Smashy Wiesbaden

Berliner Straße 268

65205 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 14.08.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.
Für das Handwaschbecken fehlte noch immer die Warmwasserzufuhr.

Küche: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Mehrere Kühleinrichtungen waren erneut verunreinigt. Die Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Der Fußboden war teilweise klebrig verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren erneut teilweise massiv mit Fettrückständen verunreinigt. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden. Das Fenster war noch immer nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Die Fritteuse war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Die Außentür war wiederholt nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Handwaschbecken war wiederholt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. So wurden kühlpflichtige Onionrings sowie Nuggets vom Geflügel bei 17,6°C vorrätig gehalten. Es wurde Geflügelfleisch gelagert, dessen Innentemperatur + 4 °C überschritten hatte.

Lager: Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülbereich: Der Spülbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden die Bedarfsgegenstände vom Vortag im Becken für Lebensmittel gereinigt. Eine weitere Waschmöglichkeit für Bedarfsgegenstände war nicht vorhanden, da die Spülmaschine noch immer defekt war.

Gesamtbetrieb: Das Personal verließ im Zuge der Kontrolle die Küche und rauchte in Küchen-kleidung unmittelbar vor der offenen Tür zu Küche. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umge-gangen wurde, hielten sich Personen ohne saubere Arbeits- bzw. Schutzkleidung auf.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 2a, 4 und 10, Kap. II Nr. 1 und 1d, Kap. V 1 a und Kap. IX Nr. 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002.

Veröffentlichungsdatum: 15.09.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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