuliche Veränderungen. Soßen lagerten in einer Bain Marie bei Raumtemperatur. In fast allen Behältern befanden sich noch die gebrauchten Schöpfkellen vom Vortag.
Zudem wurden zwei Packungen gefrorener Hähnchenbrustfilets in einem Eimer mit Wasser aufgetaut. In dem Wasser lagen zwei Stück Hähnchenbrustfilets offen und lose. Diese zeigten deutliche Veränderungen: Sie waren sehr blass, fast weiß, und die Fleischfasern lösten sich. An tiefgefrorenen Lebensmitteln wie Fisch und Fleisch war Frostbrand erkennbar.

Behoben am 04.08.2025.

Behoben am 04.08.2025

Mehrere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände waren verschmutzt. So waren beispielsweise der Gewürzschrank sowie die Führungsschienen des Tellerschranks betroffen. Zudem befanden sich auf den darin gelagerten Tellern schwarze Anhaftungen. Die Mikrowelle war innen und außen verschmutzt. Die Fritteusen wiesen an den Heizstäben schwarze Verkrustungen auf. Die Brausearmatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war durch schmierige Beläge verunreinigt. Ältere Verschmutzungen befanden sich:
- auf den Wandregalen im Pizzabereich;
- am Aufsatz mit Pizzazutaten;
- in den Dichtungen der Saladetten sowie
- an den Regalen und Verdampfern in den Kühlhäusern.
Die Temperaturanzeigen der Kühlhäuser und des Tiefkühlhauses sowie die Wandregale waren durch Fliegendreck stark verschmutzt.

Behoben am 10.09.2025.

Behoben am 10.09.2025

Im Betrieb wurden zahlreiche bauliche Mängel festgestellt, durch die Schadnager Zugang zum Betrieb hatten. So wurden an mehreren Stellen der Kassettendecke Löcher entdeckt, wie sie typischerweise durch Schadnagerfraß entstehen.
Hinter einem Kühlschrank im Pizzabereich sowie unter dem Handwaschbecken der Küche befanden sich im Übergang zwischen Fußboden und Wand tiefe Löcher.
Im Außenbereich gab es über den Luftleitungen der Dunstabzugsanlage der Küche zur Motoreinhausung im Freien einen etwa 30 cm breiten Spalt in der Außenwand, durch den Schädlinge direkt von außen in die Küche gelangen konnten.

Im Rahmen der sechsten Nachkontrolle am 10.09.2025 wurde festgestellt, dass die baulichen Mängel, die zuvor einen Schädlingszutritt ermöglicht hatten, behoben wurden.

Behoben am 10.09.2025

Lebensmitteltransportverpackungen wie Pizzakartons, Salatschalen lagerten in direktem Kontakt zu Schadnagerkot und Fliegenkot.

Behoben am 08.08.2025.

Behoben am 08.08.2025

Aufgrund der am 30.07.2025 vorgefundenen Mängel wurde im Betrieb das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt. Am 04.08.2025 wurde im Betrieb eine Nachkontrolle durchgeführt. Da die gravierenden Mängel noch nicht zufriedenstellend behoben waren, wurde die Untersagung weiter aufrechtgehalten. Anschließend wurden fünf weitere Nachkontrollen (08.08.2025, 12.08.2025, 26.08.2025, 02.09.2025 und 10.09.2025) durchgeführt. Bei der am 10.09.2025 durchgeführten Nachkontrolle war ein Großteil der hygienischen Mängel behoben, sodass das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wieder genehmigt wurde.

• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 7 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV
• Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5 (VO (EG) Nr. 178/2002)
• § 12 LFGB i.V.m. § 3 LMHV (LFGB)

Veröffentlichungsdatum: 15.09.2025

Odenwaldkreis

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